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Steuererhöhungen, Beitragserhöhungen der Sozialversicherungen, Gebührenerhöhungen und Kürzungen
Erhöhungen und Kürzungen in einem reichen Land der Welt, das keine Mühe hat, Bürgschaften für Griechenland zu geben und Millionen Asylanten aufzunehmen.
Natürlich ohne Bezug zu diesen Leistungen wie auch ohne Bezug zu den maroden Straßen und den Schlaglöchern, die einen anlachen, wenn man das Haus verläßt.
Hier erst einmal eine Steuererhöhung, die nicht als Steuererhöhung gehandelt wird, sondern als Anpassung:
Mehrwertsteuererhöhung auf den Saunaeintritt kommt zum 1. Juli 2015
Mit einem BMF-Schreiben an die Obersten Finanzbehörden der Länder vom 28. Oktober 2014 hat das Bundesministerium der Finanzen nunmehr festgelegt, dass ab dem 1. Juli 2015 für die zu erhebende Umsatzsteuer auf Saunaeintritte statt des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 7% der Regelsteuersatz in Höhe von 19% angesetzt werden muss.
In dem BMF-Schreiben heißt es dazu wörtlich - Zitat: „Für nach dem 30. Juni 2015 ausgeführte Umsätze ist für die Frage, ob die Verabreichung eines Heilbads nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG begünstigt ist, die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Heilmittel-Richtlinie/HeilM-RL in der jeweils geltenden Fassung) in Verbindung mit dem sog. Heilmittelkatalog maßgeblich ... Entscheidend ist, dass die Verabreichung des Heilbads nach diesen Vorschriften als Heilmittel verordnungsfähig ist, unabhängig davon, ob eine ärztliche Verordnung tatsächlich vorliegt.“
Nicht verordnungsfähig sind demnach u.a. - Zitat: „…Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind, z. B.: …c) Sauna, römisch-irische und russisch-römische Bäder…“
Der Deutsche Sauna-Bund und die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen bewerten die Verlängerung der Übergangsfrist zunächst als Teilerfolg ihrer Aufklärungsarbeit in Verwaltung und Politik im Laufe des Jahres. So hatten Vertreter beider Verbände bereits im April 2014 in Berlin vorgesprochen und im Gefolge eine umfangreiche Stellungnahme vorgelegt, die mittlerweile in den Ländern zur Grundlage einer intensiven Diskussion auch auf politischer Ebene geworden ist.
Positiv zu bewerten ist der explizite Hinweis, dass beim - Zitat: „Schwimmen und Baden, auch in Thermal- und Warmwasserbädern … eine Ermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 9 Satz 1 Alternative 1 UStG in Betracht (kommt)…“, wodurch noch einmal zusätzlich untermauert wird, dass die Ermäßigung bei den Schwimmbadeintritten gesichert bleibt.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Steuererhöhungen, Beitragserhöhungen der Sozialversicherungen, Gebührenerhöhungen und Kürzungen
Ja die fangen im kleinen an.
Als nächstes dann Blumen.....freut auch den Neger.
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