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  1. #11

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    S. 6/9
    3.
    Für Schäden, die im Zusammenhang mit diesen Obliegenheiten entstehen, haftet der Mieter. Eine Schadensersatzpflicht des Vermieters entsteht nur unter den Voraussetzungen des § 23.

    4.
    Für Beschädigungen der Mieträume und des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörigen Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit sie von ihm oder den in seinem Betriebe tätigen Personen, Untermietern, Besuchern, Lieferanten usw. verursacht worden sind. Leistet der Mieter Schadenersatz, so ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass ihn ein schuldhaftes Verhalten nicht trifft.
    http://www.haus-und-grund-kiel.de/im...uechtlinge.pdf


    Landläufig heisst s, die Gemeinde kommt für die Schäden der Asylbewerber in den Mietverträgen auf. Offensichtlich ist das in diesem Vertrag nicht der Fall, der Vermieter hat die Forderung direkt an den Mieter zu stellen, nicht an die Gemeinde. Es wird schwer sein die Forderung durchzusetzen, zumal man nicht mal sicher sein kann, ob die Identität des Mieters der Wahrheit entspricht. Im Grunde könnte er abtauchen und unter neuer Identität irgendwo anders eine neue Identität beantragen, sofren es keine weitere Identifikation durch Fingerabdrücke etc. gab. Ich weiß nicht wie weit die Überwachung sich schon durchgesetzt hat, um solchen Fällen entgegenzutreten.

    Ich hab nochmal nachgeschaut... es ist mir nicht ganz klar, ob Stadt/Kommune eine Einheit ist und auf der anderen Seite der "Mieter" der Nutzer, der das Objekt bewohnt. Oder ob die Kommune als "Mieter" auftritt und die Bewohner gänzlich aus dem Vertrag draußen bleiben.
    Oder dritte Variante, die Kommune macht den Vertrag, aber der "Mieter", der Bewohner haftet ohne selbst zu unterzeichnen?

    Ich verstehe nicht wie man einen Vertrag so uneindeutig formulieren kann. Es muss doch eindeutig definiert werden wer mit welcher Bezeichnung gemeint ist, wer für was verantwortlich zu machen ist.

    Herr/Frau __________________________________________________ ___________________________________________
    - im Nachfolgenden „Vermieter“ genannt -
    schließt mit
    __________________________________________________ __________________________________________________ __
    __________________________________________________ __________________________________________________ __
    - im Nachfolgenden „Stadt/Kommune“ bzw. „Mieter“ genannt –
    nachfolgenden Mietvertrag ab:


    Die Frage ist nur, wenn die Kommune 'Mieter' genannt wird, wie nennt man dann die vermittelten Bewohner, wenn nicht Mieter? Es wäre sicherlich eindeutiger zwischen "anmietendem Vertragspartner", der Gemeinde und dem Nutzer, dem "Mieter" zu unterscheiden, damit es keine Missverständnisse gibt.

    Werden die Mieter überhaupt nicht in den Vertrah eingebunden? Macht die Stast mit den unterzubringenden Bewohnern einen eigenen Mietvertrag, den der Vermieter gar nicht zu Gesicht bekommt?

  2. #12
    Hawkeye Gast

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Der Kieler Haus- und Grundbesitzerverein, auf den du dich beziehst, scheint nicht ganz auf der Höhe zu sein.

    Gewerbemiet- oder pachtverträge setzen eine Unternehmereigenschaft voraus.
    Flucht mag zwar ein gewagtes Unternehmen darstellen, begründet indessen keine Unternehmereigenschaft ;-)
    Falsa demonstratio non nocet, eine Falschbezeichnung als Gewerbemietvertrag macht aus einem normalen Mietvertrag gerade keinen Gewerbemietvertrag.
    Das beschäftigt dann hinterher die Mietrechtskammern der Gerichte.
    Jahrelang, wenn es durch die Instanzen geht.

    Die Kommunen haften nur dann für Schäden, die durch die Bewohner verursacht werden, wenn die Kommunen den Wohnraum zuteilen. Vorliegend werden Mietverträge geschlossen, bei denen die Haftung bei den mittellosen Mietern bleibt. Im Endeffekt bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

    Soweit in aller gebotenen Kürze, vereinfacht dargestellt.

  3. #13

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Auffällig auch, es sind gewerbliche Mietverträge, daraus ergibt sich, die Immobilie kann nicht nur zu Wohnzwecken, sondern auch gewerblich genutzt werden.

  4. #14

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Zitat Zitat von Hawkeye Beitrag anzeigen
    Der Kieler Haus- und Grundbesitzerverein, auf den du dich beziehst, scheint nicht ganz auf der Höhe zu sein.

    Gewerbemiet- oder pachtverträge setzen eine Unternehmereigenschaft voraus.
    Flucht mag zwar ein gewagtes Unternehmen darstellen, begründet indessen keine Unternehmereigenschaft ;-)
    Falsa demonstratio non nocet, eine Falschbezeichnung als Gewerbemietvertrag macht aus einem normalen Mietvertrag gerade keinen Gewerbemietvertrag.
    Das beschäftigt dann hinterher die Mietrechtskammern der Gerichte.
    Jahrelang, wenn es durch die Instanzen geht.

    Die Kommunen haften nur dann für Schäden, die durch die Bewohner verursacht werden, wenn die Kommunen den Wohnraum zuteilen. Vorliegend werden Mietverträge geschlossen, bei denen die Haftung bei den mittellosen Mietern bleibt. Im Endeffekt bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.

    Soweit in aller gebotenen Kürze, vereinfacht dargestellt.
    Das Ziel war, die normalen Kündigungsfristen der normalen Mietverträge auszuhebeln. Es wäre sinnvoll gewesen zu ergänzen, dass die Wohnungen nicht gewerblich genutzt werden dürfen, obwohl es sich um einen gewerblichen Mietvertrag handelt. Da das aber ein Widerspruch in sich ist liess mans anscheinend bleiben (es sei denn ich hanb da was überlesen).

