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  1. #1

    Über 190.000 abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

    Deutschland schiebt nach Informationen der "Bild" (Mittwoch) weniger abgelehnte Asylbewerber ab.
    Das belegen Zahlen des "Ausländerzentralregisters", die "Bild" exklusiv vorliegen. Demnach sind mit Stand vom 31. August 2015 derzeit 8.641.208 "Ausländer in Deutschland aufhältig". Ende 2014 lag diese Zahl bei 8.152.968 Personen.
    Darunter befinden sich nach "Bild"-Informationen aktuell 190.641 als "vollziehbar ausreisepflichtig" eingestufte Flüchtlinge. Ende 2014 lag diese Zahl bei 154.191 Personen.
    Bei dieser Gruppe sind die Asylverfahren abgeschlossen und ein Asylgrund liegt nicht vor. V
    ollziehbar ausreisepflichtige Personen dürfen aber nur abgeschoben werden, wenn sie nicht im Besitz einer Duldung sind.
    In der Gruppe der vollziehbar ausreispflichtigen Asylbewerber haben nach "Bild"-Informationen derzeit 138.133 Flüchtlinge einen sogenannten "Duldungs-Status".
    Ende 2014 lag diese Zahl bei 113.221 Personen.

    Die Duldung wird von den Behörden dann erteilt, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.
    Der Fall liegt unter anderem vor, wenn ein Abschiebungshindernis besteht oder der Ausländer wegen einer Krankheit reiseunfähig ist.
    Zusätzlich sind derzeit 52.508 abgelehnte Asylbewerber als "unmittelbar ausreisepflichtig" registriert. Ende 2014 lag diese Zahl bei 40.970 Personen.
    In diesen Fällen haben Gerichte entschieden, dass keine Chance mehr auf Asyl besteht.
    Dennoch hatten die für die Abschiebung zuständigen Bundesländer bis Mitte dieses Jahres insgesamt gerade mal 8.178 Asylbewerber abgeschoben (Stand: Ende Juni 2015).

    http://www.mmnews.de/index.php/net-n...ht-abgeschoben

  2. #2
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    AW: Über 190.000 abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

    >Der Fall liegt unter anderem vor, wenn ein Abschiebungshindernis besteht

    Was ist bitte ein Abschiedehindernis ?
    Wenn Asylant am Tag X nicht anzutreffen ist ?
    Wenn Asylant am Tag X Krawall macht ?


    Ich verstehe, daß nicht abgeschoben wird, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, derjenige also akut medizinische Hilfe braucht weil er sonst nicht überlebt.

    Mich würden hier mal die Gründe interessieren, warum Zitat: die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist.
    Der Fall liegt unter anderem vor, wenn ein Abschiebungshindernis besteht Zitat Ende

    Ich sollte mich wohl mit Alk zuschütten, denn nur hirnlos erträgt man das, was momentan abläuft.. ums mit Futurama zu sagen: ich hätte auch gern so einen lustigen Partyhut.... Meine Gehirnschnecke ist noch nicht verhungert...

  3. #3
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    AW: Über 190.000 abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

    Entweder ist es zu kalt, oder zu heiß, oder es regnet gerade im Heimatland . . . so was halt. Gutmenschendeppendenken.
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #4
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    AW: Über 190.000 abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

    Abgelehnte Asylanten, die abgeschoben werden sollen aber nicht aufzufinden sind, dürfen keine Unterstützung mehr erhalten. Statt dessen sollten sie inhaftiert werden, bis sie kooperationsbreit sind.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
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    AW: Über 190.000 abgelehnte Asylbewerber werden nicht abgeschoben

    Es gibt keine Gründe für eine Nicht-Abschiebung !

    Krankheit - nur dann, wenn sie akut ist. Dann halt Behandlung bis zur Transportfähigkeit, und dann Abschiebung !

    Welche anderen Gründen sollte es denn bitte geben ?
    Achja, die Grünen sagen ja immer, im Herbst / Winter darf man nicht abschieben, wegen des Klimas.

    Auch so eine Lachnummer...dann dürfte man auch nicht abschieben, wenn es regnet oder so...

    Es müsste ein Abschiebegesetz geben, welches ungefähr so lauten müsste :

    § 1 : "Eine Abschiebung muss umgehend und ausnahmslos durchgeführt werden. Der oder die Abzuschiebende verliert mit dem Abschiebebescheid jeglichen Anspruch auf Leistungen des Staates und muss umgehend in ein Abschiebelager überstellt werden."

    § 2 : "Sie darf lediglich aufgeschoben oder verzögert (jedoch NICHT ausgesetzt oder aufgehoben) werden, wenn der Gesundheitszustand des oder der Abzuschiebenden keinen Transport erlaubt. Jedoch muss die Abschiebung umgehend und unverzüglich nachgeholt werden, wenn der verzögernde Umstand beseitigt ist. Andere Gründe für eine Verzögerung der Abschiebung sind NICHT zulässig!"

    § 3 : "Eine Selbstverletzung zur Verzögerung einer Abschiebung gemäß § 2 stellt den Straftatbestand der vorsätzlichen Entziehung vor der Abschiebung dar. Hier darf, nach der primären Wundbehandlung, eine sofortige Abschiebung vollzogen werden. Der Täter muss hierbei bis zur Abschiebung unter strenge Bewachung gestellt werden, um eine Wiederholungstat zu unterbinden."

    § 4 : "Eine Schwangerschaft stellt KEINEN Schutz vor Abschiebung dar, sofern sie nicht schon vor der Überstellung ins Abschiebelager bekannt war. Die Herbeiführung einer Schwangerschaft nach der der Überstellung ins Abschiebelager wird als Straftatbestand gemäß § 3 eingestuft, die lediglich der Verzögerung der Abschiebung gemäß § 2 dienen soll."


    DAS wäre ein Abschiebegesetz, das sicherlich zielführend zur schnelleren Abschiebung der ganzen Armutsflüchtlinge wäre.

    Islamisierung und Integrationsverweigerung sind Verbrechen und gehören bestraft !

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