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  1. #1

    Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    06.04.2015
    Umstrittene Aachener Bürgerstreife wird wieder aktiv

    Aachen. Bis vor einigen Tagen war es still geworden um die Aachener Bürgerstreife, die sich nach einer beispiellosen Raubserie in Aachen vergangenen Spätsommer gegründet und für Diskussionen in der ganzen Region gesorgt hatte.

    ...
    http://www.aachener-zeitung.de/lokal...ktiv-1.1063102


    http://www.aachener-zeitung.de/lokal...achen-1.940113


    Aachener Bürgerstreife


    http://www.aachener-zeitung.de/lokal...icher-1.938335

  2. #2
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    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Warum umstritten? Sauer können doch nur die Linken sein,denen die Bürger signalisieren, dass sie sich eben nicht ausrauben und ermorden lassen wollen. Der Staat kann und will seine Bürger nicht schützen. Die Menschen haben nur die Wahl zwischen Opferlamm und Wehrhaftigkeit.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3
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    Icon Hihi AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Bürger sollten sich in noch mehr Angelegenheiten einmischen und aktiv werden.
    Wenn der Staat nicht ausreichend schützen kann, dann muss sich der Bürger eben selber schützen.
    Nur mit einer Bewaffnung hapert es.
    Man sollte ruhig Hooligans und andere, mutige junge deutsche Männer mit einbeziehen.
    Wenn bei Aktionen der eine oder andere kriminelle oder Musel dabei draufgeht, hat er Pech gehabt.
    Am Besten am Straßenrand ablegen und weggehen.
    Irgendwann kommt dann die Straßenreinigung und nimmt den Dreck mit.
    Noch besser wären Schnellgerichte vor Ort, die ganz schnell entscheiden, ob der Kriminelle zum Tode verurteilt wird oder zum Tode.
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  4. #4

    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    @holzpope,
    der Schuß kann leicht nach hinten losgehen. Die Bürgerstreife darf nicht bewaffnet sei,. nicht mal mit Pfefferspray, darf auch niemanden auf bloßen Verdacht hin festhalten, das dürfen sie nur nach begangener Tat.

    Die Gefahr ist groß, daß die potentiellen Täter bewaffnet zu auch zu kriminellen Handlungen neigen, bewaffnet sind, sich von den patroullierenden Aktivisten allein schon durch deren Anwesenheit provoziert fühlen und vor nichts zurückschrecken.

    Der Einsatz der Streifenaktivisten ist sehr riskant. Statt junger starker Männer wären unschinbare Personen geeigneter. Nur dürfen die nichs haben was sie für den Täter attraktiv macht. Alles heikel.

  5. #5
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    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Holze propagiert doch Lynchjustiz.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6
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    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Holze propagiert doch Lynchjustiz.
    Nein, er propagiert den Selbstschutz.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  7. #7

    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Geht es bei den Bürgerwehren tatsächlich nur um Selbstchutz oder soll da mittelfristig ein Netzwerk zur Revolution mit seperatistschen Bestrebungen im Stile Donezk aufgebaut werden?

    Volksrepublik Donezk

    ...
    Die Regierung der Ukraine bezeichnet die „Volksrepublik Donezk“ aufgrund derer bewaffneten Kräfte, die sich selbst als „Volksmiliz“ oder „Bürgerwehr“ bezeichnen, als ein „separatistisches terroristisches Gebilde“.[3]

    Bis zum 13. April 2014 hatten bewaffnete Kräfte die Kontrolle über Teile der Oblast Donezk erlangt. In Städten der Oblast Donezk besetzten die Anhänger der Republik administrative Gebäude und errichteten Kontrollpunkte auf den wichtigsten Straßen. Eine vom geschäftsführenden Innenminister der Ukraine Arsen Awakow geleitete militärische Operation der ukrainischen Streitkräfte gegen die bewaffneten Kräfte war bis 16. April[4] ohne Erfolg geblieben.
    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Volksrepublik_Donezk

  8. #8
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    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    @holzpope,
    der Schuß kann leicht nach hinten losgehen. Die Bürgerstreife darf nicht bewaffnet sei,. nicht mal mit Pfefferspray, darf auch niemanden auf bloßen Verdacht hin festhalten, das dürfen sie nur nach begangener Tat.

    Die Gefahr ist groß, daß die potentiellen Täter bewaffnet zu auch zu kriminellen Handlungen neigen, bewaffnet sind, sich von den patroullierenden Aktivisten allein schon durch deren Anwesenheit provoziert fühlen und vor nichts zurückschrecken.

