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  1. #1
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    Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Es wird ganz einfach der Polizeinotstand ausgerufen.

    Die Hamburger Innenbehörde verbot die Versammlung mit Bescheid vom 3.9.15. Von den 3000 erwarteten Teilnehmern seien 2000 gewaltbereit und würden die gewalttätige Auseinandersetzung suchen. Zusätzlich macht die Behörde den sogenannten polizeilichen Notstand geltend. Es fehlten 2300 bis 3000 Beamte, so dass Straßenschlachten nicht zu verhindern seien.


    Mit Beschluss vom 9.9.15 unterstellt das Verwaltungsgericht Hamburg (VerwG) den erwarteten 3000 Demonstranten Gewalttaten gegen politische Gegner und Polizeibeamte. Dies gelte insbesondere für ca. 500 Rechtsextremisten und 1500 gewaltbereite Hooligans. Aus einem ausgewerteten WhatsApp-Chat gehe eine klare Aufforderung zur Gewalt auf der angemeldeten Veranstaltung hervor. Sämtliche Einwände hiergegen lässt das Gericht nicht gelten. Auch eine Streckenänderung oder lediglich stationäre Versammlung ändere an dieser Gefahreneinschätzung nichts. Auf den von der Innenbehörde geltend gemachten polizeilichen Notstand geht das VerwG erst gar nicht ein.


    Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (OVG) wertet die Ausführungen der Hamburger Innenbehörde in seinem Beschluss vom 11.9.15 hingegen sehr viel kritischer. Das OVG betont den Zeitdruck, der eine sachgerechte Prüfung des Versammlungsverbots praktisch unmöglich mache. Aus den vorliegenden Akten der Innenbehörde ergebe sich keinesfalls, dass die Versammlung selbst unfriedlich und deshalb zu verbieten sei. Die angeführte WhatsApp-Chatgruppe bestehe aus ganzen siebzehn Teilnehmern und habe lediglich Reisebusse für achtzehn Teilnehmer gemietet. Drei vergleichbare Veranstaltungen in Hamburg, Köln und Hannover in den Jahren 2012 bis 2014 hätten ebenfalls kein Versammlungsverbot gerechtfertigt. Gewaltbereite einzelne Teilnehmer und Minderheiten rechtfertigten es nicht, die Versammlung insgesamt zu verbieten. Die Innenbehörde könne keine ausreichenden Beweise für einen unfriedlichen Verlauf der Versammlung vorlegen.
    Harsche Kritik übt das OVG an der Hamburger Innenbehörde, soweit es um den angeblichen polizeilichen Notstand geht. Bund und Länder sind zur gegenseitigen Amtshilfe verpflichtet, um die Durchführung von Versammlungen zu gewährleisten. Demnach hätten diese der Hamburger Polizei die fehlenden 2300 bis 3000 Beamten zur Verfügung stellen müssen. Das Gericht bezweifelt, dass die Innenbehörde sich überhaupt nachdrücklich genug um Amtshilfe der anderen Bundesländer bemüht habe. Zwingende Gründe, warum die angeschriebenen Bundesländer die Verstärkungskräfte nicht entsenden konnten, seien aus den Akten auch nicht ersichtlich. Da diese Einsatzkräfte jedoch tatsächlich nicht zur Verfügung stünden, sei mit massiven Schlägereien zwischen den verfeindeten Gruppen zu rechnen. Das OVG hebt hierbei die extreme Gewaltbereitschaft der linken Gegendemonstranten hervor. Einzig und allein aus diesem Grunde müsse das Versammlungsverbot bestehen bleiben.


    Das noch am 11.9.15 angerufene Bundesverfassungsgericht ist einen Tag vor der geplanten Veranstaltung zeitlich ebenfalls überfordert und kapituliert vor den Verhältnissen. Es sieht sich zu einer sachgerechten Beurteilung außerstande und lehnt deshalb den Erlass einer einstweiligen Anordnung ab. Auch das Bundesverfassungsgericht besteht nur aus Menschen!


