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Hits: 3852 | 13.09.2015, 13:56 #1
Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Wer haftet eigentlich für Schäden, die von Asylbewerbern verursacht werden, wollte die AfD im Thüringer Landtag wissen. Niemand, lautete die einfache Antwort der Landesregierung.
Die Thüringer Allgemeine berichtete am 10.9. von einer Anfrage im Landtag, als die AfD wissen wollte, wer für die Schäden, die Flüchtlinge und Asylbewerber hinterlassen, haftet. Die Antwort war kurz: Niemand.
Der migrationspolitische Sprecher der CDU, Christian Herrgott, nannte die Rechtslage eindeutig: Jeder Bürger in Deutschland haftet für die Schäden, die von ihm verursacht werden, bei Asyl.bewerbern gilt dieser Grundsatz nicht.
Der Grund ist, dass sie keine private Haftpflichtversicherung und auch kein Vermögen haben.
Es gibt anscheinend keine bundeseinheitliche Regelung, denn Thüringen möchte das Risiko von Schäden nicht allein auf sich nehmen.
Migrations- und Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) ergänzte, dass eine Schadensregulierung voraussetzt, dass die Verursacher gefunden würden. Selbst dann kann es sein, dass Geschädigte nichts erhalten, da bei den Tätern oft nichts zu holen ist.
"Ich war 22 Jahre Richter, solche Fälle sind tägliche Realität", sagte der Minister. Auch Lauinger sprach sich für eine einheitliche Regelung des Bundes aus.
Es gibt eine Ausnahme für Schäden: Wenn Bedienstete durch Asylbewerber zu Schaden kämen, wird sie das Land Thüringen unterstützen.
http://www.epochtimes.de/deutschland...-a1268556.html
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AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Eigentlich müßte der Staat haften, da er die „Flüchtlinge” eingeladen hat. Er könnte sich ja mit Frau Merkel und den Grünen die Kosten teilen.
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Das ist die gültige Rechtslage. Wenn sonstige Asoziale Privatbesitz demolieren, ist auch nichts zu holen, wenn sie öffentliche Gebäude demolieren, zahlt der Steuerzahler. Wer nichts hat, dem kann man auch nicht in die Tasche greifen.
Und das Taschengeld von 140,-- Euro im Monat wird den Asylbewerbern wegen der Schäden auch nicht gekürzt, obwohl Eltern ihren Sprößlingen das Taschengeld durchaus kürzen würden, wenn sie Schäden anrichteten.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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13.09.2015, 19:35 #4
AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Es braucht sich nicht mal um absichtliche Gewalt, Zerstörungen und ähnliches handeln. Sie können auch leicht in Autounfälle verwickelt werden und anderen großen Schaden zufügen. Wie sieht das dann aus? Zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung und bleibt auf ihren Kosten sitzen?
Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
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13.09.2015, 20:26 #5
AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Eigentlich müssten wirklich die Politker/innen dafür geradestehen, denn sie haben diese Orks eingeladen. Aber darauf können wir lange warten.
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13.09.2015, 22:46 #6
AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Wie, bei denen ist nichts zu holen ???? Wer in der Gesamtheit mehr Geld in sein Herkunftsland überweist als die Bunte Republik Entwicklungshilfe , kann sehr wohl für den Schaden aufkommen, zumindest kann er unverzüglich die Heimreise antreten
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14.09.2015, 09:36 #7VIP
- Registriert seit
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- 6.582
AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Es wäre doch "unmenschlich" und "rassistisch", den armen, zutiefst kriegstraumatisierten "Flüchtlingen" das Taschengeld zu kürzen, bloß, weil sie ein paar Autos und Straßenlaternen im Zuge der Traumabewältigung demoliert haben! Ich schlage daher eine, vom Staat (also von uns) finanzierte Therapie vor, Mittelmeerkreuzfahrt, Skiurlaub, Karibik, was auch immer . . .
"...und dann gewinnst Du!"
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AW: Wer haftet für Schäden durch Asylbewerber? Niemand
Tja, der Betrag liegt unter der Pfändungsfreigrenze. Allerdings könnte ein Gerichtsvollzieher auch einmal eine Taschenpfändung durchführen.
Ich auf jeden Fall halte ein reines Taschengeld von 140,-- Euro für einen Asylbewerber für recht üppig. Kosten hat er von diesem Geld keine zu bestreiten, noch nicht einmal Fahrtkosten, weil er die Fahrscheine umsonst erhält oder Kleidung, die ihm zur Verfügung gestellt wird. Auch anderer Bedarf wird gesponsort. Bliebe eventuell nur noch der Friseur, aber auch den gibt es in vielen Gemeinden für Asylbewerber umsonst.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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