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  1. #1
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    Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Es gibt auch Menschen aus dem Balkan, die freiwillig ausreisen wollen, weil sie keine Chance in Deutschland sehen. Das zuständige Bundesamt bremst das manchmal aus – unfreiwillig.











    Einige Flüchtlinge aus dem Balkan ziehen ihr Asylgesuch wieder zurück und wollen ausreisen. Aber manchmal ist der Pass – von den Behörden zuvor abgenommen – verloren gegangen.

    Es ist kein Geheimnis, dass Flüchtlinge ihre Ausweise absichtlich verlieren oder vernichten. Sie wollen damit ihre wahre Herkunft verschleiern, weil sie sonst wohl kaum Chancen hätten, in Deutschland Asyl zu erhalten. Werden Flüchtlinge an der Grenze erfasst, nimmt man ihnen vorliegende Pässe deshalb ab. Gesammelt werden sie in den zuständigen Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Aber – und das ist ein neuer Aspekt: Dort sind einige Pässe verloren gegangen. Ihre Besitzer können dann nicht ausreisen – selbst wenn sie das eigentlich gerne tun würden.
    Betroffen davon sind in erster Linie Flüchtlinge aus dem Balkan mit nur geringen Bleibechancen.
    http://www.augsburger-allgemeine.de/...d35912877.html

    Zufall ist das doch eher nicht. Dafür bürgt schon die hohe Anzahl verlorengegangener Pässe. Offensichtlich hat sich hier ein System der Korruption und der falsch verstandenen Hilfsbereitschaft eingeschlichen.

    Behörde verliert massenweise Illegalen-Pässe

    Ist es nur Schlamperei oder hat es System, dass in vielen Städten Reisepässe der Illegalen spurlos verschwinden? Allein in München sollen 20 Prozent der Ausweise einfach nicht mehr auffindbar sein. In manchen Landkreisen fehlt jeder zehnte Pass. Die Legitimationen der Asylforderer werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder einer der Außenstellen eingezogen. Manche Bezirke schicken aber nicht das Original sondern nur eine Kopie an das BAMF. Da verschiedene Außenstellen die Dokumente entgegennehmen hat keine zentrale Stelle einen Überblick darüber, wie viele Ausweise es tatsächlich sein sollten. Dass die Papiere fehlen wird meist bemerkt wenn die Illegalen wieder das Land verlassen sollten. Seltsamerweise verschwinden gerade die Pässe jener, die kaum Chancen auf Asyl haben. Eine Rückführung ohne die Papiere ist aber nicht möglich. Wie praktisch. Warum nur will man da nicht so recht an Zufall glauben?
    http://www.pi-news.net/2015/10/behoe...egalen-paesse/
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Da steckt natürlich System dahinter. In vielen Ämtern sind linksorientierte Leute beschäftigt. Nur so ist es einst den Kurden gelungen als Asylbewerber anerkannt zu werden. Die PKK gilt bei Linken als Bruderorganisation, die Kurden durch die Bank als Gesinnungsgenossen. Nun also verschwinden im großen Stil die Pässe.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3

    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Gute Gelegenheit aus Ahmed und Mohammed Peter und Michael zu machen. Schreibt sich einfacher und erleichtert die Integration.

  4. #4

    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Dieser Artikel ist von 2005. Da geht es um Flüchtlinge ohne Ausweise und die Konsequenzen. Durch den "Reiseausweis" sollten diese Fälle scnell geändert werden können

    ...

    Kind in einer Münchner Asylunterkunft: Lauter kleine Niemande

    Münster - In der einen Hand hält der kleine Junge einen rosa Plüschhasen, in der anderen ein blau-gelbes Plastikmonster, das man zu einem Ei zusammenfalten kann. Das haben ihm Polizisten geschenkt. Einen Namen hat der Dreieinhalbjährige nicht. Seine Mutter nennt ihn - seit er in einem Krankenhaus in Münster zur Welt gekommen ist - Florian*. Ein deutscher Name sollte es sein, kein typischer Roma-Name, um zu zeigen, dass Florian und auch sie, Danijela*, hierher gehören und nicht in den Kosovo, wo sie herkam.

