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  1. #11

    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Kein Arbeitsloser erhält einen Führerschein, wenn er nachweisen kann, eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen. Was meinst du wohl, was los wäre, wenn nur dies Voraussetzung wäre?

    Kaum jemand erhält einen Führerschein bezahlt, selbst wenn er ein Arbeitsangebot vorweisen könnte, das einen Führerschein zur Bedingung hat und noch nicht einmal dann, wenn er eine Einstellungszusage erhalten würde. Dann muß sich der Arbeitslose eben einen anderen Job suchen. So einfach ist das und so wird es auch praktiziert, denn es gibt immerhin noch genügend Jobangebote, zu denen man keinen Führerschein benötigt und andererseits genug Bewerber mit Führerschein für die Stellen, auf denen ein Führerschein benötigt wird. Führerschein ist Privatsache und Privatinvestition.
    Dann schau Dir mal an wie viele Fahrschulen Maßnahmen für die Arbeitsagenturen in ihrem Programm haben ... und das schon über Jahre ...
    Ich selber habe meinen Personenbeförderungsschein für Busse mit mehr als 16 Fahrgästen Klasse D , den ich bei der Bw erwarb nicht verlängern lassen und somit die Berechtigung zum Führen entsprechender Fahrzeuge verwirkt.
    2001 war ich arbeitslos gemeldet und die wollten mir den Neuerwerb Klasse D finanzieren, wenn ich nachweise bei einer entsprechenden Fa. anzufangen ... ich hab das aber nicht angenommen, weil ich mich beruflich anders orientiert habe (freischaffend)

  2. #12

    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Das Arbeitsamt bezahlt manchmal den Führerschein!
    So bezahlt das Arbeitsamt den Führerschein
    ...
    Das Arbeitsamt wird Ihnen nur den Führerschein bezahlen, wenn Sie damit in Aussicht stellen, dass Sie ein konkretes Arbeitsangebot haben, das von dem Führerschein abhängig ist. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bezahlung des Führerscheins.

    ...
    http://www.helpster.de/fuehrerschein...o-geht-s_59019


    ...
    Die Neuausstellung und Verlängerung erfolgt durch den Ausstellerstaat des bisherigen Ausweises. Wenn sich aber der Inhaber in einem anderen Staat niedergelassen hat und dort erlaubt lebt, geht die Zuständigkeit auf den neuen Aufnahmestaat über. Dieser zieht den alten Reiseausweis für Flüchtlinge ein und sendet ihn entweder an den Ausstellerstaat zurück oder vernichtet ihn.
    ...
    https://www.google.de/search?q=Sch%C...LoalsgGuqJygCw


    Stellt sich die Frage, ob die gleichen Grundlage auch für die Flüchtlinge gilt, oder ob
    j e d e r Flüchtling frei Haus unabhängig von der tatsächlichen Jobsituation einen Führerschein bezahlt bekommen soll.


    Der Reiseausweis liest sich fragwürdig, wie gesichtert sind die Identitäten, welche Nachweise gelten als Grundlage, wenn es keine n Personalausweis, keinen Reisepass aus dem Heimatland gibt? Kann da jeder Phantasieidentitäten angeben und erhält dann seinen Reiseausweis und aufgrund dieses Ausweises dann später einen Reisepass, Personalausweis? Reiseausweis zur Reinwaschung bekleckerter Identitäten?
    Geändert von burgfee (07.10.2015 um 15:23 Uhr)

  3. #13

    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    19. August 2015, 20:23 Uhr
    Auch ohne Ausweis
    Flüchtlinge sollen leichter an Führerschein kommen

    Nach Beschwerden erleichtert das bayerische Innenministerium Asylbewerbern ohne gültige Personalpapiere den Weg zum Führerschein. Anders als bisher dürfen die Behörden jetzt auf die Vorlage von Geburtsurkunde, Personalausweis oder Reisepass verzichten, wenn sie Asylbewerbern einen Führerschein ausstellen. Stattdessen kann ein sogenannter Reiseausweis als Ersatzpapier genügen.

    Darüber habe das Ministerium die Kommunen informiert, wie ein Sprecher von Ressortchef Joachim Herrmann sagte. Für eine neue Führerschein-Vorschrift eingesetzt hatte sich die Grünen-Landtagsabgeordnete Christine Kamm. Der Grund: Asylbewerber sollen ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können. "Wir wollen, dass geduldete Asylbewerber auch zur Arbeit kommen können", sagte die schwäbische Politikerin. "Und dafür braucht man in ländlichen Regionen einen Führerschein." Damit könne auch der Vorwurf vermieden werden, dass Asylbewerber das Sozialsystem belasten. Reiseausweise sind Ersatzpapiere, die die deutschen Behörden ausstellen. Viele Asylbewerber haben keine gültigen Papiere aus dem Heimatland. In manchen Regionen Syriens, Eritreas und anderen von Bürgerkriegen zerrütteten Ländern gibt es ohnehin keine funktionierende staatliche Verwaltung mehr, die noch Papiere ausstellen würde. Allerdings ist die neue Regel keineswegs eine Muss-Vorschrift für die Landratsämter: Hat ein Beamter beispielsweise Zweifel, dass der Führerscheinaspirant wirklich schon 18 Jahre alt ist, muss er auch keinen Führerschein ausstellen.


