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    Kölner Ordnungsamt antwortet

    “Tapfer im Nirgendwo” kämpft tapfer und ziemlich allein gelassen in der selbsternannten Toleranz-Hauptstadt der Welt gegen den antisemitischen Schandfleck des “Aktivisten” Walter Herrmann (QQ berichtete mehrfach). An das zuständige Ordnungsamt wurden drei Fragen geschickt: 1. Handelt es sich bei einer Installation, die mit Stangen, Wänden und schweren Befestigungssteinen umständlich aufgebaut werden muss, damit Bilder und […]

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  2. #2
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    AW: Kölner Ordnungsamt antwortet

    Vor einigen Wochen stellte ich dem Kölner Ordnungsamt drei Fragen:1. Handelt es sich bei einer Installation, die mit Stangen, Wänden und schweren Befestigungssteinen umständlich aufgebaut werden muss, damit Bilder und weitere Ausstellungsstücke gezeigt werden können, um eine Demonstration?
    2. Dürfen Plakate permanent auf dem Fußweg liegen und wer übernimmt die Kosten, wenn jemand auf den Plakaten ausrutscht?
    3. Darf ich vor dem Kölner Dom auch jederzeit eine Galerie aufbauen?
    Hier nun die offiziellen Antworten:
    Zu 1. Ja, nach Einschätzung der Polizei, die für das Versammlungsrecht zuständig ist, handelt es sich um eine Aktion, die unter das Versammlungsgesetz zu zählen ist.
    zu 2. Auch die auf dem Boden liegenden Plakate sind Teil dieser „Demonstration“. Bei Schäden, die von dieser Aktion oder einem ihrer Elemente ausgehen, haftet der Verursacher, in dem Fall Walter Herrmann.
    Zu 3. Nein. Jegliche Einbringung von Gegenständen in das öffentliche Straßenland stellt eine Sondernutzung dar und wäre genehmigungspflichtig, es sei denn es würde als Maßnahme nach dem Versammlungsrecht bei der Polizei angemeldet und von dort als solche bestätigt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    K. S.
    Stadt Köln
    Amt für öffentliche Ordnung
    Von http://haolam.de/artikel_21839.html

    Die Polizei entscheidet also darüber, was als "Demonstration" genehmigt werden kann. Die Frage ist nur, wer der konkret Entscheidende ist und welche Kriterien er dabei anwendet.
    Wie "haftet" der Demonstrant bei durch seine Aktion verursachten Unfällen, wenn bei ihm nichts zu holen ist?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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