Der Artikel handelt von "Aktivisten" und von einer solch willkürlichen Auslegung des Rechts, daß man schon von einer Rechtsbeugung schreiben kann.



Aus einer siebenköpfigen Familie wird auf dem Bild eine dreiköpfige.

Die Einleitung:

Aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsstatus haben sich die Kinder einer Flüchtlings-Familie aus Tschetschenien nicht mehr zur Schule getraut. Sie hatten Angst, die Behörde könnte sie auf dem Schulweg abfangen.
Die Aktivisten, ungenannt natürlich. Welcher Organisation angehören, bleibt im Dunkeln:

Merseburg. Bilal Didichev und seine Familie stehen seit 25. März unter dem Schutz des evangelischen Kirchenkreises Merseburg. Die beiden Eltern mit ihren fünf Kindern stammen aus Tschetschenien und sollten nach Polen abgeschoben werden. Das konnte eine Gruppe von Aktivisten zunächst mit einer friedlichen Blockade verhindern, ehe sich die Kirche aus humanitären Gründen der Flüchtlinge annahm. Es geht ihnen gut, ist zu hören. Offiziell schweigt die Kirche. „Kein Kommentar“, mehr sagt Superintendentin Christiane Kellner nicht.
Das Problem:

Rechtlicher Status der Kinder ungeklärt

Die tschetschenische Familie ist aus der Öffentlichkeit verschwunden. Drei Kinder im Alter von 10, 13 und 14 Jahren, die auch als Ausländer der Schulpflicht unterliegen, trauen sich nicht aus dem Haus. „Aufgrund des ungeklärten Aufenthaltsstatus haben sie Angst, dass sie von Behörden aufgegriffen werden könnten, wenn sie zur Schule gehen“, sagte die SPD-Landtagsabgeordnete Verena Späthe. Sie hat deshalb auf der jüngsten Landtagssitzung eine Kleine Anfrage an das Innenministerium gestellt. „Ich wollte wissen, welchen rechtlichen Status Kinder haben, während sie im Kirchenasyl sind“, erklärte die Politikerin.

Die Lösung:
Die Antwort von Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) dürfte für Familie Didichev eine Erleichterung sein. Zwar sei auch eine kirchliche Inobhutnahme ein unerlaubter Aufenthalt von ausreisepflichtigen Ausländern. „Ungeachtet dieser Rechtslage wird aus Respekt und Rücksicht auf den besonderen Charakter des kirchlichen Raums aber davon abgesehen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen den Willen der Kirche zu vollziehen“, so der Minister. Und Kinder aus diesen Familien könnten auch weiterhin den Unterricht besuchen. Als Schüler seien sie zudem so abgesichert wie alle anderen Schüler auch. Der Landkreis äußert sich gestern ähnlich.


Die Begründung (merke: Aus einem abgeschlossenen Verfahren, das negativ beschieden wurde und mit einer Abschiebung enden sollte, wird wieder ein offenes):


Es ist keine gängige Praxis, Kinder von abzuschiebenden Familien vor der Schule abzufangen.“ Ein schwebendes Asylverfahren dürfe nicht zu Lasten der schulischen Entwicklung von Kindern gehen, hieß es.


http://www.mz-web.de/merseburg-querf...,30566268.html

Merke: Geltendes Recht wird nicht angewandt und Recht gebeugt.