    ...
    http://www.sueddeutsche.de/bayern/au...mmen-1.2613109


    Reiseausweis für Flüchtlinge
    https://de.wikipedia.org/wiki/Reisea...%C3%BCchtlinge
    Geändert von burgfee (07.10.2015 um 15:40 Uhr)

  4. #14

    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Reiseausweis für Flüchtlinge
    ...
    Die Neuausstellung und Verlängerung erfolgt durch den Ausstellerstaat des bisherigen Ausweises. Wenn sich aber der Inhaber in einem anderen Staat niedergelassen hat und dort erlaubt lebt, geht die Zuständigkeit auf den neuen Aufnahmestaat über. Dieser zieht den alten Reiseausweis für Flüchtlinge ein und sendet ihn entweder an den Ausstellerstaat zurück oder vernichtet ihn.

    ...
    https://de.wikipedia.org/wiki/Reisea...%C3%BCchtlinge


    Der Reiseausweis liest sich wie eine Waschanlage für bekleckerte Identitäten. Identität nach Wunsch.
    Wie gesichert müssen die Behauptungen über namen und herkunft sein, damit solch ein ausweis ausgestellt wird, wenn es keinen Reispass oder Personalausweis aus dem Herkunftsland gibt?

    Und solch ein Reiseausweis wird dann wohl die Grundlage sen, einen Personalausweis oder Reisepass zu erhalten. Wie kann man sicher sein zu wissen mit wem man es wirklich zu tun hat?

  5. #15
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    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Der Reiseausweis hat aber erst mal nichts mit einem Führerschein, der über den deutschen Staat finanziert wird, zu tun.

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Zitat Zitat von Der Kritische Beitrag anzeigen
    Dann schau Dir mal an wie viele Fahrschulen Maßnahmen für die Arbeitsagenturen in ihrem Programm haben ... und das schon über Jahre ...
    Ich selber habe meinen Personenbeförderungsschein für Busse mit mehr als 16 Fahrgästen Klasse D , den ich bei der Bw erwarb nicht verlängern lassen und somit die Berechtigung zum Führen entsprechender Fahrzeuge verwirkt.
    2001 war ich arbeitslos gemeldet und die wollten mir den Neuerwerb Klasse D finanzieren, wenn ich nachweise bei einer entsprechenden Fa. anzufangen ... ich hab das aber nicht angenommen, weil ich mich beruflich anders orientiert habe (freischaffend)
    Du redest aber hier von einem Personenbeförderungsschein. So, wie du hier auch einen LKW-Führerschein erwähnen könntest. Es geht aber um den normalen Führerschein. Und der wird eben nicht vom Arbeitsamt finanziert, sondern ist Voraussetzung für den LKW-Führerschein oder den für den Personentransport. Den normalen Führerschein mußt du schon selber finanzieren.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #16

    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Der Reiseausweis hat aber erst mal nichts mit einem Führerschein, der über den deutschen Staat finanziert wird, zu tun.
    Doch, lies mal Beitrag #13. Es braucht keinen 'personalausweis oder Reisepass, ein sog. "Reiseausweis" soll genügen, um einen Führerschein finanziert zu bekommen.

  7. #17
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    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Burgfee, du stocherst wieder einmal im Nebel! Nicht ein Dokument ist Voraussetzung für die Finanzierung eines Führerscheins, sondern der Wille der Behörde. Das Ausweisdokument bekommt ein Asylbewerber sowieso aufgrund seiner Angaben ausgestellt. Er erhält auch als Staatenloser ein vorläufiges Dokument. Aber um das geht es nicht. Du verwechselst die grundsätzlichen Bedingungen zum Erwerb eines Führerscheins, die übrigens auch für die Eröffnung eines Bankkontos gelten, nämlich die gesicherte Identität, mit der Finanzierung durch den deutschen Staat.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  8. #18
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    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Mein Vater war 35 Jahre alt als er den Führerschein machte und das war finanziell auch nur möglich wegen eines ausgezahlten Erbes.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  9. #19
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    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Wieviel Erbschaftssteuer wurd abgezwackt?

  10. #20
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    AW: Kostenloser Führerschein für Flüchtlinge

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Wieviel Erbschaftssteuer wurd abgezwackt?
    Das war eine geringe Summe, die er erbte, da wurde keine Steuer fällig.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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