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  1. #1

    Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Der Bedarf nach günstigen Wohnraum ist groß, doch rund 870 Wohnungen stehen derzeit in Offenburg leer. Mit Prämien will die Stadt deshalb einen Anreiz für die Eigentümer schaffen, ihre Wohnungen zu vermieten. Für eine Drei-Zimmer-Wohnung soll es 2500 Euro Prämie geben.
    http://www.bo.de/lokales/offenburg/b...fuer-vermieter

  2. #2
    Hawkeye Gast

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Prämien sind nicht der einzige Anreiz.
    Wahrscheinlich regional unterschiedlich, sind mir hier Fälle bekannt, bei denen Wohnungen für sog. Flüchtlinge von den zuständigen Behörden als Kontingente angemietet und danach zugewiesen werden.
    Es handelt sich dabei nicht um die gewöhnlichen Mietverträge zwischen Vermieter und Mieter, wie sie allgemein bekannt sind, also keine Mietpreisbremse, usw.
    Lukrativ für Vermieter, weil wesentlich höhere Entgelte (Steuergelder) gezahlt werden, als über eine konventionelle Wohnraumvermietung erzielbar wären.
    In einem sog. "Wohnsilo" in der Nähe wurde eine frisch renovierte 3ZW mit separater, eingerichteter Küche und Bad, Kellerabteil und TG-Stellplatz einer sog. Flüchtlingsfamilie (4 Personen) zugewiesen.
    Innerhalb kürzester Zeit kampierten wenigstens 12 Personen in dieser Wohnung.
    Im Kellerabteil standen plötzlich Etagenbetten.
    Das TG Abteil war mit allen möglichen Gegenständen und hochwertiger Waren bestückt, für die sog. Flüchtlinge, die von Unterstützung leben, an sich kein Geld haben können. Vergleichbare Hartz IV Empfänger können sich derartige Elektronik und die möglichst größten Flat-TV jedenfalls nicht leisten - wenn sie nicht parallel Schwarzarbeit leisten.

    Das ganze wurde wieder geräumt.

    Danach ist eine unbestimmte Anzahl schwarz-afrikanischer Flüchtlinge untergebracht worden.
    Zum Kellerabteil und zur TG besteht kein Zugang mehr - wird trotzdem weiter bezahlt.

    Die neuen Bewohner dieser Wohnung achteten peinlichst genau darauf, die Wohnung nur zu Zeiten zu verlassen und zu betreten, zu denen ihnen sicher schien, von niemand anderem gesehen zu werden.

    Ihnen war nicht bekannt, dass viele andere Bewohner zu Wechselschichtdienstzeiten arbeiten, die üblichen Arbeitszeiten nicht galten, und das unauffällig-auffällige Verhalten mehr als nur auffiel.

    Obwohl der örtlichen Presse bekannt, wurde nicht ein Buchstabe darüber berichtet.

    Mein Fazit:
    "Die" machen etwas vollkommen anderes aus dem, was ihnen hier geboten wird.
    Sie verfolgen ausschließlich eigene Interessen.
    Die hier geltende Rechtsordnung erscheint gleichgültig.
    Die Öffentlichkeit soll von derartigen Vorgängen möglichst nichts erfahren.

  3. #3

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Feste Beratungsstelle

    Ferner will der Fachbereich Bürgerservice und Soziales ein Kontaktbüro Bündnis für Wohnen als feste Anlaufstelle einrichten, die Eigentümer von leer stehenden Wohnungen oder Häusern berät und ihnen Fördermöglichkeiten aufzeigt.
    Um auch die Situation für obdachlose Frauen zu verbessern, die in besonderer Weise Gefahren ausgesetzt und schutzbedürftig sind, hat die Stadt die Wohnbau Offenburg GmbH mit einem Darlehen in die Lage versetzt, ein Anwesen mit 16 Wohnungen in der Nordweststadt zu erwerben, teilt Hattenbach mit. Das Anwesen habe Potenzial für den Bau weiterer Wohnungen.
    http://www.bo.de/lokales/offenburg/b...fuer-vermieter


    Platz für verprügelte Frauen, Zweit, Dritt- und Viertfrauen und ihre Kinder.

