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  1. #1
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    Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    “Im ersten Halbjahr gab es mehr Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte als im gesamten letzten Jahr. Mehr als zwei Drittel davon sind rechtsextremistisch motiviert”, meldet die ZEIT empört. Kein Wunder, wenn man bedenkt, wie Deutschland mit illegal Einreisenden geflutet wird, und wie wenig Möglichkeiten dem Bürger als Souverän bleiben, dies auf dem Rechtsweg zu beeinflussen. Vor llem […]

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  2. #2
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    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Da ja demnächst jede Kritik an Muslimen kriminalisiert wird, dürfte es ab dann rasant mit der Islamisierung Deutschlands voran gehen.
    Da ja unter den Flüchtlingen auch immer Muslime sind, dürft ein Protest gegen Flüchtling automatisch als Muslimbeleidigung gelten, und hart bestraft werden.
    Schließlich muss dem kritischen Bürger mal energisch dir rote Muku-Karte gezeigt werden.
    Wo kommen wir deutschen denn sonst hin?
    Wir wollen doch everybodys darling sein, und keine bösen Nazis.
    Notfalls hilft die Antifa demnächst mit Einwilligung Ferkels nach, indem sie drauflos dreschen dürfen auf jeden, der nicht schnell genug "willkommen" zu den Asylanten sagt.
    Schließlich haben wir doch etwas aus unserer Geschichte gelernt, oder nicht?
    Klar doch, nur nicht das gleiche wie die linken und die Sozies!
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  3. #3

    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    gelernt? Ja! Devot sein bis ins zehnte " Glied ".

  4. #4
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    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Den Islam und damit die Verhaltensweisen von Moslems zu kritisieren wird dann zur Diskriminierung und zur Hetze "aus religiösen Gründen".

    Es ist ganz einfach!

    Wenn man das Schlimmste annimmt, kommt man immer sehr leicht dahinter.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  5. #5

    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Gestern im RBB wurde der Leiter der Tourimusabteilung des Landes Brandenburg gefragt ob und in welcher Höhe sich ausländerfeindliche Übergriffe auf das Geschäft negativ auswirken.Seine Antwort war der Hammer :Gar nicht-ganz im Gegenteil seit Jahren schon steigen die Übernachtungszahlen ständig!! Mein Gott der Mann sagt zwar die Wahrheit redet sich jedoch um Kopf und Kragen!!
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  6. #6
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    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Gestern im RBB wurde der Leiter der Tourimusabteilung des Landes Brandenburg gefragt ob und in welcher Höhe sich ausländerfeindliche Übergriffe auf das Geschäft negativ auswirken.Seine Antwort war der Hammer :Gar nicht-ganz im Gegenteil seit Jahren schon steigen die Übernachtungszahlen ständig!! Mein Gott der Mann sagt zwar die Wahrheit redet sich jedoch um Kopf und Kragen!!
    Frage ist nur, ob man die Übernachtungszahlen der Asylbewerber, die in Hotels und Hostels untergebracht sind, mitrechnet. Ich fürchte fast, ja.

    (Es gab vor einiger Zeit sogar etliche Artikel, die von einer Zunahme ausländischer Gäste in einer bestimmten Region Deutschlands schrieben und von einem Tourismus-Boom. Schrieben, es gehe mit dem Tourismus bergauf. In manchen Artikeln, wenn auch nicht in allen, wurden die Herkunftsländer der Gäste benannt und die waren deckungsgleich mit den Herkunftsländern der Asylanten. Vermutlich läßt man aber nun solche Blendartikel, nachdem der Zustrom an Asylanten so hoch ist, daß nur wenig reicht, um die Bürger in Rage zu versetzen).
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  7. #7

    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Frage ist nur, ob man die Übernachtungszahlen der Asylbewerber, die in Hotels und Hostels untergebracht sind, mitrechnet. Ich fürchte fast, ja.
    Dein Einwand ist berechtigt denn von der Seite habe ich das noch nicht betrachtet, aber ich weiß das viele "Wessis" gerne nach BRB bzw. MV kommen um keine Kopftücher bzw. Müllsäcke mehr sehen zu müssen.
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  8. #8
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    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Bürgerprotest gleich Übergriff ?

    Ich hoffe doch daß damit nur Proteste gemeint sind die mit Gewalt einhergehen oder trifft das wirklich auch auf friedliche Proteste zu ?
    Bei der momentanen Politik befürchte ich ja letzteres...

    Ich wohne ländlich - vor 6 Jahren ein Haus gekauft. Ich würde da auch friedlich protestieren wenn auf der Wiese gegenüber auf einmal ein Asylantenheim aufgemacht werden würde... Da würde ich dann auch nicht mehr hier wohnen wollen und das Haus/Grundstück wäre so vermute ich mal, unverkäuflich...

  9. #9
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    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Dem Bürger bleibt keine Möglichkeit, Kritik an Standorten solcher Unterkünfte zu üben. Bei Informationsveranstaltungen sind die Gutmenschen in der Überzahl, da Parteifreunde der Grünen und Linken die Reihen füllen und als Claqueure dienen. Kritische Stimmen werden grundsätzlich niedergeschrien und sogar Kritiker aus den Versammlungsräumen geworfen.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #10
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    AW: Bürgerprotest gilt als “Übergriff”

    Zitat Zitat von Narima Beitrag anzeigen

    Ich hoffe doch daß damit nur Proteste gemeint sind die mit Gewalt einhergehen oder trifft das wirklich auch auf friedliche Proteste zu ?
    Bei der momentanen Politik befürchte ich ja letzteres...
    Da hoffst Du vergeblich! Es scheint, als würden sämtliche friedlichen Proteste ebenfalls als "Übergriffe" mitgezählt! Willkommen in der bunten Republik!
    "...und dann gewinnst Du!"

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