Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
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  1. #1

    GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Hier der Link hört sich interessant an.



    http://www.berliner-kurier.de/politi...,30907914.html
    „Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!“

  2. #2
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Hier der Link hört sich interessant an.



    http://www.berliner-kurier.de/politi...,30907914.html
    Jetzt kam Handelsblatt-Redakteur Norbert Häring auf eine gewitzte Idee und machte einen Selbstversuch: Er beantragte die Barzahlung der Gebühr! Das berichtet er in seinem Blog.Auf dem Gebührenbescheid findet man nämlich nur zwei Zahlungsoptionen: Die Einzugsermächtigung und die Überweisung. Dabei darf in Deutschland niemand die Barzahlung ablehnen. In Paragraf 14 des Bundesbankgesetzes heißt es, dass in Deutschland "auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte Zahlungsmittel" sind.
    Häring stornierte also seine Einzugsermächtigung, bekam dann die Zahlungsaufforderung der früheren GEZ, die mittlerweile unter dem Namen Verwaltungsgemeinschaft die Gebühren einzieht. Er bat dann darum, den Beitrag künftig bar bezahlen zu dürfen.
    Und siehe da: Seither hat der Journalist nichts mehr von Einzugszentrale gehört. Dazu schrieb er: "Ich vermute, man verzichtet lieber auf meine Rundfunkgebühr, als dass man nur meinetwegen anfängt eine Bargeldeinzahlungsmöglichkeit zu schaffen, wie das gesetzlich gefordert ist."
    Man kann es sicherlich probieren. Allerdings ist zu beachten, daß die Schuld nicht automatisch erlischt, sondern es Verjährungsfristen gibt, innerhalb der der geschuldete Betrag eingefordert werden kann. Zudem ist zu beachten, daß Behörden auch kurze Vollstreckungsgänge gehen können; also nicht wundern, wenn der Eintreiber vor der Türe steht.

    Ein Fall aus früheren Jahren - wobei sich das Prinzip durch die Umbenennung der Gebühr nicht ändert:

    Die GEZ vollstreckt gnadenlos rückständige Rundfunkgebühren ohne vorheriges Gerichtsverfahren....

    Wenn der Gerichtsvollzieher klingelt!
    Martin S. aus Berlin staunte nicht schlecht, als ihm Post des Gerichtsvollziehers für das Finanzwesen ins Haus flatterte. GEZ-Gebühren für die zurückliegenden drei Jahre sollten vollstreckt werden, immerhin gut 600 Euro! Es gab zuvor kein Mahnverfahren und keine Zahlungserinnerungen. Martin S. hatte bereits vor vier Jahren seine Rundfunkgeräte abgeschafft und daraufhin dies auch bei der GEZ angezeigt. Dort wurde die Abmeldung offenbar ignoriert. Als die GEZ weiterhin Geld abbuchen wollte, sperrte er die Lastschrift und schrieb nochmals zur GEZ. Danach war es ruhig. Bis zum Tag, an dem der Gerichtsvollzieher sein Kommen ankündigte. In zwei Wochen soll zwangsvollstreckt werden.
    Wichtig! Es kommt nicht der Gerichtsvollzieher, sondern ein Vollstreckungsbeamter der Behörden. Und dazu muß nicht vorher ein Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid ergehen!

    Die Vollstreckung beginnt mit dem Erlass der Vollstreckungsanordnung. Grundlage ist der Gebührenbescheid, der dem Rundfunknutzer zugegangen sein muss. Den Zugang hat grundsätzlich die GEZ zu beweisen. Beim Versand mit einfacher Post ist dies grundsätzlich nicht möglich. Wichtig: Die anschließende Vollstreckungsanordnung muss nicht nochmals zugestellt werden!

    Als Vollstreckungsbehörden werden die Hauptzollämter tätig, die sich wiederum der Finanzämter im Wege der Amtshilfe bedienen. Da die Finanzämter durch eigene Vollziehungsbeamte unmittelbar selbst vollstrecken können, entfällt der Weg über die ordentlichen Gerichte!
    http://www.freenet.de/finanzen/recht...2_4707830.html

    Man kann es probieren, sollte sich aber nicht wundern, wenn es plötzlich und in Nachhinein sehr unangenehm wird!