    Aber Florian darf nicht Florian heißen. Das Standesamt verweigert ihm die Geburtsurkunde. Der Grund: Mutter Danijela kann selbst keine Dokumente vorlegen, weder einen Pass, noch eine eigene Geburtsurkunde. Auf dem Papier gibt es Florian deshalb bis heute nicht. Danijela ist entsetzt. Ihr Sohn sei doch da, sichtbar, greifbar. Warum kann man ihr das nicht bescheinigen? "Was passiert, wenn er größer wird? Ist es dann überhaupt mein Kind?" Florian würde gern in den Kindergarten gehen. Doch niemand nimmt ihn. Auch Kindergeld gibt es nicht. "Überall wollen sie die Urkunde sehen", sagt Danijela. Eine Urkunde, die es nicht gibt.

    Als Danijela 1999 mit ihren Eltern dem Bürgerkrieg im Kosovo entflieht, ist sie 14 Jahre alt. Die Familie lässt alles zurück, auch ihre Dokumente. Als ihre Eltern sich drei Jahre später entschließen, in ihr Land zurückzukehren, bleibt Danijela in Deutschland. Sie ist hochschwanger, will ihr Kind nicht im Chaos des Kosovo zur Welt bringen. Hier fühlt sie sich sicher. In Deutschland, so meint die junge Frau, gibt es Sicherheit und Normalität. Doch für Florian gibt es noch keine Normalität, nicht einmal einen offiziellen Namen.

    Namenlose Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern wie Florian gibt es Hunderte, wenn nicht Tausende in Deutschland. Allein in der Hauptstadt, so schätzt Georg Classen vom Berliner Flüchtlingsrat, sind es weit mehr als 150. Viele von ihnen leben wie Florian seit Jahren ohne Identität. Ohne Registrierung gibt es auch keine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, kein Kindergeld, kein Erziehungsgeld und in einigen Fällen auch keine Sozialhilfe. Auch eine Krankenversicherung kann ohne Geburtsurkunde nicht abgeschlossen werden. Und ohne Kinderausweis können die Kinder auch das Land nicht verlassen. Sie sind faktisch staatenlos, und sitzen in der Bundesrepublik fest.

    Nach internationalem Recht muss jedes Kind unverzüglich nach seiner Geburt in ein Register eingetragen werden - mit Namen. Erst damit werden Existenz und Identität eines Neugeborenen anerkannt. "Die Registrierung ist besonders auch deshalb wichtig, um Kinderhandel und Prostitution vorzubeugen", erklärt Anna Laumeier von der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender (GGUA) in Münster. "Sonst verliert sich irgendwann von den Kindern jede Spur." Können oder wollen aber Eltern ihre eigene Identität aufgrund fehlender Dokumente nicht nachweisen, gilt auch die Identität des Neugeborenen als nicht feststellbar. Schließlich belegt eine ordentliche deutsche Geburtsurkunde die eigene Abstammung, Namen und Herkunft der Eltern. Ein Teufelskreis.

    "Beweisen Sie mal, dass Sie lebendig sind"

    Die Standesbeamten sind verpflichtet, die Angaben der Eltern zu überprüfen, viele Flüchtlingsfamilien - wie die von Danijela - können aber die nötigen Nachweise nicht erbringen. Den wenigsten gelingt es, ihre Papiere bei der Flucht aus einer Krisenregion zu sichern. Für Menschen, die aus politischen Gründen geflohen sind, ist es darüber hinaus unmöglich, sich - einmal in Deutschland angekommen - an ihre Heimatbotschaft zu wenden. Dass die Flüchtlinge unter einem sogenannten Beweisnotstand leiden, hat auch die Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt.

    Allerdings liegt es im Ermessen des einzelnen Beamten zu entscheiden, ab wann die Identität der Eltern als gesichert gilt. "Es gibt für das Problem keine bundeseinheitliche Regelung"
    ...
    http://www.spiegel.de/panorama/gesel...-a-377791.html

  5. #5

    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Jetzt blick ich gar nicht mehr durch. Ich dachte der Reiseausweis für Flüchtlinge ist relativ neu und aktuell?

