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Hits: 2635 | 15.08.2015, 16:58 #1
Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
14. April 2014
Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Kennen Sie den Begriff Kioskvater? So genannte Kioskväter sind mittellos, oft Sozialhilfeempfänger, und erkennen Vaterschaften gegen Geld an. Die Kinder erhalten dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mütter eine Aufenthaltserlaubnis. Im Moment gibt es gegen eine solche missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung keine Handhabe. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Behörden die Scheinvaterschaften nach aktueller Rechtslage nicht anfechten dürfen.
Vaterschaftsanerkennung: Im Prinzip „untäuschbar“
Das Instrument der Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) ist gezielt voraussetzungsarm ausgestaltet, insbesondere unabhängig von der biologischen Vaterschaft.
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kioskväter
Kioskvater
Der Kioskvater ist mittellos und zumeist ein Sozialhilfeempfänger. Er erkennt für einen Geldbetrag die Vaterschaft eines Kindes an, ohne dessen biologischer Vater zu sein (Schwarze Adoption).
Der Kioskvater hat fast immer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch erlangt die nichteuropäische Kuckucksmutter einen Aufenthaltstitel für Deutschland, da ab der Schwarzen Adoption das Kuckuckskind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In Folge der Schwarzen Adoption entsteht ein Kindesunterhaltsanspruch gegen den Kioskvater. Aufgrund seiner Mittellosigkeit, sprich Zahlungsunfähigkeit, ist der Staat (Jugendamt) gesetzlich dazu verpflichtet, Kindesunterhaltsvorschuss zu leisten. Zusätzlich entstehen für die Kuckucksmutter Anspruch auf Arbeitserlaubnis und Sozialhilfe. Zusammenfassung der Taten: Visumserschleichung, Sozialhilfemissbrauch, Erlangung der Arbeitserlaubnis und Identitätsraub am Kind.
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http://www.lto.de/recht/hintergruend...bei-migranten/Geändert von burgfee (15.08.2015 um 17:28 Uhr)
Verstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
Essay: Djihad und Dhimmitude * Duldung und Demütigung
http://www.burgfee.myblog.de
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AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Das ist eine riesengroße Sauerei!
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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15.08.2015, 17:16 #3
AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
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AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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15.08.2015, 18:28 #5
AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Dieser Artikel bestätigt: die Akten wurden geschlossen
http://www.tagesspiegel.de/berlin/au...t/9491882.htmlVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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16.08.2015, 05:01 #6
AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Auf welcher Seite stehen die Gerichte eigentlich? Fast jede Entscheidung geht gegen den Staat. Inzwischen regieren die Gerichte unser Land. Was ist dagegen einzuwenden, dass staatliche Stellen per Gentest die Vaterschaft feststellen lassen?
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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16.08.2015, 05:46 #7
AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Auch PI bringt einen Artikel zum Thema
http://www.pi-news.net/2015/08/angel...ylbetruegerin/Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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16.08.2015, 10:17 #8
AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Es wurde argumentiert, das Kind sei sonst staatenlos. Dabei wird nicht erwähnt, dass die Mütter in der Regel eine Staatsangehörigkeit besitzen und ob sie überprüft wird. Die wenigsten Mütter sind staatenlose, so dass die Kinder in den seltensten Fällen ohne den Kioskvater tatsächlich staatenlos wären.
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16.08.2015, 10:23 #9
AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten
Angela Merkel Adé - so ihr vollständiger Name
Der Familienname Adé verkehrt die Wertschätzung jedoch in das Gegenteil: Adee, tschüß Bundeskanzlerin!
bzw.:
Angela Merkel a.D. - außer DienstVerstehen warum Islam uns soviel Gewalt bringt!
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