  3. #3
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat von Turmfalke: Man kann es probieren, sollte sich aber nicht wundern, wenn es plötzlich und in Nachhinein sehr unangenehm wird!
    Man braucht nur immer einen Dummen, den man ins Feuer schicken kann, um sich dann zufrieden zurückzulehnen, mit dem Gefühl, etwas getan zu haben. Für die Rolle des dummen "Minenhundes" eignen sich am besten Idealisten!
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  4. #4
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Ich glaube nicht, dass das vor einer Zwangsvollstreckung schützt.
    Ich persönlich habe vor ein paar Wochen die Ankündigung von Zwangsvollsreckungsmaßnahmen von der Gemeinde erhalten. Daraufhin habe ich zwei Briefe geschrieben, in denen ich darauf hingewiesen habe, dass diese Art der Zwangsvollstreckung nur für Behörden zulässig ist, nicht aber für Firmen. Wichtig dabei: Die Gemeinde haftet selber für Verfahrensfehler. Daraufhin hat die Gemeinde die Angelegenheit an die GEZ zurück gegeben. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nähere Infos dazu:

    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  5. #5

    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Falls aus der GEZ-mit-Bargeld-einzahlen-Aktion eine Massenbewegung wird werden die Mächtigen sie als Vorwand instrumentalisieren, um das Bargeld noch schneller abschaffen zu können.

  6. #6
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Ich glaube nicht, dass das vor einer Zwangsvollstreckung schützt.
    Ich persönlich habe vor ein paar Wochen die Ankündigung von Zwangsvollsreckungsmaßnahmen von der Gemeinde erhalten. Daraufhin habe ich zwei Briefe geschrieben, in denen ich darauf hingewiesen habe, dass diese Art der Zwangsvollstreckung nur für Behörden zulässig ist, nicht aber für Firmen. Wichtig dabei: Die Gemeinde haftet selber für Verfahrensfehler. Daraufhin hat die Gemeinde die Angelegenheit an die GEZ zurück gegeben. Seitdem habe ich nichts mehr gehört. Nähere Infos dazu:


    Hast du es dir nicht nehmen lassen, Sand ins Getriebe zu werfen?

    Lege am besten schon einmal das Geld parat, falls der Vollstrecker wiederkommt. Die "GEZ" ist keine Firma, sondern eine Behörde und die Angelegenheit statthaft. Nur werden die jetzt länger oder kürzer überlegen, wie was möglich ist, denn bisher folgten die Vollsteckungen im Amtshilfeverfahren. Auch wenn du erst einmal nichts mehr hörst - Amtswege sind lang und manchmal werden unangenehme Dinge auf die lange Bank geschoben oder verschwinden gar - sei nicht sicher, daß da nicht jemand wiederkommt, manchmal erst kurz vor der Verjährungsfrist, im Einzelfall auch mal später.

  7. #7
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Hast du es dir nicht nehmen lassen, Sand ins Getriebe zu werfen?

    Lege am besten schon einmal das Geld parat, falls der Vollstrecker wiederkommt. Die "GEZ" ist keine Firma, sondern eine Behörde und die Angelegenheit statthaft. Nur werden die jetzt länger oder kürzer überlegen, wie was möglich ist, denn bisher folgten die Vollsteckungen im Amtshilfeverfahren. Auch wenn du erst einmal nichts mehr hörst - Amtswege sind lang und manchmal werden unangenehme Dinge auf die lange Bank geschoben oder verschwinden gar - sei nicht sicher, daß da nicht jemand wiederkommt, manchmal erst kurz vor der Verjährungsfrist, im Einzelfall auch mal später.
    Ich weiß nicht, warum Du mich so anfrözelst. Wenn Du gerne diese Gebühren bezahlst, steht es Dir ja frei. Ich hingegen besitze keinen Fernseher, höre kein Radio und sehe es nicht ein, warum ich diese Zwangsabgabe zahlen soll.
    Die GEZ ist eben keine Behörde. Der sogennante "Beitragsservice" hat eine Umsatzsteuer-ID Nummer und das haben nur Firmen, keine Behörden. Laut Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen nur Behörden über die Gemeinden vollstrecken. Und es gibt noch andere Verfahrensfehler, die in dem Video erwähnt werden. Das Amtsgericht Tübingen gab einem Kläger sogar Recht und setzte eine Zwangsvollstreckung wegen formaler Fehler aus. Auf dieses sogenannte Tübinger Urteil kann man sich im Zweifelsfall berufen, wenn der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht.


