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06.08.2015, 12:33 #12VIP
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
Die Kinder werden Moslems durch den Vater ab Geburt und die Beschneidung besiegelt das !!! Da der Staat das erlaubt und nicht verbietet ( wie jeder Mensch mit Verstand aus dem GG ableiten kann ) ist dieser Staat mitverantwortlich !!! Und glaube mir, die Musel wissen ihre Kinder auf Linie zu bringen,ganz sicher !!!
Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
Na, ja, der Islam sieht schließlich auch die Scharia vor und trotzdem ist in Deutschland die Vielweiberei verboten, das Handabhacken für Diebe und das verminderte Erbrecht der Frauen. Außerdem werden Ehen in Deutschland nach deutschem Recht geschieden, wenn sie in Deutschland angebahnt wurden.
Damit ein Kind also Moslem wird, muß der andere Elternteil schon zustimmen. Die Beschneidung von Mädchen ist in Deutschland verboten und die von Jungen ohne medizinischen Grund eigentlich auch. Es ist daher nicht anzunehmen, daß Beschneidungen aus interreligiösen Verbindungen regelmäßig erfolgen.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
Die Beschneidung von Mädchen ist in Deutschland verboten und die von Jungen ohne medizinischen Grund eigentlich auch.Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland
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06.08.2015, 13:50 #15
AW: Asylbewerber als Kriminelle
Welcher "medizinische Grund" wird denn für die Beschneidung jüdischer Kinder geltend gemacht?
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
Ich habe mich mal wieder geirrt. Ich hatte noch einen Artikel im Auge, der die medizinische Verweigerung von Beschneidungen zum Thema hatte und dachte deswegen, die Gesetzeslage hätte sich geändert. Nur finde ich diese Änderungen nicht und stoße stattdessen auf die per Gesetz erlaubte Körperverletzung (dies meine Meinung) von Kindern aus religiösen Gründen.
(Medizinische Gründe wären eine Vorhautverengung)
Religiös motivierte Beschneidungen von Säuglingen bleiben erlaubt. Das beschloss der Bundestag mit großer Mehrheit. In der vorangegangenen Debatte wurde bis zuletzt über Details gestritten.
<section style="width: 77%;" class="authors">
</section> Der Bundestag hat mit großer Mehrheit das Gesetz zur rituellen Beschneidung von Jungen jüdischen und muslimischen Glaubens beschlossen. 434 der Abgeordneten stimmten am Mittwoch in namentlichen Abstimmung für den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf. 100 stimmten dagegen, 46 enthielten sich. Mit dem Gesetz wird klargestellt, dass Eltern das Recht haben, ihre Söhne unter Einhaltung bestimmter Standards schon kurz nach der Geburt beschneiden zu lassen.
Zuvor waren Oppositionspolitiker mit ihrem Vorhaben gescheitert, die Beschneidung von jüdischen und muslimischen Jungen erst ab einem Alter von 14 Jahren zu erlauben. Der Gesetzentwurf von 66 Abgeordneten der SPD, Linken und Grünen bekam im Bundestag keine Mehrheit. Nach ihrem Willen sollte auch nur ein Arzt den Eingriff vornehmen dürfen.
Die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch begrüßte die Entscheidung. Sie sei erleichtert darüber, weil die Erlaubnis zur religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen nicht nur eine vermeintliche Rechtsunsicherheit beseitige, sondern ein unmissverständliches Signal sei, erklärte Knobloch. "Mit diesem Gesetz bleibt die Jahrtausende alte, unverzichtbare und konstitutive jüdische Praxis der Beschneidung auch in Deutschland - wie überall in der Welt - rechtmäßig möglich", sagte sie. Die Bundesregierung habe einen klugen und ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die deutliche Mehrheit im Parlament gefunden habe.
Das nachfolgende Urteil war mir noch in Erinnerung:
Essen. Im Elisabeth-Krankenhaus in Essen werden medizinisch nicht notwendige Eingriffe an Jungen nicht mehr vorgenommen. Aufklärungsgespräche werden genutzt.
Es war das Ergebnis eines intensiven Austauschs zwischen Chefarzt, Oberärzten und Pflegepersonal: In der Klinik für Kinderchirurgie und Kinder-, Jugendmedizin im Elisabeth-Krankenhaus werden medizinisch nicht notwendige Beschneidungen an Jungen nicht mehr durchgeführt
...Ein Entscheidung des Landgerichts Köln aus dem Jahr 2012 hatte den Prozess in Gang gebracht. Dort war die Beschneidung als rechtswidrig verurteilt worden. Die Bundespolitik kreierte anschließend einen legalisierenden Ausweichpararafen. Daraufhin formulierte die Gesellschaft für Kinderchirurgie eine Richtlinie mit dem Credo: Nicht alles, was gesetzlich erlaubt ist, ist medizinisch vertretbar.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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06.08.2015, 15:32 #17VIP
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07.08.2015, 13:13 #18VIP
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
Laut Gesetz und allgemeiner Ansicht nach, ist es selbstverständlich das beide Elternteile entscheiden ob und was denn dem Kind für ein Wahn angetan wird, aber in der Realität ist es gänzlich anders.Du muss bedenken das ein Moslem keinerlei schriftlich oder sonstige beurkundete Einverständnisserklärung haben muss.Hier reicht allein die Herkunft des Vaters und ob es der Mutter nun passt oder nicht ist vollkommen egal !!! Ich kenne zig solcher Fälle und die einzige mir bekannte Nichtreligösität bei Kindern mit einem Moslemelternteil ist die megaseltene Kombi Vater Christ und Mutter Muslimin.Bei denen verzichtete der Vater auf Taufe um seinen Schwiegervater nicht zu verärgern............
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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08.08.2015, 04:40 #20VIP
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AW: Asylbewerber als Kriminelle
ist OT aber wenns hier um Beschneidung von Jungs geht: ich bin generell gegen Verstümmelungen .
Wenn jmd sowas machen will: ok, dann sollte derjenige aber volljährig sein und ohne Beeinflussung - also aus freiem Willen und ohne Zwang.
Wenn aber Verstümmelungen nicht im KH gemacht werden - weil sich Ärzte weigern: was passiert ? Es geschieht im verborgenem: ohne richtige medizi. Hilfe.. Das find ich persönlich noch schlimmer als wenns wenigstens unter hygienischen Voraissetzungen geschieht.
Ich find wie gesagt das Thema problematisch: ich bin generell gegen Verstümmelungen wo nicht wirklich freiwillig und bewußt von jmd gewünscht wird. Aber ich noch mehr dagegen daß dann das ganze dann illegal und gesundheitsgefährdend vollzogen wird.
Meine Meinung: hier kann nur Ausklärung betrieben werden - und die wird kaum was bringen...
Die "Religion" kann ma denk ich nur schwer ändern... Beim Mädels ists ja auch oft so daß es auch bei "Christen" gemacht wird- ist also nicht rein religiös sondern wird auch bei kopt. Christen in Ägypgen gemacht als Tradition - ist also nicht "Muslim only"...
Man liests ja genug: Beschneidung von Mädchen illegal: na dann wird das Mädel halt dann im "Urlaub" beschnitten...
Solange bei bestimmten Gruppierungen Verstümmelungen "üblich" sind, nützen Verbote m.E. wenig - dann wirds halt illegal gemacht...
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