Ursprünglich war Hartz IV so konzeptioniert, dass Ausländer, die wegen Sozialleistungen nach Deutschland ziehen, keinen Anspruch auf Hartz IV haben. So sollte eine Einwanderung in die sozialen Systeme vermieden werden. Diese Regelung wird aber seit jeher unterlaufen. Inzwischen beziehen mehr als 500000 EU-Ausländer Hartz IV, mit stark steigender Tendenz. Nun gibt es ein Gerichtsurteil, was dem Missbrauch Tür und Tor öffnen.

Der Europäische Gerichtshof hat eine Entscheidung von weitreichender Wirkung auf arbeitslose Ausländer in Deutschland gefällt. Dadurch soll einem Zusammenbruch der Sozialsysteme durch Masseneinwanderung vorgebeugt werden.

Wer aus der EU einwandert und in Deutschland Hartz IV beantragt, hat in den ersten drei Monaten keinerlei Anspruch auf staatliche Hilfe, auch nicht wenn sie bei einem Familienmitglied einziehen. Wer nicht nach Arbeit sucht, hatte nach einem früheren Urteil ebenfalls keinen Anspruch auf Hartz IV.

Geklagt hatte eine Familie mit zwei Kindern. Mutter und Tochter waren nach Deutschland gekommen. Vater und Sohn kamen im Jahr 2012 nach und beantragten Arbeitslosengeld II. Auch über die drei Monate hinaus könnte nach einem weiteren, noch anhängigen Verfahren kein Anspruch bestehen.


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