Michael Stürzenberger wurde am Nachmittag wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu vier Monaten bedingter Haft sowie einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der Deutsche um drei Tage Bedenkzeit bat und Staatsanwalt Winklhofer keine Erklärung abgab. Bericht in der Tiroler Tageszeitung

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