Neue Hoffnung für Beitragsverweigerer

Handelsblatt – Fr., 9. Okt 2015 06:53 MESZ



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Am 11. Juni hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den Beitragsverweigerern einen Tiefschlag versetzt. Es kassierte ein Urteil des Landgerichts Tübingen, das eine Zwangsvollstreckung wegen eines sehr verbreiteten Formfehlers gestoppt hatte. Auf dem Vollstreckungsersuchen und dem Vollstreckungsdokument des Gerichtsvollziehers war der Gläubiger nach Ansicht des Gerichts nicht hinreichend klar bezeichnet gewesen. Außerdem hätten Unterschrift und Siegel gefehlt. Der BGH verwarf beide Einwände.
Dagegen rebelliert nun das Landgericht Tübingen mit einem neuen Urteil. Drei Monate nach der BGH-Entscheidung stoppt es wegen eines Formfehlers die Vollstreckung und spart dabei nicht mit Kritik an den Argumenten des BGH. Tausende Beitragsverweigerer und Mittellose, gegen die vollstreckt wird, können damit wieder hoffen, noch länger ungeschoren davonzukommen.
Formfehler sind in den vielen Vollstreckungsersuchen zum Rundfunkbeitrag so häufig, weil der Beitragsservice selbst nicht rechtsfähig ist, aber den gesamten Prozess der Eintreibung des Beitrags managt. Die Landesrundfunkanstalten als rechtsfähige (Mit (London: 0MBJ.L - Nachrichten) -)Gläubiger des Beitrags haben selbst keine Vollstreckungsbeamten, sondern sind auf Amtshilfe der örtlichen Behörden angewiesen. Diese bekommen die Vollstreckungsersuchen vom Beitragsservice und durchschauen oft die komplizierte institutionelle Struktur des Rundfunks und seines Beitragsservice nicht. Deshalb erlassen sie häufig Vollstreckungsbescheide mit Formfehlern. Wie eben jener Bescheid, der vor dem Gericht in Tübingen landete.
Gerichtsvollzieher blicken nicht durch
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