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  1. #1

    Erst ab Verurteilung drei Jahren Haftstrafe denkt man evtl. an Abschiebung

    [...]
    Nach der geltenden Rechtslage sind den Behörden jedoch die Hände gebunden. 'Grundsätzlich haben Straftaten und Gerichtsverfahren keine Auswirkungen auf das laufende Asylverfahren', sagte der Sprecher des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Mehmet Ata, dem Handelsblatt. Gleichwohl gebe es im Asylverfahren 'verschiedene Ausschlussklauseln, bei deren Vorliegen die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz ausscheidet'.


    Eine Flüchtlingsanerkennung ist beispielsweise ausgeschlossen, wenn ein Ausländer rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist. Allerdings wird dann immer noch geprüft, ob tatsächlich abgeschoben werden kann. Gilt der Herkunftsstaat als nicht sicher, bleiben auch Straftäter in Deutschland.
    [...]
    https://de.finance.yahoo.com/nachric...065300392.html



    Lesens- und drüber nachdenkenswert sind auch die im Artikel eingebrachten Reaktionen, wie Abhilfe geschaffen werden könnte.

  2. #2
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    AW: Erst ab Verurteilung drei Jahren Haftstrafe denkt man evtl. an Abschiebung

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    https://de.finance.yahoo.com/nachric...065300392.html



    Lesens- und drüber nachdenkenswert sind auch die im Artikel eingebrachten Reaktionen, wie Abhilfe geschaffen werden könnte.
    Bedenkt man, dass es den Migrantenbonus gibt, der so manchem Mörder aus diesem Klientel sogar einen Freispruch gewährt hat, muss so ein Kuturbereicherer schon ein Massenmörder sein, bevor er mehr als 3 Jahre Haft bekommt.
    Ein Staat, der sowas seinen Bürgern zumutet, ist mehr als dekadent, der ist unzumutbar und im höchsten Maß gefährlich für die Einwohner.
    Es ist völlig abartig, wenn man dem eigenen Volk zumutet, mit völlig inkompatiblen Kulturen überschwemmt zu werden, ohne das man sich wehren darf.
    Ich sage es ganz deutlich : so eine Regierung ist kriminell und muss beseitigt werden, egal wie, Hauptsache schnell und effektiv.
    Wir deutschen haben sowas nicht verdient.
    Kein Volk hat das verdient.
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  3. #3

    AW: Erst ab Verurteilung drei Jahren Haftstrafe denkt man evtl. an Abschiebung

    Historisches

    Bis zur Großen Strafrechtsreform von 1969 gab es eine Aufteilung in verschiedene Formen der Freiheitsentziehung. Die schwerste Form war die Zuchthausstrafe, für Verbrechen mit einer Mindestdauer von einem Jahr und einer Höchstdauer von 15 Jahren beziehungsweise in Form des lebenslangen Zuchthauses in den vom Gesetz bestimmten Fällen. Sie war immer mit der Möglichkeit des Verlusts der bürgerlichen Ehrenrechte (sogenannter Ehrverlust) verbunden. Seit 1876 trat der Verlust gewisser Ehrenrechte (dauernde Unfähigkeit zum Dienst im Heer und der Marine und zur Bekleidung öffentlicher Ämter) automatisch ein. Im Zuchthaus waren die Gefangenen zu schwerer körperlicher Arbeit verpflichtet. Eine weniger schwere Form des Freiheitsentzuges war die Gefängnisstrafe. Sie dauerte mindestens einen Tag und höchstens fünf Jahre. Die Gefangenen sollten hier angemessen beschäftigt werden, hatten aber auch das Recht, eine Arbeit zu verlangen. Die Haftstrafe war für Übertretungen vorgesehen und dauerte zwischen einem Tag und sechs Wochen. Daneben gab es noch bis 1953 die Festungshaft, die dann bis 1970 in Form der Einschließung weiter bestand. Sie war für bestimmte Straftaten vorgesehen, wenn der Täter eine „ehrenvolle Gesinnung“ zeigte. Die Aufteilung endete mit dem Inkrafttreten des Ersten Gesetzes zur Reform des Strafrecht 1970. An ihre Stelle trat die Freiheitsstrafe.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Freihe...reiheitsstrafe



    Den Begriff "Festungshaft " kannte ich auch noch nicht.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Festungshaft

  4. #4

    AW: Erst ab Verurteilung drei Jahren Haftstrafe denkt man evtl. an Abschiebung

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    Bedenkt man, dass es den Migrantenbonus gibt, der so manchem Mörder aus diesem Klientel sogar einen Freispruch gewährt hat, muss so ein Kuturbereicherer schon ein Massenmörder sein, bevor er mehr als 3 Jahre Haft bekommt.
    Ein Staat, der sowas seinen Bürgern zumutet, ist mehr als dekadent, der ist unzumutbar und im höchsten Maß gefährlich für die Einwohner.
    Es ist völlig abartig, wenn man dem eigenen Volk zumutet, mit völlig inkompatiblen Kulturen überschwemmt zu werden, ohne das man sich wehren darf.
    Ich sage es ganz deutlich : so eine Regierung ist kriminell und muss beseitigt werden, egal wie, Hauptsache schnell und effektiv.
    Wir deutschen haben sowas nicht verdient.
    Kein Volk hat das verdient.

    Ich hab eben mal versucht herauszufinden ab wann drei Jahre fällig sind.... ist für mich derzeit nicht überschaubar.

    Man muss sicherlich viel auf dem Kerbholz haben um auf drei Jahre verdonnert zu werden.

  5. #5
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    AW: Erst ab Verurteilung drei Jahren Haftstrafe denkt man evtl. an Abschiebung

    Dann kriegen die alle zwei Jahre und 11 Monate.

    Wetten.

  6. #6

    AW: Erst ab Verurteilung drei Jahren Haftstrafe denkt man evtl. an Abschiebung

    Zitat Zitat von murktimon Beitrag anzeigen
    Dann kriegen die alle zwei Jahre und 11 Monate.

    Wetten.
    oder noch weniger. Jeder Tag im Gefängnis kostet Geld und Platz.

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