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  1. #1

    2014 - Die AGB geändert: WhatsApp darf Bilder weiterverkaufen

    Die Risiken

    AGB geändert: WhatsApp darf Bilder weiterverkaufen

    23.05.2014 | Stefan Mayr

    WhatsApp sorgt mal wieder für einen kleinen Skandal. Diesmal sind keine Sicherheitslücken schuld, sondern die AGB. Die wurden nämlich geändert, sodass WhatsApp sämtliche versendeten Bilder weitergeben darf.

    Die Änderung der AGB erfolgte dabei ohne Zustimmung des Nutzers. Bild- und Nutzungsrechte werden ab sofort automatisch an den WhatsApp abgetreten. In der verantwortlichen Passage in den allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Punkt 5.B.ii beschreibt WhatsApp, sich das Recht vorzubehalten, alle Bilder, Texte und sonstige Inhalte, die der Nutzer postet, auf anderen Plattformen und Medienkanälen zu verbreiten. Sogar der Verkauf der Rechte an andere Unternehmen ist möglich. Klar, dass der Nutzer selbst kein Geld sieht.

    Der große Haken: Der Nutzer räumt WhatsApp mit der Zustimmung zwar die Nutzungsrechte an den jeweiligen Inhalten ein, das Urheberrecht liegt aber dennoch beim Nutzer. Wer also ein Bild verschickt, dessen Rechte er nicht besitzt und WhatsApp nutzt dieses für eine Werbeaktion, kriegt nicht der Messenger-Betreiber Post vom Anwalt, sondern der Nutzer die Abmahnung. Die Verbraucherschutzzentrale klagt bereits.
    http://www.planetoftech.de/mobile/ap...eiterverkaufen

  2. #2

    AW: 2014 - Die AGB geändert: WhatsApp darf Bilder weiterverkaufen

    Nun ein aktueller Kommentar


    ...
    Mit „Status Submissions“ sind nach genauem Hinschauen jedoch nicht alle versendeten Inhalte gemeint, sondern ausschließlich das Profil-Bild, die eigene Statusmeldung, den „zuletzt online“ Status und „andere Mitteilungen“.
    ...
    http://www.express.de/recht-im-netz/...,27229106.html


    Hoffentlich interpretiert das Whats app genauso. Wobei auch Profilbilder verkaufen nicht fair ist.

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