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  1. #1
    humanist Gast

    BHG-Urteil: Leben bei Terroristen nicht per se Straftat

    http://www.widerstand.info/meldungen/

    Rechtsschulung: Aktenzeichen 3 StR 218/15 – ein juristischer Paukenschlag, der es wirklich in sich hat!

    Dieses zukunftsweisendes Aktenzeichen von einem nicht zu unterschätzenden Urteil des Bundesgerichtshofs, sollten sich gewisse Damen und Herren merken!

    Ebenso sicherlich sehr interessant für die Verteidiger von Beate Zschäpe…
    „Demnach dürfen diese (Sympathisanten, die bei Terroristen Leben) nicht per se wegen der Vorbereitung einer Gewalttat verurteilt werden, nur weil sie sich im Umfeld einer (islamistischen) Terrororganisation aufgehalten haben.
    Ebenso interessant geht es weiter:
    „Wer in einem ausländischen Kampfgebiet mit einer terroristischen Vereinigung lediglich sympathisiere und Waffen allein zur Selbstverteidigung besitze, könne nicht wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat bestraft werden.“

    Ausbildung ebenso erlaubt: die Ausgereiste…
    „sympathisierte mit der Organisation und lernte den Umgang mit Maschinenpistole, Handgranaten und Sturmgewehr“ kennen.

    Dieses Grundatz-Urteil wurde nicht etwa von einem syrischen Stammesgericht per Beschluss rechtskräftig, sondern eben vom höchsten Gericht der Bundesrepublik, dem (Staatsschutzsenat des) BGH.
    Da nun vor dem Gesetz grundlegend ALLE gleich behandelt werden müssen (ob sie es in einem politischen Verfahren immer werden, ist eine andere Sache), gilt dieses Urteil AUCH für Deutsche!
    Wenn nun z.B. Frau Zschäpe nur die Brandstiftung nachgewiesen werden kann, müsste sie auch nur wegen eben dieser Straftat verurteilt werden können und die bereits in U-Haft verbrachte Zeit würde mit angerechnet werden. So viel zur Theorie… in diesem Fall.
    Eine andere Sache ist, wenn zum Beispiel Deutsche in die Ukraine fahren würden, um sich z.B. dort mal ein bisschen „umzuschauen“, die Gastfreundschaft geniessen „und so“, tja und wie es der Zufall so will, plötzlich ne scharfe Waffe in der Hand hätten. Da käme dann zufällig jemand vom bekannten Regiment Asow vorbei geschländert und fragt höflich: „hey, soll ich Dir mal zeigen, wie sowas funktioniert. Dann könnte er (nur rein theoretisch) auch sagen: „klar mein Freund, den laut Aktenzeichen „3 StR 218/15“ darf ich das ja jetzt ganz offiziell! Ich will mich ja schließlich nur verteidigen können, falls die bösen Seperatisten kommen sollten, um mich anzugreifen. Also aus reiner Notwehr.
    Selbiges Beispiel gilt natürlich auch für Linksextreme, die ja reichlich Auswahl in der Welt haben, sich irgendeiner linken oder kommunistischen Terror-Organisation anzuschließen.
    Ein juristischen Paukenschlag war es auf jeden Fall – gerade in diesem Zeiten!
    Zur Verurteilung müsste man dann also den oder die Ausgereisten mit einer Waffe in direkten Kampfhandlungen „erwischen“. Ein äußerst schwieriges Unterfangen, wenn das BGH uns fragen würde… da das Leben mitten in einer Terror-Organisation UND sogar die Ausbildung an der Waffe straffrei bleiben.
    Zusatz:
    Den Umgang mit scharfen Kriegswaffen in der Bundesrepublik regelt übrigens das „KrWaffKontrG“. Hier in der brd ist der Besitz und Handel für „Zivilisten“ strafbar.
    http://www.gesetze-im-internet.de/krwaffkontrg/

    Artikel:
    http://www.tagesschau.de/inland/bgh-...yrien-101.html


    Der Bundesgerichtshof hat ein richtungsweisendes Urteil zu Syrien-Heimkehrern gesprochen. Demnach dürfen diese nicht per se wegen der Vorbereitung einer Gewalttat verurteilt werden, nur weil sie sich im Umfeld einer islamistischen Terrororganisation aufgehalten haben.

    Terrorexperte: “Es wird in Deutschland zu Anschlägen kommen”

    29. Oktober 2015
    London. Der renommierte Experte für Terrorismusforschung am Londoner Kings College, Peter Neumann, warnt vor drohenden Terroranschlägen in Deutschland. In einem Gespräch mit der “Augsburger Allgemeinen”...
    http://zuerst.de/
    Geändert von humanist (30.10.2015 um 00:36 Uhr)

  2. #2

    AW: BHG-Urteil: Leben bei Terroristen nicht per se Straftat

    Den Umgang mit scharfen Kriegswaffen in der Bundesrepublik regelt übrigens das „KrWaffKontrG“. Hier in der brd ist der Besitz und Handel für „Zivilisten“ strafbar
    Leider nur für "Zivilisten"

  3. #3
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.799

    AW: BHG-Urteil: Leben bei Terroristen nicht per se Straftat

    Merkwürdiges Urteil. Zeitgleich werden Leute, die ihr demokratisches Grundrecht wahrnehmen und gegen den Asylwahnsinn demonstrieren, verantwortlich für Angriffe auf Politiker gemacht. Haben angeblich "mitgestochen".
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  4. #4
    humanist Gast

    AW: BHG-Urteil: Leben bei Terroristen nicht per se Straftat

    Das provoziert Reaaktionen !

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