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  1. #1
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    Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

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  2. #2
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    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    Eine eher teure Aktion, die ich der linken Seite zutrauen würde. Mit finanzieller staatlicher Hilfe, lässt sich so etwas leicht machen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt



    Wer die insgesamt 29 Schilder beklebt hat, ist bislang nicht bekannt.
    Linke? Ich schätze eher Aktivisten gegen die Islamisierung. Oder Linke, die es der Anti-Islam-Szene unterstellen wollen... false flag operation.


    Die Idee ist originell, aber nicht nachahmenswert.

    Fällt vermutlich unter gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr oder so ähnlich, dürfte einiges an Strafe nach sich ziehen.
    Geändert von burgfee (04.10.2015 um 10:29 Uhr)

  4. #4

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    “Club der Töchter“
    Feministinnen überkleben Straßenschilder
    12.07.2011 | 17:48 Uhr



    Das Straßenschild "Wächterstrasse" wurde in Leipzig von Feminstinnen überklebt. Foto: dpad

    Feministinnen überkleben Straßenschilder | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
    http://www.derwesten.de/panorama/fem...l#plx838751302

    ...
    http://www.derwesten.de/panorama/fem...id4864040.html

  5. #5

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    Anarchoszene?

    http://de.1jux.net/355498

    Viele Aufkleber wurden mit "Barbara" unterzeichnet. Barbarus heisst auf lateinisch Ausländer, ausländisch.

    Sind die Aktionisten Antideutsche?

    Auf deren Seite sind noch viel mehr solcher Bilder

  6. #6

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    Veränderung von Verkehrszeichen StGB § 267

    Verkehrszeichen sind keine Urkunden.

    OLG Köln, Beschluß vom 15. 9. 1998 - Ss 395/98

    Zum Sachverhalt:
    Der Angeklagte überschritt mit seinem Pkw innerorts die zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um - nach Abzug des Toleranzwerts - 24 km/h. Deshalb wurde gegen den Angeklagten ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
    Der Angeklagte faßte daraufhin den Entschluß, sich im Bußgeldverfahren durch die Behauptung zu verteidigen, im Bereich der Meßstelle sei eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgeschildert gewesen. Zu diesem Zweck wollte er Verkehrsschilder, die die Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h regelten, mittels einer Folie überkleben, die eine Geschwindigkeit von 50 km/h als zulässig auswies, sein Fahrzeug zu Beweiszwecken zusammen mit einem derart veränderten Schild ablichten und dies zu Beweiszwecken im Ordnungswidrigkeitenverfahren vorlegen.

    In Verfolgung dieses Plans ließ der Angeklagte Ende Juni 1996 bei der Fa. E. vier Klebefolien fertigen. Diese waren mit einem Durchmesser von 400 mm, schwarzer Schrift („50 km“) auf weißem Grund zweifarbig geplottet … Der Auftrag wurde am 27. 6. 1996 ausgeführt. Der Angeklagte zahlte je Folie 40 DM.

    Anfang Juli 1996 wurden in dem Bereich, in dem die Geschwindigkeitsüberschreitung des Angeklagten festgestellt worden war, zwei oder drei Schilder mit den von dem Angeklagten in Auftrag gegebenen Folien überklebt. Der Angeklagte dokumentierte dies mit Lichtbildern, von denen einige auch den Pkw des Angeklagten zusammen mit der veränderten Beschilderung zeigen.

    ...


    Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Unkenntlichmachen von Gefahrenzeichen sowie wegen Urkundenfälschung durch Gebrauchmachen von einer verfälschten Urkunde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Monaten und 2 Wochen, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Landgericht verurteilte den Angeklagten unter Verwerfung der weitergehenden Berufung wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Unkenntlichmachen von Gefahrenzeichen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je100 DM.

    Auf die Revision des Angeklagten wurde der Schuldspruch des Berufungsurteils dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung (§ 304 StGB) in Tateinheit mit Amtsanmaßung (§ 132 StGB) verurteilt wurde; ferner wurde das landgerichtliche Urteil zum Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache insoweit in die Berufungsinstanz zurückverwiesen.
    http://www.strafzettel.de/cms/nt/urt...eraendern.html
    Hervorhebungen von mir



    Dem Urteil nach ist die Überschrift falsch gewählt, die Richter bewerteten es als Urkundenfälschung.




    § 267
    Urkundenfälschung

    (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
    1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
    2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
    3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
    4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
    Geändert von burgfee (04.10.2015 um 10:57 Uhr)

  7. #7

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt



    Barbara ist eine Straßenkünstlerin in Heidelberg und anscheinend eine sehr sympatische Person :)
    http://de.1jux.net/355498

  8. #8
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    1.327

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    Ein paar Beispiele oben sind "gephotoshopt".
    Ceterum censeo Meccam esse delendam.

  9. #9

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt


    Unbekannte überkleben Verkehrsschild: Falscher Fuffziger



    Polizist Lutz Regensburg mit gefälschtem Schild: "Das hatten wir noch nie"


    Verkehrsschild-Fälscher haben in Weimar mehrere Autofahrer in eine Radarfalle gelockt. Mit Pappe und Folie machten sie aus einem Tempo-30-Schild "Tempo 50". Die Geblitzten werden jetzt rehabilitiert - aber den Tätern droht eine saftige Strafe.


    ...

    Was wie ein Lausbubenstreich klingt, hört sich nach den Buchstaben des Gesetzes deutlich härter an: "Das ist ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr", sagt der Polizeisprecher. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe drohen den Tätern. Ob es sich dabei um nur einen Schuldigen oder mehrere Täter handelt, steht noch nicht fest. Fakt ist: Mehrere Autofahrer gingen den Verkehrsschild-Fälschern in die Falle.

    ...
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/v...-a-929319.html

  10. #10

    AW: Deutsche Ortsschilder mit arabischen Namen überklebt

    Zitat Zitat von Mortran Beitrag anzeigen
    Ein paar Beispiele oben sind "gephotoshopt".
    Der Alien evtl, alles andere wirkt überzeugend echt, finde ich.


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