Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Registriert seit
    25.04.2011
    Beiträge
    32.188
    Blog-Einträge
    1

    Kein Asyl muss Abschiebung zur Folge haben

    Berlin (jur). Steht einem Asylbewerber kein Asylrecht in Deutschland zu, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zwingend eine Anordnung der Abschiebung prüfen. Die bloße Androhung der Abschiebung verletze die Flüchtlinge in ihren Rechten und ist daher unzulässig, wie das Verwaltungsgericht (VG) Berlin in einem am Donnerstag, 18. Juni 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 23 K 906.14 A). Denn dabei würden nicht alle Abschiebehindernisse geprüft.

    Im entschiedenen Fall war ein aus Syrien stammender Palästinenser 2014 nach Bulgarien geflohen. Bulgarien gewährte sogenannten subsidiären Schutz nach EU-Recht. Das bedeutet, dass Asylgründe zwar nicht vorliegen, die Situation im Herkunftsland eine Rückführung aber dennoch nicht zulässt.

    Der Palästinenser reiste nach Deutschland weiter und stellte hier erneut einen Asylantrag. Das Bundesamt stellte fest, dass ihm wegen des vorausgehenden Aufenthalts in einem sicheren Drittstaat kein Asyl in Deutschland zusteht.
    Daraufhin ordnete das Bundesamt die Abschiebung an, wandelte sie aber später in eine Androhung zur Abschiebung um. Abschiebungen von Syrien-Flüchtlingen würden ja sowieso durch die Bundesländer nicht vollzogen.


    Mit dieser vermeintlichen Milde war allerdings der Flüchtling nicht einverstanden. Er habe inlandsbezogene Gründe, in Deutschland zu bleiben.
    Und er klagte. Das Verwaltungsgericht beschied, ihm stehe zwar als Palästinenser kein Asyl in Deutschland zu, das Bundesamt hätte aber "zwingend die Abschiebung" anordnen müssen, sofern keine Abschiebungshinderungsgründe bestehen.
    Die bloße Androhung der Abschiebung verletze den Flüchtling in seinen Rechten. Denn dabei würden inlandsbezogene Abschiebehindernisse nicht überprüft.

    Als Abschiebungshindernisse gelten beispielsweise Krankheiten, familiäre Bindungen oder eine geplante Heirat. Ob Abschiebungshindernisse vorliegen, prüft nicht das Bundesamt, sondern die örtliche Ausländerbehörde.

    http://www.juraforum.de/recht-gesetz...e-haben-521027

    Ein weiteres Urteil der Kategorie "Bleiben darf jeder", das sich auch über die Drittstaatenregelung hinwegsetzt.

  2. #2
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.850
    Blog-Einträge
    1

    AW: Kein Asyl muss Abschiebung zur Folge haben

    Warum läuft es mir nur immer kalt über den Rücken, wenn ich das Wort "Justiz" höre? Könnte es vielleicht daran liegen, daß ich fürchte, bei der Verwendung einer politisch unkorrekten Vokabel keine "Bewährung" zu bekommen? Oder ist es da Gefühl, in einem Staat zu leben, in dem das Recht vorwiegend bei dem Unrechten liegt?
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  3. #3
    Registriert seit
    27.01.2014
    Beiträge
    6.576

    AW: Kein Asyl muss Abschiebung zur Folge haben

    Justitia würde weinen, wenn sie denn sehen könnte, was in Deutschland vor sich geht.
    "...und dann gewinnst Du!"

  4. #4
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    18.850
    Blog-Einträge
    1

    AW: Kein Asyl muss Abschiebung zur Folge haben

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Justitia würde weinen, wenn sie denn sehen könnte, was in Deutschland vor sich geht.
    Wie sollte sie es sehen können, wo sie doch andauernd Blindekuh spielt und nicht wagt, mit ihrer Waage richtig zu wägen!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 11.03.2018, 15:38
  2. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 19.08.2017, 07:40
  3. Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 28.01.2016, 21:54

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •