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  1. #21
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    AW: Kirchenasyl

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Was will man machen, wenn man „zuständig” ist!
    Nein, sondern anscheinend ständig ZU! ( umgangssprachlich für BESOFFEN!)
    "Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigers Volk als das deutsche.
    Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden, die Deutschen glaube sie.
    Um eine Parole die man ihnen gab, verfolgen sie ihrer Landsleute mit größerer Erbitterung
    als ihre wirklichen Feinde,"
    (Napoleon Bonaparte)

  2. #22
    humanist Gast

    AW: Kirchenasyl

    Zitat Zitat von Geronimo Beitrag anzeigen
    Was mich an der ganzen Sache interessiert ist das finanzielle--also wer kommt für Verpflegung,Gesundheit etc. auf und bekommen die als Bonus auch noch das Kindergeld bezahlt???

    Unsere Kirchensteuer wird dazu benutzt.
    Und nicht nur diese. Das ganze Sozialsysthem kommt dafür auf.

  3. #23
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    AW: Kirchenasyl

    Landrat nimmt das Kirchenasyl ins Visier

    Im Kreis befinden sich 20 von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge in der Obhut von Pastoren. Ein Syrer und ein Somalier wollen sich gegen die Überstellung nach Dänemark und Ungarn wehren. Landrat übt Kritik an der Kirche.

    Bei der Abschiebung von Flüchtlingen ist laut Landrat Dr. Rolf-Oliver Schwemer ein neues Problem aufgetaucht: der Umgang der Kirche mit dem Kirchenasyl. Mit Hilfe von Pastoren versuchen aktuell etwa 20 Flüchtlinge, ihre rechtskräftige Abschiebung zu verhindern. Schwemer betonte am Montagabend vor dem Kreistag, dass er das Kirchenasyl zwar als legitimen Bestandteil des Asylverfahrens betrachte, kritisierte die Kirche jedoch dafür, gegen Verabredungen mit staatlichen Stellen zu verstoßen. Das Verhalten der Kirche quittierten mehrere Kreistagsabgeordnete mit Kopfschütteln. In einem Zwischenruf hielt einer der Mandatsträger den Pastoren vor, eine „Paralleljustiz“ zu betreiben.

    Anlass für die Kritik des Landrats sind zwei abgelehnte Asylbewerber aus Syrien und Somalia, die im Kirchenkreis Altholstein das Kirchenasyl in Anspruch genommen haben. Nach einer Übereinkunft zwischen den evangelischen Kirchen Deutschlands und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurde die beschlossene Abschiebung der beiden Männer laut Schwemer nochmals überprüft. Dabei kam das Bundesamt erneut zu der Einschätzung, dass die Betroffenen ausreisen müssen und keine besonderen Härten dagegen sprechen. Es handelt sich um zwei Fälle, die unter das Dublin-Verfahren fallen. Demnach müssen Asylbewerber in das EU-Land überstellt werden, im dem sie als erstes einen Asylantrag gestellt haben. Bei dem Somalier und dem Syrer sind demnach Dänemark und Ungarn zuständig. Das wurde den zuständigen Kirchengemeinden mitgeteilt. Nach der Schilderung des Landrats halten sie dennoch daran fest, die beiden Männer weiter zu beherbergen. Das beanstandet Schwemer. Doch die Zeit läuft für die Kirche: Für eine Abschiebung nach dem Dublin-Verfahren gilt für die Kreisverwaltung eine Frist von sechs Monaten. Anschließend hat sie keine Möglichkeit mehr, einen Flüchtling entsprechend dieser EU-Regelung in das eigentliche Aufnahmeland zu überstellen. Schwemer: „Dass laut Statistik so viele Kirchenasylfälle ’erfolgreich’ verlaufen, liegt daher oftmals gar nicht an einer inhaltlichen Neubewertung der Fälle durch staatliche Stellen, sondern schlichtweg am Ablauf der Frist. Unter den Flüchtlingen scheint sich das herumzusprechen. Für 18 Betroffene bereitete die Kreisverwaltung in den vergangenen zwei Monaten eine Überstellung nach dem Dublin-Verfahren vor, jeder zweite davon begab sich daraufhin ins Kirchenasyl. Bis gestern konnte die Verwaltung lediglich drei Asylbewerber in ein anderes EU-Land zurückschicken.