    So gesehen sind die Bewohner genau genommen Unternehmer und sollten daher keinen Wohnberechtigungssschein erhalten dürfen.

  5. #15
    Hawkeye Gast

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Wie gesagt, dass ist eine bewußte Falschbezeichnung, die unschädlich ist, weil das übereinstimmend gewollte die bloße Wohnraumvermietung ist.

  6. #16

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Zweckentfremdung: Nutzung einer Wohnung zur Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen kann genehmigungspflichtig sein.

    Nach Art. 6 des Mietrechtsverbesserungsgesetzes vom 4.11.1971 (BGBl IS. 1745; Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) liegt eine Zweckentfremdung auch dann vor, wenn Wohnraum zum Zwecke einer gewerblichen Zimmervermietung verwendet wird. Das Kammergericht Berlin weist darauf hin, dass eine Zweckentfremdungshandlung in diesem Sinne auch dann vorliegen kann, wenn der Vermieter eine Wohnung zur Unterbringung von Asylbewerbern und Kriegsflüchtlingen überlässt.
    ...
    Nach der Ansicht des KG liegt demgegenüber eine Zweckentfremdungshandlung vor, weil die Wohnungen dem allgemeinen Wohnungsmarkt entzogen worden sind (KG, Beschluss vom 27.12.1994, GE 95, 247).
    http://www.haufe.de/recht/deutsches-..._HI647086.html


    Ist das noch immer die aktuelle Gesetzeslage?

  7. #17
    Hawkeye Gast

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Derartige Entscheidungen wirken immer nur inter partes, nicht inter omnes.
    Sie entfalten keine übergeordnete Wirkung, weil es sich nicht um höchstrichterliche Rechtsprechung handelt und die nachgeordneten Gerichte nicht kassiert werden wollen und sich deswegen an die Marschrichtung (Ober sticht Unter) halten.

    Worauf willst du mit deinen Mutmaßungen hinaus?
    Möglicherweise wäre es sinnvoll, deine verborgene Zielrichtung offen zu legen.
    Dann lässt sich vielleicht konkreter Antworten.

    Ergänzung:
    Nun gut, so hat das keinen Zweck.

  8. #18

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Die Unterbringung von Flüchtlingen nach dem BauGB – ein Kurzüberblick
    22. Dezember 2014 15:24 / Johannes Schulte

    Seit Wochen ist die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern aus den Kriegs- und Krisengebieten der Welt Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Neben der politischen Dimension wirft die Unterbringung von Flüchtlingen auch verschiedene rechtliche Fragestellungen auf. In den Kommunen ruft die Unterbringung von Flüchtlingen vielfach städtebauliche Nutzungskonflikte hervor. Der deutsche Gesetzgeber hat mit Blick auf die zu erwartenden steigenden Flüchtlingszahlen reagiert und im November einige Änderungen im BauGB vorgenommen. Durch den vorliegenden Beitrag soll – ohne einen Anspruch auf erschöpfende Behandlung der vielfältigen Rechtsfragen zu erheben – ein kurzer Überblick zur in Kraft getretenen Gesetzesänderung gewährt werden. Darüber hinaus wird versucht, anhand ausgewählter aktueller Rechtsprechung die mit der Unterbringung von Flüchtlingen verbundenen baurechtlichen Probleme näher zu beschreiben.

    Aktuelle Gesetzesänderungen im BauGB

    ...
    http://www.jurop.org/oeffbaurecht/di...urzueberblick/

  9. #19

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Zitat Zitat von Hawkeye Beitrag anzeigen
    Derartige Entscheidungen wirken immer nur inter partes, nicht inter omnes.
    Sie entfalten keine übergeordnete Wirkung, weil es sich nicht um höchstrichterliche Rechtsprechung handelt und die nachgeordneten Gerichte nicht kassiert werden wollen und sich deswegen an die Marschrichtung (Ober sticht Unter) halten.

    Worauf willst du mit deinen Mutmaßungen hinaus?
    Möglicherweise wäre es sinnvoll, deine verborgene Zielrichtung offen zu legen.
    Dann lässt sich vielleicht konkreter Antworten.
    Mir geht es um die Klärung der Verantwortlichkeiten. Ist die Gemeinde direkt verantwortlich für etwaige Schäden ab der Mietsache aufzukommen oder muss sich der Vermieter direkt an den Mieter wenden. Da der Vertrag nicht sauber zwischen Kommune und Mieter trennt ist der Kieler Vertrag undurchsichtig.

    Und ich war einfach neugierig wie solche Verträge gestaltet sind.

    Nun kommt noch der Punkt gewerbliche Nutzung hinzu... welche Konsequenzen hat das? Geht es nur um die Umgehung von Kündigungsfristen? darüberhinaus gab es Gesetze, die sagten, die Unterbringung von Asylanten in Wohnungen ist eine Zweckentfremdung und schaue, inwieweit sich das heute geändert haben könnte.

  10. #20

    AW: Bis zu 2500 Euro Prämie für Vermieter?

    Um geeignete Unterbringung für Flüchtlinge zu gewährleisten, greifen die Kommunen tief in die Tasche: Um sich an dem knappen Wohnungsmarkt einzudecken, werden Zahlungen von nicht selten 50,00 bis 100,00 € pro Asylbewerber und Tag von den Kommunen an Vermieter gezahlt werden, die bereit sind, Wohnraum zur Verfügung zu stellen.
    http://www.123recht.net/Kuendigung-d...__a156887.html

    3000euro pro Asylbewerber und Monat sind auch drin.

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