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  1. #1

    Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)

    VG Karlsruhe

    Urteil vom 13.06.2013 - A 9 K 1859/12 (= ASYLMAGAZIN 10/2013, S. 336 ff.)



    Leitsatz:
    Frauen in Marokko, die wegen ihrer Ehe von häuslicher oder familiärer Gewalt bedroht sind, bilden eine bestimmte soziale Gruppe im Sinne des § 60 Abs. 1 Satz 1 und 3 AufenthG. Der marokkanische Staat ist nach derzeitiger Erkenntnislage nicht in der Lage, den betroffenen Frauen Schutz vor häuslicher oder familiärer Gewalt zu bieten.

    ...
    http://www.asyl.net/index.php?id=185&tx_ttnews[tt_news]=48766&cHash=0d88d424d3f91f4c2fcb1533c6e44a2d


    Wenn ich das richtig verstehe, dann wird hier geurteilt, wenn der marokkanische Staat nicht in der Lage ist den Frauen Schutz vor häuslicher Gewalt zu geben, dann reicht das als Asylgrund aus um hier bleiben zu dürfen.

  2. #2

    AW: Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)

    USA erkennen erstmals Häusliche Gewalt als Asylgrund an

    Nach einem annähernd zwanzigjährigen Rechtsstreit hat das höchste Immigrationsgericht der USA schwere häusliche Gewalt als Asylgrund anerkannt. Durch dieses Urteil wird es besonders Frauen, die aus Lateinamerika stammen und illegal in den USA ermöglicht, ihre Rückführung nicht nur zu verzögern sondern auch zu verhindern.
    Die Rechtsprechung wurde möglich, weil die Regierung unter Obama einer Frau, die aus Guatemala stammte, wegen häuslicher Gewalt Asyl gewährte.
    Aminta Cifuentes wurde annähernd wöchentlich von ihrem Ehemann misshandelt, er brach ihr das Nasenbein, vergewaltigte sie und bewarf sie mit einem brennenden Farbverdünner. Obgleich Frau Cifuentes wiederholt die Polizei rief, half diese ihr nicht. Das US amerikanische Gericht stellte fest, dass es in Guatemala eine Kultur von Machismo und häuslicher Gewalt gebe, und dass die Polizei nur selten reagiere.
    Auf Grundlage dieses Urteil können nun annähernd 10.000 Frauen in den USA auf Asyl hoffen.


    Link: http://www.nytimes.com/2014/08/30/us...n-us.html?_r=0

    2. September 2014
    http://broken-rainbow.de/web/2014/09...-asylgrund-an/

  3. #3

    AW: Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)


  4. #4
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    AW: Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)

    Das Asylrecht ist doch systematisch ausgehebelt worden. Ursprünglich waren nur politisch Verfolgte berechtigt, wobei das auch sehr fragwürdig war, denn der Henker von heute ist der politisch Verfolgte von morgen, wenn sein Regime stürzt. Inzwischen sind zahlreiche Regelungen getroffen, was alles ins Asylrecht fällt und da ist es nur logisch, dass jeder kommen kann.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  5. #5
    Registriert seit
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    AW: Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)

    Das Asylrecht ist doch systematisch ausgehebelt worden.
    Bzw. wurde es komplett ignoriert, siehe "Sichere Drittländer", etc.

  6. #6
    Registriert seit
    20.08.2014
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    225

    AW: Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)

    Ist mE nicht ganz zutreffend.

    "Asyl" erhalten ca. 3-5 % aller Antragsteller. Damit kann ich leben, auch wenn ich mir nicht jeden der Berechtigten unbedingt nach DE wünsche.

    Das Problem ist eher, dass das deutliche Gros der abgelehnten Asylbewerber mit grosser Selbstverständlichkeit in DE bleibt - da sollte man wohl eher ansetzen, oder? Ansonsten kann man sich nämlich die teilweise aufwendigen Asylverfahren prüfen, wenn im Ergebnis doch fast Alle im Lande bleiben.

  7. #7
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    AW: Asylgrund - kein Schutz vor häuslicher Gewalt im Heimatland (?)

    Da greift eines ins andere: Dem Scheinantrag des Scheinasylanten begegnet man mit Scheinablehnungen, damit der „Schein“ gewahrt bleibt. Es hat eben alles seine Richtigkeit in diesem Schei?-Deutschland, scheint's.
    Einigkeit und Recht und Freiheit für das deutsche Vaterland

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