    Ausländern wird seit dem 1. Januar 2005 kein Reiseausweis als Passersatz mehr ausgestellt. Eine ähnliche Funktion wie der Reiseausweis als Passersatz erfüllt seitdem der Notreiseausweis.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Reisea...als_Passersatz


    Weitere völkerrechtliche Bestimmungen; Schengen-Recht

    Das Europäische Übereinkommen über die Aufhebung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 20. April 1959, ein Europarats-Abkommen, sieht die Visumfreiheit der Flüchtlinge vor, die mit Reiseausweisen der Vertragsparteien reisen.

    Vertragsparteien sind derzeit: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich. Frankreich und das Vereinigte Königreich haben das Übereinkommen zwar ratifiziert, aber zwischenzeitlich entsprechend einer Klausel, die dies zulässt, erklärt, es bis auf Weiteres nicht mehr anwenden zu wollen.

    Visumfreie Einreise mit dem Flüchtlings-Reiseausweis ist nach Frankreich möglich, aber ins Vereinigte Königreich nicht.

    Zwischen der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Abkommen mit ähnlicher Zielsetzung geschlossen (Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Schweizerischen Bundesrat über die Abschaffung des Sichtvermerkszwangs für Flüchtlinge vom 4. Mai 1961; BGBl. 1962 II S. 2330, 2331).
    https://de.wikipedia.org/wiki/Reisea...%C3%BCchtlinge

    Gibts die Reiseausweise für Flüchtlinge schon seit 1961?

  6. #6

    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Notreiseausweis

    Der Notreiseausweis ist ein deutscher Passersatz für Ausländer. Er trat am 1. Januar 2005 teilweise an die Stelle des früheren Reiseausweises als Passersatz, der seither nur noch an deutsche Staatsangehörige ausgestellt wird.

    Durch seine Bezeichnung soll der behelfsmäßige Charakter des Notreiseausweises hervorgehoben werden. Der Umstand, dass der an Deutsche ausgestellte Reiseausweis als Passersatz anders bezeichnet ist als der an Ausländer ausgestellte, funktional ähnliche Notreiseausweis soll das deutsche Passersatzwesen für auswärtige Staaten leichter durchschaubar machen.[1]

    Der Notreiseausweis darf „zur Vermeidung einer unbilligen Härte“ oder „soweit ein öffentliches Interesse besteht“ einem Ausländer ausgestellt werden, der seine Identität glaubhaft macht und

    Unionsbürger, EWR-Bürger, Schweizer oder Angehöriger eines Staates ist, dessen Angehörige für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum kein Visum benötigen, oder
    sonst zum Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, in einem anderen Mitgliedstaat der EU, des EWR oder in der Schweiz oder zur Rückkehr dorthin berechtigt ist.[2]

    Die Ausstellung kann - nach pflichtgemäßem Ermessen - durch die Bundespolizei und andere mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden (Zoll und hamburgische Wasserschutzpolizei) erfolgen, wenn der Ausländer an der Grenze keinen gültigen Pass oder Passersatz mitführt.[3] Mit Zustimmung der Ausländerbehörde kann dabei auch eine bereits bestehende Berechtigung zur Rückkehr nach Deutschland bescheinigt werden.[4] Die Ausländerbehörden können ebenfalls Notreiseausweise ausstellen, wenn die Beschaffung eines anderen Passes oder Passersatzes im Einzelfall nicht in Betracht kommt.[5]

    Für die Ausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 25 Euro erhoben.[6] Für Minderjährige unter 18 Jahren beträgt die Gebühr 12,50 Euro. Die Bescheinigung der Rückkehrberechtigung kostet 15,– Euro bzw. für Minderjährige 7,50 Euro.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Notreiseausweis

  7. #7

    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose

    Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen.

    Nur in besonderen Ausnahmefällen dürfen deutsche Passersatzpapiere an nicht deutsche Staatsangehörige ausgestellt werden, da hiermit regelmäßig ein Eingriff in die Passhoheit eines anderen Staates verbunden ist.

