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  1. #1

    Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    In Deutschland darf ein politischer Flüchtling eine staatlich anerkannte Zweitfrau, die auch Sozialhilfe bezieht, haben. Durch die zunehmende Präsenz des Islam in Deutschland rückt ein Gerichtsurteil von 2004 wieder ins Rampenlicht.
    http://www.epochtimes.de/politik/deu...-a1275501.html

    "Nur Reiche können sich in mohammedanischen Ländern mehr als eine Ehefrau leisten. Sie dürfen auch
    nur dann eine zweite oder mehr Ehefrauen nehmen, wenn sie nachweisen
    können, daß sie sie finanziell versorgen können. In Deutschland dagegen
    kann sich jeder mohammedanische Armuts-Analphabet ohne Schulbildung,
    Ausbildung und ohne Einkommen 4 Ehefrauen und viele, viele Kinder
    leisten, die Kenntnis der weiblichen Anatomie reicht dafür vollkommen
    aus, das Jobcenter (und somit der deutsche Steuerzahler) zahlt's ja..."
    Geändert von dietmar (01.11.2015 um 15:10 Uhr)

  2. #2

    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Ich lege mir auch eine zweite Frau zu, sollen die mich mal nicht so behandeln wie die Schlaumeier, dann gibt es Zoff! Gehe dann vor den europäischen Gerichtshof. Klage: Gleichberechtigung!

  3. #3
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    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Zitat Zitat von Pressewarze Beitrag anzeigen
    Ich lege mir auch eine zweite Frau zu, sollen die mich mal nicht so behandeln wie die Schlaumeier, dann gibt es Zoff! Gehe dann vor den europäischen Gerichtshof. Klage: Gleichberechtigung!

    So funktioniert das aber nicht. In dem Urteil steht ausdrücklich:

    Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen.
    Du kannst dich jetzt nur dafür einsetzen, daß sich das Recht deines Heimatlandes entsprechend ändert.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    So funktioniert das aber nicht. In dem Urteil steht ausdrücklich:



    Du kannst dich jetzt nur dafür einsetzen, daß sich das Recht deines Heimatlandes entsprechend ändert.
    Zu aller erst einmal sollte hier geltendes nationales Recht angewandt werden und nicht jedem dahergelaufenem Pack Rechte zusgeprochen werden, die zwar in seiner Heimat aber nicht in Deutschland gelten.
    Und verdammt noch einmal ... es sind 95% der Flüchtlinge nicht politisch verfolgt und haben somit keine Ansprüche zu stellen ... Diese Vacuum in den Köpfen der Rechtssprecher und deren Vorgesetzten ist nicht mehr zu ertragen

  5. #5

    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Zitat Zitat von Pressewarze Beitrag anzeigen
    Ich lege mir auch eine zweite Frau zu, sollen die mich mal nicht so behandeln wie die Schlaumeier, dann gibt es Zoff! Gehe dann vor den europäischen Gerichtshof. Klage: Gleichberechtigung!
    Das wäre eine spannende Frage, ob du hier mit einer eutscen Frau verheiratet, ins islamische Ausland gehen kannst und dort problemlos drei weitere (dortige?) heiraten darfst. Müßtest du nachweisen Moslem zu sein? Da muslimische Frauen nur muslimische Männer heiraten dürfen wäre das zu vermuten.

    Zudem scheint es keine Rolle zu spielen, ob die eingewanderten ausländische oder deutsche Staatsangehörigkeit haben, Bedingung ist lediglich, die Ehen mit Zweit- und weitere Frauen müssen im Ausland geschlossen worden sein, ds wird ausehöhlt, indem auch Telefonehen akzeptiert werden.

    Und da offenbar von deutschen Behörden selbst Imam-Ehen anerkannt werden, kann der Mann eine Frau auch per Telefon heiraten. Imame können Ehen schließen, bei denen keiner der Ehepartner anwesend sein muss.
    http://www.mainpost.de/ueberregional...rt9517,8980114


    Wäre zu klären, ob es neben der islamischen auch andere Kulturen gibt, die die Mehrehe akzeptieren. Die Mormonen fallen mir da ein, die haben das jedoch abgeschafft.

  6. #6
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    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Das wäre eine spannende Frage, ob du hier mit einer eutscen Frau verheiratet, ins islamische Ausland gehen kannst und dort problemlos drei weitere (dortige?) heiraten darfst. Müßtest du nachweisen Moslem zu sein? Da muslimische Frauen nur muslimische Männer heiraten dürfen wäre das zu vermuten.

    Zudem scheint es keine Rolle zu spielen, ob die eingewanderten ausländische oder deutsche Staatsangehörigkeit haben, Bedingung ist lediglich, die Ehen mit Zweit- und weitere Frauen müssen im Ausland geschlossen worden sein, ds wird ausehöhlt, indem auch Telefonehen akzeptiert werden.

    Wäre zu klären, ob es neben der islamischen auch andere Kulturen gibt, die die Mehrehe akzeptieren. Die Mormonen fallen mir da ein, die haben das jedoch abgeschafft.
    Das stimmt nicht ganz, Burgfee. Im Urteil heißt es nicht Ausland bzw. beliebiges Ausland, sondern es wird von Heimatland gesprochen. Wenn ein Deutscher eine Zweitfrau im Ausland heiratet, schließt er keine Ehe nach den Regeln seines Heimatlandes. Das ist der Knackpunkt, siehe Urteil:

    Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet,
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
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    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Das Recht des Heimatlandes (hier: Viel-Ehe) darf aber der "öffentlichen Ordnung" des Gastgeberlandes nicht entgegenstehen.

    Und zu dieser gehört in unseren Breitengraden schlicht, dass man zwar mehrere Frauen, diese aber nur hintereinander und nicht gleichtzeitig heiraten darf.

    Ob sich obig eine Aufenthaltserlaubnis aus der Kette von Duldigung ergeben kann, vermag ich natürlich auch nicht zu beurteilen; die "Zweitehe" ist auf bundesdeutschen Boden nach meinem Verständnis schlicht nichtig.

  8. #8
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    AW: Flüchtlinge mit zwei Ehefrauen in Deutschland: Beide können Sozialhilfe bekommen

    Ja, nach geltendem Recht ergibt sich ein Daueraufenthaltsrecht nach 5, spätestens 7 Jahre Duldungen (Zeit während des Asylverfahrens wird auf die Zeit der Duldungen angerechnet). Duldungen erhalten abgelehnte Asylbewerber.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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