  4. #4

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Demnach will die Stadt eine Prämie an Wohnungsbesitzer bezahlen, die eine leer stehende Wohnung an Personen oder Familien mit Wohnberechtigungsschein vermieten. Für eine Ein-Zimmer-Wohnung soll es laut Sitzungsvorlage 1500 Euro geben, für eine Zwei-Zimmer-Wohnung 2000 Euro und ab einer Drei-Zimmer-Wohnung 2500 Euro. Die Vermietung muss über mindestens drei Jahre erfolgen, ansonsten wird eine anteilige Rückzahlung verlangt.

    Hattenbach bringt noch ein weiteres Modell ins Spiel: Vermieter können ihre Wohnung an eine soziale Einrichtung weitergeben, die diese dann an geeignete Mieter weitergibt. In diesem Fall gibt es nur die Hälfte der Prämie. Für einen Zeitraum von drei Jahren will die Stadt jährlich 50 000 Euro für die Prämien bereitstellen.
    http://www.bo.de/lokales/offenburg/b...fuer-vermieter


    Die soziale Kompnente finde ich sehr wichtig, da sollten nicht x-beliebige Leute in irgendwelche Wohnungen gesetzt werden. Der Vermieter sollte bestimmen können, wen er für die Hausgemeinscaft für geeignet hält, sich die Mieter selbst aussuchen dürfen. Es reicht völlig als Vorgabe einen Wohnberechtigungsschein als Bedingung zu vereinbaren, über alles andere sollte frei bestimmt werden können.

    Wenn es Konflikte gibt, dann sind als erster der Vermieter und die anderen Mieter betroffen, nicht die Behörden.

  5. #5
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.625

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Wenn trotz der großen Nachfrage viele Wohnungen leer stehen, dann spricht das Bände. Viele Vermieter dürften sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
    Hawkeye Gast

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Du bekommst diese Leute nicht wieder heraus.
    Wer seinen Wohnraum an sog. Flüchtlinge vermietet oder über Kontingentierungen zur Verfügung stellt, hätte sein Eigentum besser gleich aufgegeben.

    Die Polizei- und Sicherheitsgesetze der Länder gaben seit jeher Beschlagnahmen her.
    Davon hätten deutsche Obdachlose profitieren können.
    Für diese wurde von der Gesetzeslage so gut wie nie Gebrauch gemacht, obwohl Obdachlosigkeit schon immer eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellte.
    Den Eigentümern leerstehenden Wohnraums drohen daher - auf Basis vorhandener Gesetze, die nicht erst noch geschaffen werden müssen, wie die Presse weiß machen will - Beschlagnahmungen zugunsten der sog. Flüchtlinge.

    Vermieter sollten daher zusehen, so schnell wie möglich an ihnen genehme Mieter zu vermieten, selbst wenn das unter ortsüblicher Vergleichsmiete erfolgen müßte.
    Bleibt abzuwarten, ob wohlüberlegtes Kalkül siegt oder sich die blinde Gier durchsetzt.

  7. #7

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Mich würde ja mal interessieren, as nach den im Mietvertrag stehenden drei Jahren passiert.

    Gibt es eine Klausel, nach der sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn die Gemeinde den Wohnraum noch braucht?

    Oder verlassen die Mieter problemlos die Wohnungen und er Vermieter kann zusehen wie er alles wieder instandsetzt?