    Pastor Stefan Döbler, Sprecher der Nordkirche, sagte auf Anfrage der Landeszeitung, dass es grundsätzlich Aufgabe der Behörden sei, Härtefälle zu erfassen und zu vermeiden. „Mit dem Kirchenasyl unterstützen Kirchengemeinden dieses Ziel und setzen sich für eine gründliche Prüfung des jeweiligen Einzelfalls ein.“ Zugleich folgten sie damit einer biblisch begründeten Tradition, dass Menschen in besonderen Notlagen in Kirchen Schutz finden. Döbler betonte, dass das Kirchenasyl kein rechtsfreier Raum sei. Die Behörden würden unverzüglich informiert. Grundsätzlich werde Kirchenasyl nur als letztes Mittel gewährt, wenn durch Abschiebung eine Gefahr für Leben und Freiheit oder unzumutbare Härten und Menschenrechtsverletzungen drohten. Dies könne auch Dublin-Fälle betreffen.
    http://www.shz.de/lokales/landeszeit...d13989536.html
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  4. #24

    AW: Kirchenasyl

    Das lies sich schnell regeln. Wenn die Kirche Asyl gibt gehören die Schätzchen mit allen Kosten der Kirche und gut.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  5. #25
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    AW: Kirchenasyl

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Das lies sich schnell regeln. Wenn die Kirche Asyl gibt gehören die Schätzchen mit allen Kosten der Kirche und gut.
    Das Problem an der Sache ist nur, dass der gemeine Steuerzahler die Kirche ebenso mitfinanziert, die Löhne und Gehälter des kirchlichen Bodenpersonals sogar zu 100 Prozent. Zu dem gehört auch der Pfarrer, der immerhin neben freiem Wohnen und kostenlosem Telefonieren, Faxen, Fernsehen, Dienstwagen auch das Gehalt eines Beamten im gehobenen Dienst mit mindestens A 15 erhält zu gleichen Konditionen wie die Beamten des Staates, nämlich sozialabgabenfrei und nur über die Steuertabelle B zu versteuern.
    Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
    Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

  6. #26

    AW: Kirchenasyl

    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Das lies sich schnell regeln. Wenn die Kirche Asyl gibt gehören die Schätzchen mit allen Kosten der Kirche und gut.
    Schön wäre es ... doch die Kirchen heulen heute schon das die Einnahmen über die Kirchensteuer nicht reichen und es immer mehr Kirchenaustritte gibt .... und die ganzen Pfarrer, Priester etc. werden nicht über die Kirchensteuer bezahlt sondern von allen Steuerzahlern, denn diese Berufsgruppe wird nach Beamtenbesoldungsgesetz entlohnt.
    Die eigentliche Frage ist doch: Brauchen wir in Deutschland das Kirchenasyl oder muss man das Kirchenasyl in dieser Form rechtlich ändern.

    Grundsätzlich werde Kirchenasyl nur als letztes Mittel gewährt, wenn durch Abschiebung eine Gefahr für Leben und Freiheit oder unzumutbare Härten und Menschenrechtsverletzungen drohten. Dies könne auch Dublin-Fälle betreffen.
    Wenn eine Abschiebung/Überstellung nach Dänemark und Ungarn von der Kirche als eine unzumutbare Härte und Menschenrechtsverletzung angenommen wird um das Kirchenasyl zu rechtfertigen, dann bestreitet die Kirche die Rechtmäßigkeit der EU und unterstellt das Dänemark und Ungarn Staaten sind in denen es für Asylanten generell zu Menschenrechtsverletzungen kommt.

    Die Rechtsprechung geht vom Staat aus und nicht von der Kirche.
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  7. #27
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    AW: Kirchenasyl

    Zitat von Der Kritische: Die Rechtsprechung geht vom Staat aus und nicht von der Kirche.
    Daran möchte man immer häufiger zweifeln.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

  8. #28

    AW: Kirchenasyl

    Zitat Zitat von Cherusker Beitrag anzeigen
    Daran möchte man immer häufiger zweifeln.
    wohl wahr
    "Mein Vaterland hat allzeit den ersten Anspruch auf mich." (Mozart)

    "Ich habe nur ein Vaterland, das heißt Deutschland." (vom Stein)

  9. #29
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    AW: Kirchenasyl

    Die Pastoren begehen einen Rechtsbruch und gehören vom Dienst suspendiert. Die Kirche kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Es gibt in der deutschen Rechtsprechung kein Kirchenasyl.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #30
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    AW: Kirchenasyl

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die Pastoren begehen einen Rechtsbruch und gehören vom Dienst suspendiert. Die Kirche kann sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen. Es gibt in der deutschen Rechtsprechung kein Kirchenasyl.
    Aber sie tut es doch, und es bleibt ohne Folgen. Anscheinend ist es sinnlos, sich auf geltendes Recht zu berufen. Die Auslegung unserer Gesetze scheint eher willkürlich zu sein und richtet sich nach den Bedürfnissen der „politischen Korrektheit”. Es herrscht das Recht der Herrschenden.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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