    Dieser Vorgang zeigt einmal mehr deutlich, wie weit die politische Verfolgung in unserer „DDR 2.0“ bereits gediehen ist. Praktisch jede Großveranstaltung konservativer oder auch „rechtsextremer“ Gruppierungen kann künftig ohne Weiteres verboten werden. Die Polizeibehörden von Bund und Ländern müssen sich lediglich weigern, die benötigten Einsatzkräfte zu entsenden. Folglich herrscht polizeilicher Notstand und die politisch unkorrekte Versammlung hat sich erledigt. Damit geht die Rechnung der gewaltbereiten linken Szene voll auf. Hinzu kommt, dass die Innenbehörden mit dem Erlass einer Verbotsverfügung nur bis zum letzten Moment warten müssen. Damit wird es den Gerichten unmöglich gemacht, den Sachverhalt ausreichend zu prüfen.
    http://www.pi-news.net/2015/09/das-e...t/#more-481901
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  2. #2
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    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Praktisch jede Großveranstaltung konservativer oder auch „rechtsextremer“ Gruppierungen kann künftig ohne Weiteres verboten werden. Die Polizeibehörden von Bund und Ländern müssen sich lediglich weigern, die benötigten Einsatzkräfte zu entsenden. Folglich herrscht polizeilicher Notstand und die politisch unkorrekte Versammlung hat sich erledigt. Damit geht die Rechnung der gewaltbereiten linken Szene voll auf. Hinzu kommt, dass die Innenbehörden mit dem Erlass einer Verbotsverfügung nur bis zum letzten Moment warten müssen. Damit wird es den Gerichten unmöglich gemacht, den Sachverhalt ausreichend zu prüfen.
    Wie heißt es bei Ludwig Thoma immer so schön: „Man muß nachdenken, was man machen kann!”
    Sind eigentlich verschiedene Kleinveranstaltungen auch davon betroffen, wenn sie zufällig am gleichen Tag an unterschiedlichen Plätzen veranstaltet werden? Gibt es gesetzliche Vorschriften, wie lange vorher man eine Veranstaltung anzumelden hat?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
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    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Wie heißt es bei Ludwig Thoma immer so schön: „Man muß nachdenken, was man machen kann!”
    Sind eigentlich verschiedene Kleinveranstaltungen auch davon betroffen, wenn sie zufällig am gleichen Tag an unterschiedlichen Plätzen veranstaltet werden? Gibt es gesetzliche Vorschriften, wie lange vorher man eine Veranstaltung anzumelden hat?
    Es sind nur die Veranstaltungen betroffen, die von linken Gegendemonstranten betroffen sind, also keine Veranstaltungen der Linken.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #4

    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Einmal mehr der Beweis, das das eigene Volk, ausser zu den Wahlen nicht akzeptiert ist. So werden wir Bürger, sofern wir uns einer Demo anschliessen pauschal als Staatsrisiko eingestuft.Nun denn, zwischen den gewaltbereiten linken und rechten Gruppierungen gibt es eine zur Zeit noch sehr grosse Masse an friedlichen Demonstranten..... was wenn diese nun auch ihre Gewaltbereitschaft zeigen? Eine Schande wie die Obrigkeit mit einem umgeht, schade das es fast unmöglich ist, diese unfähigen Minister um die noch unfähigere Kanzlerin herum, das Gehalt entziehen kann ...... und selbst, sollten diese zurücktreten, bekommen die noch Altersruhegelder für die ein normal arbeitender Bürger 200 Jahre ununterbrochen arbeiten müsste. Wer die Rufe seiner Bürger nicht wahrnimmt hat in der Regierung nichts verloren ! dauert nicht mehr lange dann werden Bundesligaspiele und Konzerte auch zu den verbotenen Grossveranstaltungen gehören, schliesslich stellen die ja eine Gefahr, aus Sicht der Obrigkeit, für die Öffentlichkeit dar

  5. #5
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    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Fällt ein Flashmob auch unter Demonstation?

  6. #6

    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    Fällt ein Flashmob auch unter Demonstation?
    Das könnte sein ;) denn eine Ansammlung von mehr als 2 Personen an einem Ort kann ja schon eine Versammlung im Sinne derer, die Versammlungen nicht wünschen, sein

  7. #7
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    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Das ist dann schon der dritte bekannte Fall eines Versammlungsverbots. Die 1. Mai-Randale der Linken ist nie verboten worden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8

    AW: Keine Versammlungsfreiheit mehr - Demonstrationen werden untersagt

    Wer denen die Demokratie schon vor Jahrzehnten abgenommen hat, der ist/war äußerst naiv! Von Anfang an etikettenschwindel.

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