  8. #8

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    mustermietvertrag flüchtlinge


    http://www.haus-und-grund-kiel.de/in...r-fluechtlinge
    -> Mustermietvertrag von Haus & Grund Kiel
    http://www.haus-und-grund-kiel.de/im...uechtlinge.pdf

    aus dem Vertrag:

    10.
    Für den Fall, dass der Asylbewerber sich rechtmäßig nicht nur vorübergehend im Bundesgebiet aufhält oder gemäß § 60 a AufenthG geduldet wird, erklärt sich der Vermieter grundsätzlich bereit, für das Mietobjekt, für das dieses Mietverhältnis abgeschlossen ist, einen direkten Mietvertrag mit dem Bewohner der Wohnung einzugehen bzw. zu versuchen, dem Bewohner gegebenenfalls eine andere Wohnung im Bestand anzubieten.
    Tja nach der Übernahme muss der Vermieter ohe die Hilfe der Stadt mit den Mietern klar kommt, hat keinen gesponserten Dolmetscher mehr zur Seite, dan gelten normale Kündigungsverträge usw. Wie oben im Vertrag geschrieben laufen die Verträge für Asylbewerber als Gewerbeimmobilien mit kurzen Kündigungsfristen.

    Insoweit sind sich die Parteien darüber einig, dass auf den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag nicht Wohnungsmietrecht anzuwenden ist, sondern Gewerberaummietrecht mit u.a. der Möglichkeit, von § 580 a BGB abweichende Kündigungsfristen zu vereinbaren.
    Offensichtlich besteht der Vorteil drin, Asylverfahren schnell abwickeln zu können, so dass der Mietstatus schnell geändert, die Stadt aus der Verantwortung entlassen werden kann und dann der Vermieter alleine sehen muss wie er mit regulären Mieterverträgen mit den anerkannten Asylanten klar kommt.
    Geändert von burgfee (17.11.2015 um 18:41 Uhr)

  9. #9
    Hawkeye Gast

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Mich würde ja mal interessieren, as nach den im Mietvertrag stehenden drei Jahren passiert.

    Gibt es eine Klausel, nach der sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn die Gemeinde den Wohnraum noch braucht?

    Oder verlassen die Mieter problemlos die Wohnungen und er Vermieter kann zusehen wie er alles wieder instandsetzt?
    Solange weiterhin Obdachlosigkeit droht, werden die bisherigen Mieter behördlicherseits immer wieder in die Wohnung eingewiesen, in der sie bereits leben. Gleichgültig, aus welchen Gründen der Vertrag beendet wurde bzw. endete.

  10. #10

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Zitat Zitat von Hawkeye Beitrag anzeigen
    Solange weiterhin Obdachlosigkeit droht, werden die bisherigen Mieter behördlicherseits immer wieder in die Wohnung eingewiesen, in der sie bereits leben. Gleichgültig, aus welchen Gründen der Vertrag beendet wurde bzw. endete.
    Es liest sich erst mal gut: kurzfristige Kündigungen, weils Gewerbemietverträge sind. Aber durch die vereinbarte Einvertändnis entpuppt sich die kurze Kündigungsfrist als Multiplikator. Durch die Asylanerkennung müssen die Asylanten in andere Wohnungen des Vermieters übernommen werden und neue Asylbewerber rücken in die zuerst vermietete Wohnung.

    Vermieter mit größeren Wohnobjekten, Wohnungsbaugesellscaften usw füllen sich die freiwerdenden Wohnungen mit "Mietern mit Wohnberechtigungsschein", Leute die ihr Geld noch selbst verdienen (z.B. Geringverdiener über der staatlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze) haben das Nachsehen. Aus einem bürgerlichen Mietshaus wird lawinenartig ein sozialer Brennpunkt.

    Sozialverträglicher wäre es, es bei der einen vermieteten Wohnung zu belassen ohne den Vermieter zu verpflichten die Asylbewerber nach Asylanerkennung den Mieter in einer anderen Wohnug unterzubringen. Nur dann bestet eine Chance ihn in das bürgerliche Leben zu integrieren und das Niveau nicht ins bodenlose abzusenken.

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