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  1. #1
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    Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    http://www.deutsch-tuerkische-nachrichten.de/2015/06/513616/fastenmonat-ramadan-so-machen-sie-als-arbeitgeber-alles-richtig/

    In der kommenden beginnt der für Muslime bedeutende religiöse Fastenmonat Ramadan. Für Arbeitgeber in Deutschland ist es nicht immer einfach, adäquat auf die Bedürfnisse ihrer muslimischen Mitarbeiter einzugehen. Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) hat einen Wegweiser erstellt.

    Die Initiative Gesundheit und Arbeit (iga), die vom BKK Bundesverband, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (dguv), dem AOK-Bundesverband sowie dem Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) getragen wird, hat für Arbeitgeber einen Ratgeber erarbeitet, welcher über die Bedeutung des Ramadan für Muslime aufklärt.

    Itke Schreiter von der dguv, Autorin der Broschüre, erklärte gegenüber den Deutsch Türkischen Nachrichten: „Ziel des iga-Wegweisers war es, Arbeitgeber zu informieren und zu sensibilisieren für diese besondere Zeit der Muslime. Darüber zu informieren, dass das Fasten auch Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit beziehungsweise die Sicherheit am Arbeitsplatz haben kann und dass schon wertschätzende Maßnahmen fastende Mitarbeiter unterstützen können.“ Muslime nehmen während der Fastenzeit tagsüber weder Nahrung noch Flüssigkeit zu sich und verzichten auch auf das Rauchen.
    Betriebsärzte sollten Bedeutung des Ramadans kennen

    Auf die Frage, was Arbeitgeber in dieser Zeit konkret für ihre muslimischen Angestellten tun können, um einerseits Respekt zu zeigen und andererseits dafür zu sorgen, dass die Arbeit trotz Fasten optimal erledigt werden kann, erklärt Schreiter: „Hilfreich ist es Pausenzeiten anzupassen, die Veröffentlichung eines interkulturellen Kalenders, die Teilnahme an einem Seminar zu interkulturellen Fragestellungen oder Führungskräfte beziehungsweise Kollegen zu informieren, dass es vor allem in der Anfangszeit zu einer eingeschränkten Produktivität und Konzentration kommen kann. Auch Glückwünsche zum Fastenende zeigen, dass Bräuche respektiert werden. Darüber hinaus sollten Betriebsärzte die Bedeutung des Ramadans kennen und wissen, dass zum Beispiel bestimmte Gruppen, etwa schwer arbeitende Beschäftigte, das Fasten verschieben können.“

    Gleichzeitig aber weist Schreiter darauf hin, dass das Fasten nicht unbedingt negative Auswirkungen auf die Leistung der Fastenden habe: „Denn Glaube und Wille sind oft in dieser Zeit besonders ausgeprägt. In dieser Zeit soll der Alltag nach Kräften gemeistert werden, wie sonst auch.“ In der iga-Broschüre fehlt nicht der Hinweis, dass während des Ramadan muslimische Geschäftspartner die vereinbarten Termine womöglich nicht immer einhalten. Sicherlich wird es nicht für jeden Arbeitgeber leicht sein, dafür Verständnis aufzubringen. Doch sei es vor allem wichtig, gegenüber der anderen Kultur Respekt zu zeigen, indem beispielsweise während Besprechungen auf eine Bewirtung verzichtet wird. Allerdings, so fügt Schreiter hinzu, seien „viele Aktivitäten vor allem wertschätzender und nicht verpflichtender Natur“.

