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Hits: 1684 | 22.10.2015, 03:52 #1
Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
Neues Bundesmeldegesetz:
Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
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Am 1.November 2015 kehrt die Vermieterbescheinigung zurück. Vermieter müssen Mietern dann wieder schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen. Die Bescheinigung müssen die Mieter dann beim Einwohnermeldeamt vorlegen. Bei Verstoß drohen Mietern und Vermietern empfindliche Geldstrafen.
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Die Vermieterbescheinigung war vor über 10 Jahren zunächst abgeschafft worden. Jeder Bürger konnte sich unter einer neuen Adresse anmelden, ohne nachweisen zu müssen, ob er dort auch tatsächlich lebt. Weil das aber dazu geführt hatte, dass sich vermeintliche Mieter beim Einwohnermeldeamt unter einer Adresse anmeldeten, nur um zum Beispiel den gewünschten Kita-Platz zu bekommen, hat der Gesetzgeber beschlossen, die Vermieterbescheinigung mit Inkraftreten des neuen Bundesmeldegesetzes am 1.November 2015 wieder einzuführen. Durch die Änderung soll Scheinanmeldungen wirksamer begegnet werden.
[…]
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AW: Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
Das empfinde ich als Gängelung!
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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22.10.2015, 15:04 #3Ist nun öfter hier
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AW: Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
Ich bin geneigt, der manchmal etwas nervigen, aber auf Datenschutz achtenden FDP-Dame mit dem schwierigen Doppelnamen nachzutrauern.
Denn Datenschutz ist der GroKo in Berlin so etwas von scheissegal, am scheissegalstem diesem peinlichen "Justiz"-Minister von den saarländischen Genossen, der für die Achtung von Bürgerrechten eigentlich bestellt ist.
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AW: Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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22.10.2015, 15:38 #6
AW: Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
Da man nicht in der Lage ist den"Facharbeiter"-Zustrom zu bremsen, registrieren und abzuweisen ... ist man eben geneigt den anständigen Bürger mit unnützen Maßnahmen vergangener Zeiten zu drangsalieren
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AW: Neues Bundesmeldegesetz: Ab 1. November 2015 benötigen Mieter eine Vermieterbescheinigung
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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