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Hits: 711 | 18.08.2015, 19:21 #1
Mit Scheinvaterschaft zum Aufenthaltsrecht
Eine ausländische Frau mit Kind sucht sich einen Deutschen und bietet ihm Geld, damit er die Vaterschaft für ihr Kind anerkennt. Bei der Suche helfen ihr Profis. Mittellose Männer, Obdachlose etwa, gehen darauf ein und lassen sich für den Dienst bezahlen. Unterhaltsansprüche müssen sie nicht fürchten, denn bei ihnen ist ohnehin nichts zu holen. Das bringt ihnen mehrere tausend Euro bar auf die Hand. Das Kind bekommt die deutsche Staatsbürgerschaft, die Ausländerin in der Folge einen gesicherten Aufenthaltsstatus. So schaffen zwei Benachteiligte eine Win-win-Situation. In einem Land, dessen Ausländerrecht vielen Menschen keine Chancen bietet, liegt hier ein attraktives Schlupfloch. Es wird genutzt – und die Mogelei bleibt folgenlos.
http://www.pi-news.net/2015/08/mit-s...enthaltsrecht/
Was sie damit der Kindseele antun wenn es älter ist und nach dem leiblichen Vater frägt? Ungeheuerlich, was diese gierigen Leute für Geld tun.
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19.08.2015, 12:03 #2
AW: Mit Scheinvaterschaft zum Aufenthaltsrecht
Bei den afrikanischen Völkern macht sich der Vater gern aus dem Staub und übernimmt KEINE Verantwortung, manchmal - leider - ist sich die Mutter auch nicht sicher, von WEM das Bündelchen ist. In Afrika beträgt der Durchschnitts-IQ 65-75. Ist leider so.
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19.08.2015, 16:42 #3
AW: Mit Scheinvaterschaft zum Aufenthaltsrecht
siehe auch hier https://open-speech.com/threads/6971...ht=vaterschaft
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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