    Empfohlen wird Arbeitgebern von der iga, dass zum Beispiel Urlaubsanfragen während dieser Zeit gesondert berücksichtigt werden sowie, dass die Fastenden die Möglichkeit einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung am Morgen und Abend erhalten. Auch die Gewährung der Einhaltung der Gebete durch zusätzliche Pausen wird als der Arbeitszufriedenheit zuträglich genannt. Gleiches gilt für das Einrichten von Gebetsräumen (das gilt es während des Ramadans zu beachten – mehr hier).
    Arbeitgeber sollten sich im Ramadan flexibel zeigen

    Wenn möglich, so das Papier weiter, könnten Wunschschichten für einen gewissen Zeitraum eingerichtet werden. Um Gefühlen von Neid oder Missgunst bei nichtmuslimischen Arbeitnehmern vorzubeugen, müsste diese Regelung aber selbstverständlich für alle Mitarbeiter gelten: „Im Wegweiser verweisen wir auf einen allgemeinen offenen Dialog im Unternehmen. Der nicht nur auf muslimische Beschäftigte begrenzt sein sollte. Am Beispiel der Wunschschichten sollten alle Mitarbeiter einbezogen werden.“

    Eine andere im iga-Wegweiser genannte mögliche Maßnahme ist etwa sowohl die Anpassung der Öffnungszeiten als auch des Speiseplans der Kantine an die Bedürfnisse ihrer muslimischen Mitarbeiter. Angeregt wird, sich direkt bei Moscheen in der Umgebung Rat zu holen. Wer seinem muslimischen Geschäftspartner eine schöne Überraschung bereiten wolle, der könne diesem eine Karte mit den Worten „Ich wünsche Euch ein gesegnetes Ramadan-Fest“ (auf türkisch: „Ramazan Bayraminiz mübarek olsun“) übersenden.

    Hier der Link zur iga-Broschüre „Gesund arbeiten während des Ramadans“.
    Geändert von der wache Michel (12.06.2015 um 15:08 Uhr)

  2. #2
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Immer diese Privilegien von Muslimen! Um die Befindlichkeiten von anderen Religionsgruppen oder Sekten schert sich doch auch kein Arbeitgeber...


    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  3. #3

    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Je mehr hier sind, je mehr Rechte für sich fordern sie ein. Alles die alte Leier. Sind sie erst in der Überzahl, haben alle anderen nichts mehr zu lachen. Aber auch alles alt bekannt.
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

  4. #4
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Wenn sie ihre Arbeit aus religiösen Gründen nicht mehr erfüllen können, müssen sie eben entlassen werden, ganz einfach! Für Buddhisten wird ja auch kein Schrein im Büro erlaubt, oder?
    Ich, als Arbeitgeber, werde nie (wieder) einen Moslem einstellen, soviel ist sicher!
    "...und dann gewinnst Du!"

  5. #5
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Zitat Zitat von Clark Beitrag anzeigen
    Wenn sie ihre Arbeit aus religiösen Gründen nicht mehr erfüllen können, müssen sie eben entlassen werden, ganz einfach! Für Buddhisten wird ja auch kein Schrein im Büro erlaubt, oder?
    Ich, als Arbeitgeber, werde nie (wieder) einen Moslem einstellen, soviel ist sicher!
    Das ist aber politisch ziemlich inkorrekt...
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  6. #6
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Auch Muslime haben einen Jahresurlaub. Den können sie bequem in der Zeit des Ramadans nehmen. Der Islam ist allerdings sehr großzügig, wenn es um die religiösen Pflichten geht. Niemand ist gezwungen zu fasten, wenn er das - aus welchen Gründen auch immer - nicht kann. Dafür kann als Ersatzhandlung ein Bedürftiger unterstützt werden. Wenn man aber Vorteile am Arbeitsplatz hat, dann fasten auch Leute, die das sonst nie tun würden.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  7. #7
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Das ist aber politisch ziemlich inkorrekt...
    ...und darum richtig!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #8
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    ...und darum richtig!
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  9. #9
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    AW: Fastenmonat Ramadan – So machen Sie als Arbeitgeber alles richtig - Deutsch Türkische Nachrichten

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Das ist aber politisch ziemlich inkorrekt...
    Ach Antonia, das trifft mich jetzt aber . . .
    "...und dann gewinnst Du!"

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