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  1. #1

    Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    14. April 2014
    Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Kennen Sie den Begriff Kioskvater? So genannte Kioskväter sind mittellos, oft Sozialhilfeempfänger, und erkennen Vaterschaften gegen Geld an. Die Kinder erhalten dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit und die Mütter eine Aufenthaltserlaubnis. Im Moment gibt es gegen eine solche missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung keine Handhabe. Denn das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Behörden die Scheinvaterschaften nach aktueller Rechtslage nicht anfechten dürfen.


    Vaterschaftsanerkennung: Im Prinzip „untäuschbar“

    Das Instrument der Vaterschaftsanerkennung (§ 1592 Nr. 2 BGB) ist gezielt voraussetzungsarm ausgestaltet, insbesondere unabhängig von der biologischen Vaterschaft.

    ...
    https://www.familienrecht.de/verfahr...aft-anfechten/



    kioskväter



    Kioskvater

    Der Kioskvater ist mittellos und zumeist ein Sozialhilfeempfänger. Er erkennt für einen Geldbetrag die Vaterschaft eines Kindes an, ohne dessen biologischer Vater zu sein (Schwarze Adoption).

    Der Kioskvater hat fast immer die deutsche Staatsangehörigkeit. Dadurch erlangt die nichteuropäische Kuckucksmutter einen Aufenthaltstitel für Deutschland, da ab der Schwarzen Adoption das Kuckuckskind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In Folge der Schwarzen Adoption entsteht ein Kindesunterhaltsanspruch gegen den Kioskvater. Aufgrund seiner Mittellosigkeit, sprich Zahlungsunfähigkeit, ist der Staat (Jugendamt) gesetzlich dazu verpflichtet, Kindesunterhaltsvorschuss zu leisten. Zusätzlich entstehen für die Kuckucksmutter Anspruch auf Arbeitserlaubnis und Sozialhilfe. Zusammenfassung der Taten: Visumserschleichung, Sozialhilfemissbrauch, Erlangung der Arbeitserlaubnis und Identitätsraub am Kind.

    ...
    https://kuckucksvater.wordpress.com/...-tagesspiegel/


    http://www.lto.de/recht/hintergruend...bei-migranten/
    Geändert von burgfee (15.08.2015 um 17:28 Uhr)

  2. #2
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    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Das ist eine riesengroße Sauerei!
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  3. #3

  4. #4
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    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Das ist eine riesengroße Sauerei!
    Ich wollte dazu etwas sagen, aber als ich Bundesverfassungsgericht mit „t“ geschrieben hatte, fürchtete ich, der „Volksverhetzung“ verdächtigt werden zu können. Deswegen laß ich's und denke mir mein Teil.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  5. #5

    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Dieser Artikel bestätigt: die Akten wurden geschlossen

    http://www.tagesspiegel.de/berlin/au...t/9491882.html

  6. #6
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    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Auf welcher Seite stehen die Gerichte eigentlich? Fast jede Entscheidung geht gegen den Staat. Inzwischen regieren die Gerichte unser Land. Was ist dagegen einzuwenden, dass staatliche Stellen per Gentest die Vaterschaft feststellen lassen?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Auch PI bringt einen Artikel zum Thema

    http://www.pi-news.net/2015/08/angel...ylbetruegerin/
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #8

    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Auf welcher Seite stehen die Gerichte eigentlich? Fast jede Entscheidung geht gegen den Staat. Inzwischen regieren die Gerichte unser Land. Was ist dagegen einzuwenden, dass staatliche Stellen per Gentest die Vaterschaft feststellen lassen?
    Es wurde argumentiert, das Kind sei sonst staatenlos. Dabei wird nicht erwähnt, dass die Mütter in der Regel eine Staatsangehörigkeit besitzen und ob sie überprüft wird. Die wenigsten Mütter sind staatenlose, so dass die Kinder in den seltensten Fällen ohne den Kioskvater tatsächlich staatenlos wären.

  9. #9

    AW: Kioskväter - Behörde darf Vaterschaft nicht anfechten

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Auch PI bringt einen Artikel zum Thema

    http://www.pi-news.net/2015/08/angel...ylbetruegerin/
    Angela Merkel Adé - so ihr vollständiger Name
    Die Mutter gab der Tochter den Namen unserer Bundeskanzlerin aus Respekt und Wertschätzung.
    Der Familienname Adé verkehrt die Wertschätzung jedoch in das Gegenteil: Adee, tschüß Bundeskanzlerin!

    bzw.:

    Angela Merkel a.D. - außer Dienst

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