    https://openjur.de/u/708173.html
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  8. #8
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht, warum Du mich so anfrözelst. Wenn Du gerne diese Gebühren bezahlst, steht es Dir ja frei. Ich hingegen besitze keinen Fernseher, höre kein Radio und sehe es nicht ein, warum ich diese Zwangsabgabe zahlen soll.
    Die GEZ ist eben keine Behörde. Der sogennante "Beitragsservice" hat eine Umsatzsteuer-ID Nummer und das haben nur Firmen, keine Behörden. Laut Verwaltungsverfahrensgesetz dürfen nur Behörden über die Gemeinden vollstrecken. Und es gibt noch andere Verfahrensfehler, die in dem Video erwähnt werden. Das Amtsgericht Tübingen gab einem Kläger sogar Recht und setzte eine Zwangsvollstreckung wegen formaler Fehler aus. Auf dieses sogenannte Tübinger Urteil kann man sich im Zweifelsfall berufen, wenn der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht.


    https://openjur.de/u/708173.html
    Nein, ich hatte nicht vor, dich anzufrözeln und ich zahle natürlich die GEZ-Gebühren nicht gerne, erst recht nicht, seitdem diese Gebühren zu einer Steuer umfunktioniert wurden, die nicht an den Besitz irgendeines Gerätes gebunden ist, sondern sich alleine durch einen Wohnsitz in Deutschland rechtfertigt.

    Um eine Firma handelt es sich allerdings bei der GEZ nicht:

    Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch keine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.

  9. #9
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat Zitat von Turmfalke Beitrag anzeigen
    Um eine Firma handelt es sich allerdings bei der GEZ nicht:
    Auf meiner Zwangsvollstreckungsankündigung stand als Gläubiger "ARD Deutschlandradio". Nun schau bitte hier:

    Deutschlandradio

    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Postanschrift:
    Raderberggürtel 40, 50968 Köln

    Gesetzlicher Vertreter: Intendant Dr. Willi Steul
    Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: DE 123052353
    http://www.deutschlandradio.de/impressum.223.de.html


    Es handelt sich um eine Firma, mit Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Das ist keine staatliche Behörde. Eine Firma darf auch keinen Beitragsbescheid erlassen. Das dürfen nur Behörden.


    Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (abgekürzt: USt-IdNr. in Deutschland oder UID in Österreich)[1] ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens innerhalb der Europäischen Union im umsatzsteuerlichen Sinne.
    In Deutschland wird Unternehmern im umsatzsteuerlichen Sinne[6] eine USt-IdNr. auf Antrag kostenlos vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt
    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzs...ikationsnummer

    Warum hat denn die Gemeinde die Angelegenheit an die GEZ zurückgegeben, wenn sie sich sicher wären, dass es juristisch einwandfrei ist? Anscheinend gibt es keine wirklich stichhaltige Gesetzesgrundlage für diese Gebühr und die Art der Eintreibung. Es wird halt einfach gemacht.

    Mir ist es auch egal, ob Du es verurteilst, dass ich diese Zwangsabgabe nicht zahlen will. Warum soll ich etwas bezahlen, was ich nicht haben will?
    Geändert von Antonia (12.06.2015 um 11:41 Uhr)
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  10. #10
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    AW: GEZ legal austricksen--wichtig !!!

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Auf meiner Zwangsvollstreckungsankündigung stand als Gläubiger "ARD Deutschlandradio". Nun schau bitte hier:



    http://www.deutschlandradio.de/impressum.223.de.html


    Es handelt sich um eine Firma, mit Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer. Das ist keine staatliche Behörde. Eine Firma darf auch keinen Beitragsbescheid erlassen. Das dürfen nur Behörden.





    http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzs...ikationsnummer

    Warum hat denn die Gemeinde die Angelegenheit an die GEZ zurückgegeben, wenn sie sich sicher wären, dass es juristisch einwandfrei ist? Anscheinend gibt es keine wirklich stichhaltige Gesetzesgrundlage für diese Gebühr und die Art der Eintreibung. Es wird halt einfach gemacht.

    Mir ist es auch egal, ob Du es verurteilst, dass ich diese Zwangsabgabe nicht zahlen will. Warum soll ich etwas bezahlen, was ich nicht haben will?

    Woraus schließt du eigentlich, daß ich verurteile, daß du die Zwangsabgabe nicht zahlen willst? Aufgrund meiner flapsigen und humorvollen Bemerkung, du hättest Sand in das Getriebe gestreut?

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