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Hits: 2910 | 23.10.2015, 16:30 #1
Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Das Bundesverfassungsgericht bricht mit einem Tabu und erlaubt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren auch mit militärischen Mitteln. Allerdings nur in "Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes", wie es wörtlich in der Entscheidung heißt. Doch was bedeutet das konkret?
Der Einsatz der Streitkräfte im Inneren - das ist eine der heikelsten politischen Fragen in der Bundesrepublik. Aus den Erfahrungen der deutschen Geschichte haben die Väter des Grundgesetzes einen solchen Einsatz allerstrengstens reglementiert. Die unumstößliche Regel lautete bisher im Grunde: Die Bundeswehr kommt innerhalb der Grenzen nicht zum Einsatz.
Diese Regel hat das Bundesverfasungsgericht jetzt teilweise aufgeweicht. Der Streitkräfteeinsatz sei "in Ausnahmesituationen katastrophischen Ausmaßes" vom Grundgesetz gedeckt, heißt es in der Entscheidung. Das Plenum aller 16 Richter ist der Auffassung, dass die Bundeswehr bei Terrorangriffen im Inland unter strengen Auflagen "militärische Kampfmittel" einsetzen darf. Was bedeutet die Entscheidung der Richter in Karlsruhe? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
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23.10.2015, 16:37 #2Ist nun öfter hier
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AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Nun, das wuerde mich aber ueberhaupt nicht beunruhigen. Die Bundeswehr ist so ziemlich der unfaehigste Haufen fuer solche Einsaetze und wuerde wahrscheinlich mehr Verwundete dadurch haben, dass sich die Jungs beim Durchladen in die Fuesse schiessen, als beim Einsatz. Ich bin nicht auf dem laufenden darueber wie viele "Soldaten" mit MIHIGRU es in der Bundeswehr hat, diese, so stelle ich mir vor, waeren wohl schon bereit diesbezueglichen Befehlen zu folgen, aber die sind so grottenschlecht ausgebildet das auch hier kein Anlass zur Sorge bestehen soll.
Aber was fuer ein Verfassungsgericht hat hier entschieden? Das Grundgesetzgericht meint der Autor wohl, denn einen Verfassung hat sich das Deutsche Volk noch nicht gegeben.
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23.10.2015, 16:50 #3humanist Gast
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AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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23.10.2015, 16:52 #5Ist nun öfter hier
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AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Die Wahrheit,Turmfalke, nichts als die Wahrheit.
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AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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23.10.2015, 17:03 #7humanist Gast
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23.10.2015, 17:46 #8Ist nun öfter hier
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AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Nein, aber nicht doch. Natuerlich kann ich auch anders. Aber ich bin nun mal eben ein Freund der Wahrheit.Und die tut ja bekanntlich oefter mal weh.
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AW: Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Was sich mit der Karlsruher Entscheidung ändert
Das nehme ich dir nicht ab. Du hast in der Vergangenheit dich schon mehrfach hinreißen lassen, Halb- und Unwahrheiten über die Deutschen zu posten. Ich erinnere nur an deine Aussagen über Lehrlinge, Jugendliche, Schüler, das Schulsystem, darüber, daß die Jugendlichen hier verschwult seien etc. Du hast zwar viel behauptet, aber eigentlich keine Ahnung über dieses Schulsystem gehabt. Und wohl auch nicht über das Leben in Deutschland. Du wußtest ja noch nicht einmal, daß die Gymnasialzeit um ein Jahr verkürzt wurde. Und na, ja, die Schilderung deines angeblich kurzen Aufenthalts in Deutschland war jetzt auch nicht so der Knaller!
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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