Es gibt einen faktischen Aufnahmestopp. In Hamburg bilden die Afghanen noch weit vor den Syrern die größte Gruppe:

Hamburg/Brüssel. Der größte Anteil der neu registrierten Flüchtlinge kam in den vergangenen Monaten aus Syrien – die größte Gruppe der dauerhaft in Hamburg bleibenden Schutzsuchenden sind aber bislang Afghanen. Nach Senatsangaben lebten Ende September 10.175 als Flüchtlinge erfasste Menschen aus Afghanistan in Hamburger Unterkünften und Wohnungen, dagegen 3634 Menschen aus Syrien. In der Statistik tauchen auch Flüchtlinge auf, die bereits länger als drei Jahre in Deutschland registriert sind.

Die Beschlüsse des EU-Sondergipfels am Sonntag könnten die Asylpraxis bei afghanischen Flüchtlingen tiefgreifend verändern. So wird nach dem Willen der Mitgliedsstaaten die Schließung von Rücknahmeabkommen mit Afghanistan und weiteren Nationen geprüft. Demnach könnten abgelehnte Asylbewerber aus diesen Ländern bedeutend leichter ausgewiesen werden . Wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete, gilt seit dem Jahr 2012 bislang ein faktischer Abschiebestopp für Afghanen. Auch wenn nach Ansicht der Behörden keine Fluchtgründe vorlagen, erhielten sie in der Regel eine Duldung.
http://www.abendblatt.de/hamburg/art...ngsgruppe.html

Und das wird auch so bleiben.

Denn nach fünf, spätestens 7 Jahren unter Anrechnung der Dauer eines Asylverfahrens erhalten die Afghanen ihre Niederlassungserlaubnis, die dem dauerhaften Aufenthaltsrecht entspricht und durch die Erlanung der deutschen Staatsbürgerschaft gekrönt werden kann.

Nach § 26 Abs. 4 AufenthG kann einem Ausländer eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn er - neben der Erfüllung weiterer Integrationsvoraussetzungen - seit sieben Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist (Urt. v. 13.09.2011, Az. 1 C 17.10). Auf diese Frist sei die Dauer eines früheren Asylverfahrens gemäß § 26 Abs. 4 Satz 3 AufenthG anzurechnen,
http://www.lto.de/recht/nachrichten/...ren-nicht-aus/

Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ersetzt die bisherige "unbefristete Aufenthaltserlaubnis" und die Aufenthaltsberechtigung. Diese gelten kraft Gesetz als Niederlassungserlaubnis fort, müssen also nicht umgetauscht werden. Die NE wird unbefristet und (in der Regel) ohne Auflagen erteilt. Sie stellt ein eigenständiges Aufenthaltsrecht dar, das unabhängig vom ursprünglichen Einreisezweck besteht.
Eine NE wird in der Regel nach fünf Jahren des Besitzes einer Aufenthaltserlaubnis in Betracht kommen. Die Erteilungsvoraussetzungen für den "Normalfall" ergeben sich aus § 9 AufenthG. Anerkannte Flüchtlinge erhalten eine NE nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis, sofern kein Widerruf der Anerkennung erfolgt.
http://www.info4alien.de/atitel.htm#2

Die Afghanen werden jetzt und zukünftig alle in Deutschland bleiben und ihre großen Familien nachholen. Na, ja, vielleicht werden drei Afghanen abgeschoben für die Presse und Öffentlichkeit, je nachdem, wie der Wind dann gerade weht.