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  1. #1

    Sind alle sogenannten flüchtlinge illegal? Die dublin-iii-verordnung, das schengen-abkommen und die genfer menschenrechtskonvention geben aufschluss d

    Der Sächsische Flüchtlingsrat: „Dublin-III-Verordnung – Verordnung (EG) Nr. 604/2013 – Die Dublin-III-Verordnung ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013; in Kraft getreten ist sie am 1. Januar 2014.“

    Der Sächsische Flüchtlingsrat weiter: „Die Dublin-III-Verordnung legt die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedsstaates fest, der für die Prüfung eines in einem EU-Mitgliedsstaat gestellten Antrag auf internationalen Schutz zuständig ist. Der Kern der Verordnung besagt Folgendes: Stellt eine geflüchtete Person innerhalb der EU einen Asylantrag, so überprüft der jeweilige Staat, ob er für die Durchführung des Asylverfahrens verantwortlich ist. Grundlage dafür ist die Bestimmung, dass derjenige Mitgliedstaat, in dem eine geflüchtete Person erstmals europäisches Territorium betritt, das Asylverfahren durchführen muss.“

    Der genaue Wortlaut des Art. 3 der Verordnung lautet: „Die Mitgliedstaaten prüfen jeden Antrag auf internationalen Schutz, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich an der Grenze oder in den Transitzonen stellt. Der Antrag wird von einem einzigen Mitgliedstaat geprüft, der nach den Kriterien des Kapitels III als zuständiger Staat bestimmt wird“.

    Dann gibt es da noch das Schengen-Abkommen. Es besagt, dass innerhalb des Schengen-Gebietes die Personenkontrollen bis auf Stichproben hinter den Landesgrenzen weggefallen, doch Personen an den Außengrenzen zu Drittstaaten werden nach einem einheitlichen Standard kontrolliert.

    Dazu wurde das Schengener Informationssystem (SIS; ein elektronischer Fahndungsverbund) geschaffen und einheitliche Einreisevoraussetzungen für Drittausländer festgelegt. Daher ist an jedem Punkt der Schengen-Außengrenze die Einreise zu verweigern, wenn kein Schengen-Visum vorhanden ist oder aus anderen Gründen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit eines Schengenstaates festgestellt wird.

    Darüber hinaus gibt es auch noch die Genfer Menschenrechtskonvention, mit der es die Presse und hochrangige Politiker anscheinend heutzutage auch nicht so genau nehmen. Darin sind folgende vier Grundsätze enthalten:

    1. Krieg oder Bürgerkrieg ist kein asylrelevanter Grund. Voraussetzung der Flüchtlingseigenschaft ist eine konkrete, individuelle Verfolgung durch staatliche Organe. (Kommentar:) Dies ist bei einem nur sehr geringen Prozentsatz der Migranten der Fall. Die meisten sind Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlinge, welchen kein Asylrecht nach der Genfer Konvention zukommt. Solche Personen haben lediglich ein zeitweiliges Bleiberecht.

    2. Als anerkannter Asylgrund muss es sich um eine Verfolgungshandlung im Heimatstaat handeln, dessen Staatsbürgerschaft der Asylwerber besitzt. (Kommentar:) Da die überwiegende Mehrzahl der Migranten beim Eintreffen in Europa keine Ausweise mehr besitzt, weil sie diese weggeworfen haben, kann die Flüchtlingseigenschaft schon aus diesem Grunde nicht festgestellt werden.

    3. Gemäß Art. 2 der Genfer Konvention hat jeder Flüchtling im Gastgeberland die Pflicht, Zitat: „die insbesondere darin besteht, dass er sich dessen Gesetzen und Verordnungen sowie den Maßnahmen, die zur Erhaltung der öffentlichen Ordnung getroffen werden, unterwirft.“

    4. Nach Art. 32 haben nur jene Flüchtlinge ein Aufenthaltsrecht, die sich erlaubter Weise in einem Land aufhalten. Gemäß Art. 33 könnten sogar diese Flüchtlinge in ihren Herkunftsstaat zurückgewiesen werden, wenn sie, Zitat: „aus gewichtigen Gründen eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltslandes darstellen“.

    http://pressejournalismus.com/2015/0...luss-darueber/

  2. #2
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    AW: Sind alle sogenannten flüchtlinge illegal? Die dublin-iii-verordnung, das schengen-abkommen und die genfer menschenrechtskonvention geben aufschlu

    Die deutsche Regierung verstößt laufend gegen geltendes Recht. 99% derjenigen, die herkommen, sind nicht asylberechtigt.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    AW: Sind alle sogenannten flüchtlinge illegal? Die dublin-iii-verordnung, das schengen-abkommen und die genfer menschenrechtskonvention geben aufschlu

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die deutsche Regierung verstößt laufend gegen geltendes Recht. 99% derjenigen, die herkommen, sind nicht asylberechtigt.
    Was kümmert sie das Recht von gestern! Da wird einfach ein neues durchgepaukt - und möglichst schnell, damit's niemand merkt.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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