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  1. #1

    Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Das Bundesverfassungsgericht bricht mit einem Tabu und erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch mit militärischen Mitteln. Allerdings nur in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes", wie es wörtlich in der Entscheidung heißt. Doch was bedeutet das konkret?

    Der Einsatz der Streitkräfte im Inneren - das ist eine der heikelsten politischen Fragen in der Bundesrepublik. Aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte haben die Väter des Grundgesetzes einen solchen Einsatz allerstrengstens reglementiert. Die unumstößliche Regel lautete bisher im Grunde: Die Bundeswehr kommt innerhalb der Grenzen nicht zum Einsatz.

    Diese Regel hat das Bundesverfasungsgericht jetzt teilweise aufgeweicht. Der Streitkräfteeinsatz sei "in Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vom Grundgesetz gedeckt, heißt es in der Entscheidung. Das Plenum aller 16 Richter ist der Auffassung, dass die Bundeswehr bei Terrorangriffen im Inland unter strengen Auflagen "militärische Kampfmittel" einsetzen darf. Was bedeutet die Entscheidung der Richter in Karlsruhe? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
    http://www.sueddeutsche.de/politik/e...dert-1.1443366

  2. #2
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    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Nun, das wuerde mich aber ueberhaupt nicht beunruhigen. Die Bundeswehr ist so ziemlich der unfaehigste Haufen fuer solche Einsaetze und wuerde wahrscheinlich mehr Verwundete dadurch haben, dass sich die Jungs beim Durchladen in die Fuesse schiessen, als beim Einsatz. Ich bin nicht auf dem laufenden darueber wie viele "Soldaten" mit MIHIGRU es in der Bundeswehr hat, diese, so stelle ich mir vor, waeren wohl schon bereit diesbezueglichen Befehlen zu folgen, aber die sind so grottenschlecht ausgebildet das auch hier kein Anlass zur Sorge bestehen soll.
    Aber was fuer ein Verfassungsgericht hat hier entschieden? Das Grundgesetzgericht meint der Autor wohl, denn einen Verfassung hat sich das Deutsche Volk noch nicht gegeben.

  3. #3
    humanist Gast

    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Weshalb das ? die Notstandsgesetze gibt es schon seit 1968.

  4. #4
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    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Zitat Zitat von Brauereimoschee Beitrag anzeigen
    Nun, das wuerde mich aber ueberhaupt nicht beunruhigen. Die Bundeswehr ist so ziemlich der unfaehigste Haufen fuer solche Einsaetze und wuerde wahrscheinlich mehr Verwundete dadurch haben, dass sich die Jungs beim Durchladen in die Fuesse schiessen, als beim Einsatz. Ich bin nicht auf dem laufenden darueber wie viele "Soldaten" mit MIHIGRU es in der Bundeswehr hat, diese, so stelle ich mir vor, waeren wohl schon bereit diesbezueglichen Befehlen zu folgen, aber die sind so grottenschlecht ausgebildet das auch hier kein Anlass zur Sorge bestehen soll.
    Aber was fuer ein Verfassungsgericht hat hier entschieden? Das Grundgesetzgericht meint der Autor wohl, denn einen Verfassung hat sich das Deutsche Volk noch nicht gegeben.
    Ich konnte schon, bevor ich dein Posting las, ahnen, was in ihm steht.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5
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    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Die Wahrheit,Turmfalke, nichts als die Wahrheit.

  6. #6
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    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Zitat Zitat von Brauereimoschee Beitrag anzeigen
    Die Wahrheit,Turmfalke, nichts als die Wahrheit.
    Nein, es ist deine negative Einstellung zu Deutschland und den Deutschen, die dich treibt.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7
    humanist Gast

    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Ich konnte schon, bevor ich dein Posting las, ahnen, was in ihm steht.
    Der kann nicht anders. Germanphobie.

  8. #8
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    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Nein, aber nicht doch. Natuerlich kann ich auch anders. Aber ich bin nun mal eben ein Freund der Wahrheit.Und die tut ja bekanntlich oefter mal weh.

  9. #9
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    AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert

    Zitat Zitat von Brauereimoschee Beitrag anzeigen
    Nein, aber nicht doch. Natuerlich kann ich auch anders. Aber ich bin nun mal eben ein Freund der Wahrheit.Und die tut ja bekanntlich oefter mal weh.
    Das nehme ich dir nicht ab. Du hast in der Vergangenheit dich schon mehrfach hinreißen lassen, Halb- und Unwahrheiten über die Deutschen zu posten. Ich erinnere nur an deine Aussagen über Lehrlinge, Jugendliche, Schüler, das Schulsystem, darüber, daß die Jugendlichen hier verschwult seien etc. Du hast zwar viel behauptet, aber eigentlich keine Ahnung über dieses Schulsystem gehabt. Und wohl auch nicht über das Leben in Deutschland. Du wußtest ja noch nicht einmal, daß die Gymnasialzeit um ein Jahr verkürzt wurde. Und na, ja, die Schilderung deines angeblich kurzen Aufenthalts in Deutschland war jetzt auch nicht so der Knaller!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

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