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Hits: 2085 | 27.07.2015, 21:18 #1*****(3000)
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Ermittlungen wegen Geert Wilders’ Rede in Wien
Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders Ermittlungen wegen des Verdachts der Verhetzung eingeleitet. Grund sei die islamfeindliche Rede, die Wilders am 27. März 2015 auf Einladung von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache in der Hofburg gehalten hatte, berichtete der „Kurier" (Dienstag-Ausgabe).In seinem Vortrag bezeichnete Wilders den Angaben zufolge Europa als „im Krieg mit dem Islam", verglich den Koran mit Hitlers „Mein Kampf" und forderte dessen Verbot, hieß es weiter.
Tarafa Baghajati, Obmann der „Initiative Muslimischer ÖsterreicherInnen", habe daraufhin Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung, der Herabwürdigung religiöser Lehren sowie wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz erstattet.
In Österreich muß man aufpassen, was man sagt.
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27.07.2015, 21:32 #2
AW: Ermittlungen wegen Geert Wilders’ Rede in Wien
"Herabwürdigung religiöser Lehren". Soll das ein Strafbestand sein? Wer nun nichtreligiös ist, der hat demzufolge dieses Privileg nicht - wenn man z.B. Darwinist ist und jemand die Evolutionstheorie herabwürdigt, kann man dann auch klagen? Ansonsten besteht doch Rechtsungleichheit.
Wo sind wir denn hier? In einer Meinungsdiktatur? Sehr arm. Man könnte meinen man habe es mit einem Scharia-Staat zu tun, der jeden kritischen Geist ausmerzen und auf Linie bringen möchte.Was ich schreibe ist meine Meinung und nicht unbedingt die Wahrheit - Regimekritik - WEFers are evil. Im Zweifel ... für die Freiheit. Das Böse beginnt mit einer Lüge.
Kalifatslehre. Darum geht es.
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28.07.2015, 10:28 #3*****(3000)
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AW: Ermittlungen wegen Geert Wilders’ Rede in Wien
In Österreich gibt es seit neuestem dieses Gesetz. Zwei Gesetze kann man in Österreich zum Mundtotmachen benutzen:
den 283er und den 188er
Der 188er:
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Der Islam ist seit 1912 in Österreich anerkannt...
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AW: Ermittlungen wegen Geert Wilders’ Rede in Wien
Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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28.07.2015, 15:04 #5*****(3000)
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28.07.2015, 17:17 #6
AW: Ermittlungen wegen Geert Wilders’ Rede in Wien
Das Christentum insgesamt wird von den Muslimen als Lüge herabgewürdigt.
Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.
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