    Einige Passersatzpapiere werden auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen ausgestellt (zum Beispiel nach der Genfer Konvention oder dem Staatenlosenübereinkommen).
    Ein Reiseausweises für Flüchtlinge erhalten zum Beispiel Personen,

    die durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als asylberechtigt anerkannt wurden,
    denen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Flüchtlingseigenschaften zuerkannt hat,
    die die Rechtsstellung als Heimatlose Ausländer besitzen.


    Ein Reiseausweis für Staatenlose wird an Personen ausgestellt,

    die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und
    keine Staatsangehörigkeit (mehr) besitzen.

    Wenn diese Voraussetzungen erfüllt werden, können dennoch Gründe vorliegen, die der Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge oder Staatenlose entgegen stehen.

    Ein Reiseausweis für Flüchtlinge oder Staatenlose wird für maximal 3 Jahre als so genannter ePass (mit Speichermedium) ausgestellt. Eine Verlängerung dieser Dokumente ist nicht möglich.

    Nur in besonderen Fällen darf ein vorläufiger Ausweis (ohne Speichermedium) für maximal 1 Jahr ausgestellt werden, zum Beispiel, wenn bis zur Herstellung des ePasses eine wichtige Reise vereitelt würde (muss nachgewiesen werden).
    Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten ebenfalls einen Ausweis ohne Speichermedium (auf besonderen Wunsch auch mit Speichermedium).

    Der Geltungsbereich eines Reiseausweises für Flüchtlinge schließt in der Regel das Heimatland aus.
    Voraussetzungen

    Sie sind mit Hauptwohnsitz in Düsseldorf gemeldet
    Sie haben eine der oben aufgeführten Rechtsstellungen

    Erforderliche Unterlagen

    Ihren Pass oder Passersatz (Ausweis)
    Zwei aktuelle Lichtbilder gemäß der
    Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH
    (ein so genanntes "Biometriefoto")
    Unterlagen, mit denen Ihr Rechtsstatus belegt wird, zum Beispiel der Bescheid über die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling oder die Urkunde über die Entlassung aus Ihrer (bisherigen) Staatsangehörigkeit.
    Wenn der Antrag für ein noch nicht 16 Jahre altes Kind durch nur ein Elternteil gestellt wird: Einverständniserklärung sowie der Pass des anderen Sorgeberechtigten oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht.


    ...
    https://www.duesseldorf.de/buergerin...3/34pa01.shtml

  8. #8

    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Da steckt natürlich System dahinter. In vielen Ämtern sind linksorientierte Leute beschäftigt. Nur so ist es einst den Kurden gelungen als Asylbewerber anerkannt zu werden. Die PKK gilt bei Linken als Bruderorganisation, die Kurden durch die Bank als Gesinnungsgenossen. Nun also verschwinden im großen Stil die Pässe.
    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

  9. #9
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    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Da steckt natürlich System dahinter. In vielen Ämtern sind linksorientierte Leute beschäftigt. Nur so ist es einst den Kurden gelungen als Asylbewerber anerkannt zu werden. Die PKK gilt bei Linken als Bruderorganisation, die Kurden durch die Bank als Gesinnungsgenossen. Nun also verschwinden im großen Stil die Pässe.
    Stimmt schon...
    Aber, man kann auch beobachten, dass bei den Ämtern immer mehr Migranten sitzen !
    Und die würden sicher für ihresgleichen auch mal einen Pass verschwinden lassen...

    Man denke nur an den Fall in Essen, wo ein Arbeitsamt-Mitarbeiter mit Migrationshintergrund mehreren Landsleuten Gelder bewilligt hat, die denen gar nicht zugestanden hätten ! (Da gabs hier auch nen Thread drüber).

    Da ist dann bei den Ämtern vieles möglich...

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

  10. #10
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    AW: Behörde verliert Flüchtlingsausweise

    Ja, inzwischen sitzen in den meisten Ämtern Türken und die haben nicht unbedingt das Wohl Deutschlands im Auge.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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