    Der Einsatz der Streifenaktivisten ist sehr riskant. Statt junger starker Männer wären unschinbare Personen geeigneter. Nur dürfen die nichs haben was sie für den Täter attraktiv macht. Alles heikel.
    Ich sagte ja, dass es mit der Bewaffnung hapert. Also müssen zumindest starke Männer dabei sein, die den renitenten Schlägern der Migranten etwas entgegen zu setzen haben.
    Es dürfte wenig hilfreich sein, Schwächlinge und Labermäuler mit dieser Aufgabe los zu schicken.
    Das mit der Todesstrafe war natürlich witzig gemeint.
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

  9. #9

    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Zitat Zitat von holzpope Beitrag anzeigen
    Ich sagte ja, dass es mit der Bewaffnung hapert. Also müssen zumindest starke Männer dabei sein, die den renitenten Schlägern der Migranten etwas entgegen zu setzen haben.
    Es dürfte wenig hilfreich sein, Schwächlinge und Labermäuler mit dieser Aufgabe los zu schicken.
    Das mit der Todesstrafe war natürlich witzig gemeint.

    Das ist illegal.. siehe Artikel!

    ...

    6. Die rechtliche Situation

    Das Verweisen der Initiatoren von „Wir helfen Aachen“ auf den Paragrafen 127 der Strafprozessordnung ist problematisch. Dieser Vorschrift zufolge darf jedermann auch ohne richterliche Anordnung einen Menschen festnehmen, den er bei einer Straftat beobachtet hat. Die Hürden für eine solche Festnahme sind allerdings hoch: „Nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden ist, ist die Festnahme zulässig“, schreibt Lutz Meyer-Goßner, früher Richter am Bundesgerichtshof. Ein dringender Tatverdacht genüge hingegen nicht, um jemanden festzunehmen. Wer es trotzdem tut, läuft Gefahr, sich wegen Freiheitsberaubung verantworten zu müssen.

    In Gruppen durch Innenstädte zu gehen, ist natürlich nicht verboten. Problematisch wird es, wenn sich „unbefugt bewaffnete Gruppen“ bilden: Dies ist eine Straftat. Per Definition hat eine solche „Gruppe“ eine Mindestgröße von drei Menschen. Als Waffe kann im Zweifel jeder Gegenstand gelten, mit dem andere Menschen verletzt werden können: auch Pfefferspray, Äste oder kleine Taschenmesser. Ziehen also drei oder mehr Menschen, die als Waffe einsetzbare Gegenstände dabei haben, gemeinsam durch die Stadt, gehen Sie das Risiko ein, vorläufig festgenommen zu werden.


    ...
    http://www.aachener-zeitung.de/lokal...icher-1.938335

    Oder ist es erst ab drei Personen illegal und bis zu zwei Personen dürfen Pfefferspray etc mit sich führen? Wobei hire nur kleine Taschenmesser aufgeführt sind... aber einer gewissen Klingenlänge ist es sowieso verboten.

  10. #10

    AW: Aachen - Bürgerstreife wieder aktiv

    Einhandmesser

    - Jetzt reichts!


    Gentleman-Knive gefunden imMesserdepot

    Wenn Sie dieses Messer in Ihrem Auto aufbewahren und auch im Fahrzeug sitzen, sind Sie dran!
    Nicht, daß es so groß ist – das hier abgebildete Messer hat eine Klingenlänge von 7 cm und ist damit so lang wie eine Zigarette. Es kommt – wie so häufig – nicht auf die Länge an, es ist ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge.


    Der Gesetzgeber hat zu diesem winzigen Taschenmesser eigene Vorstellungen:

    § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten

    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
    zu führen.

    (2) Absatz 1 gilt nicht
    1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
    2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
    3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

    Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.

    (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.


    ...



    Packt man sich ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge von 10 cm in die Seitenablage des Autos, ist alles in Ordnung; wehe, es ist ein Klappmesser mit 4,7 cm Klingenlänge, das sich mit einer Hand öffnen läßt und die Klinge arretiert.
    http://deutscheswaffenrecht.de/waffe...einhandmesser/

    http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html


    http://de.wikipedia.org/wiki/Anscheinswaffe


    Sind also Einhandmesser mit klappbarer Klinge generell für Ottonormalverbraucher verboten?

    Wobei ich finde solche Bürgerstreigfen sollte gänzlich auf jedwede Bewaffnung verzichten! Ihre Aufgabe ist es Auffälligkeiten zu melden! Mehr nicht.
    Geändert von burgfee (08.04.2015 um 21:14 Uhr)

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