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  1. #1

    Österreich verschärft Verhetzungsparagrafen §283 Ö-StGB ab 01.01.2016

    Die österreichische Gesetzesänderung ab 2016 hat es in sich, auch Foren wie dieses hier sind in Gefahr.

    ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

    (2) Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.

    (3) Wer durch eine Tat nach Abs. 1 oder 2 bewirkt, dass andere Personen gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe Gewalt ausüben, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

    (4) Wer, wenn er nicht als an einer Handlung nach den Abs. 1 bis 3 Beteiligter (§ 12) mit strengerer Strafe bedroht ist, schriftliches Material, Bilder oder andere Darstellungen von Ideen oder Theorien, die Hass oder Gewalt gegen eine in Abs. 1 Z 1 bezeichnete Gruppe oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe befürworten, fördern oder dazu aufstacheln, in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise, wodurch diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden, in gutheißender oder rechtfertigender Weise verbreitet oder anderweitig öffentlich verfügbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Verhetzung



    siehe auch
    https://open-speech.com/threads/7050...3%BCrzenberger

  2. #2
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    AW: Österreich verschärft Verhetzungsparagrafen §283 Ö-StGB ab 01.01.2016

    Damit zeigt die österreichische Regierung eindrucksvoll, dass sie Zustände im Land geschaffen hat, die sie nur noch durch Meinungsverbote einigermaßen im Zaum zu halten glaubt. Ein Land am Rande des Bürgerkriegs?
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3

    AW: Österreich verschärft Verhetzungsparagrafen §283 Ö-StGB ab 01.01.2016

    Das bedeutet, es reicht schon aus Material zu sammeln und zu veröffentlichen, was zur Aufhetzung etc als geeignet erscheint wird strafbar sein. Es braucht dann noch nicht mal mehr ein entsprechender Kommentar dazugegeben werden. Allein Material zu zeigen ist gefährlich.

    Das könnte auch für die Presse gefährlich werden, streng genommen dürfte die Presse dann auh gar nicht mehr über Kriege und Christenverfolgung und alles andere berichten, was Religionsgruppen oder Völker in ein negatives Bild rücken könnte.

    Oder sogar noch weiter Lebensstandards, Bruttosozialprodukte, Analphabetenquoten, Gewaltstatistiken verschiedener Staaten dürften dann auch nicht mehr vergleicend veröffentlicht werden, wären durch den Paragrafen strafverfolgungsgefährdet.

    Auch Schriften, die zu Gewalt gegen Andersgläubige etc aufrufen müssten verboten werden, aber man wird es nicht tn, weils unter Religionsfreiheit fällt. Selbst wenns verboten würde, gibt es immer noch ausländische Internetseiten, die den "wahren" Glauben publizieren, da nutzt ein inländisches Verbot gar nichts.

  4. #4
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    AW: Österreich verschärft Verhetzungsparagrafen §283 Ö-StGB ab 01.01.2016

    Nun ob diese Paragraphen auch auf die Schnuckiputzis angewendet werden, die Österreicher beleidigen, beschimpfen und ihnen so allerhand angedeihen lassen wollen sei dahingestellt. Er kürzlich hat der Presserat das linke "Magazin" Profil ermahnt, daß ein Artikel diskriminierend gewesen sei. Es seien FPÖ-Wähler pauschal verunglimpft worden, heißt es. Näheres im unten verlinkten Artikel.

    http://diepresse.com/home/kultur/med.../home/index.do

    Zumindest eine verspätete Ermahnung mit Wattebauscheffekt. Die Urheberin ist Österreicherin. Nach neuer Gesetzgebung wäre dies ein Fall fürs Gericht. Aber es würde mit zweierlei Maß gemessen, sprich die Beschimpfung, Verunglimpfung von autochtonen Österreichern würde nicht geahndet, jene von anderen Gruppen schon und nach den strengsten Kriterien, die das Gesetz vorsieht.

    So erzeugt man noch mehr Druck im Druckkochtopf bis es in Österreich wirklich scheppert. Das haben wir dann den Linken zu verdanken, deren Handschrift dieses Gesetz trägt. Wenn diese äußerst schwache Regierung bis 2018 durchhält wird man aufpassen müssen. Es wird wahrscheinlich die Beschimpfung, Beleidigung, Verunglimpfung von autochtonen Österreichern straffrei bleiben und umgekehrt wird es ordentlich Verurteilungen regnen.

    Unsere verschwägerten Nachbarn in Osteuropa, die den Kommuninsmus erdulden mußten (also tolerieren) mögen uns diesmal noch mehr Lehrmeister sein wie man zwischen den Zeilen gewisse Verhalte darstellen kann. Oder sprachlos ins innere oder tatsächliche Exil im Ausland, die Freiheit ist nur ein paar Kilometer ostwärts von Wien entfernt...
    Geändert von Schurliwurli (19.11.2015 um 16:53 Uhr)

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