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  1. #21

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

    Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Schrifttum:

    Frank, Das Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich, 18. Aufl., 1931; Goltdammer, Die Materialien zum Strafgesetzbuch für die Preußischen Staaten, Theil II, 1852; Hunger, Das Rechtsgut des § 189 StGB, 1996; Rüping, Der Schutz der Pietät, GA 1977, 299; Schubert/Vormbaum, Entstehung des Strafgesetzbuches, Band 1, 2002; Seelmann, Gefährdungs- und Gefühlsschutzdelikte an den Rändern des Lebens, FS Wolff 1998, S. 481; Waldow, Der strafrechtliche Ehrenschutz in der NS-Zeit, 2000.




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    Zitiervorschlag:
    MüKoStGB/Regge StGB § 189
    https://beck-online.beck.de/default.....StGB.p189.htm

  2. #22

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871

    Besonderer Teil
    Vierzehnter Abschnitt. Beleidigung
    Paragraf 189. Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
    [1. Januar 1975]
    [1. September 1969-1. Januar 1975]
    1§ 189. 2(1) Wer das Andenken eines Verstorbenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Die Verfolgung tritt nur auf Antrag der Eltern, der Kinder, des Ehegatten oder der Geschwister des Verstorbenen ein.
    3(3) Hat der Verstorbene Antragsberechtigte im Sinne des Absatzes 2 nicht hinterlassen oder sind sie vor Ablauf der Antragsfrist gestorben, so entfällt das Erfordernis des Strafantrages, wenn der Verstorbene sein Leben als Opfer einer Gewalt- und Willkürherrschaft verloren hat und die Verunglimpfung damit zusammenhängt.

    [30. Juli 1960/4. August 1960-1. September 1969]
    [4. Februar 1946-30. Juli 1960/4. August 1960]
    [15. Juni 1943-4. Februar 1946]
    [20. März 1876-15. Juni 1943]
    [1. Januar 1872-20. März 1876]
    Anmerkungen:
    1. 15. Juni 1943: Artt. 9, Schlussvorschrift S. 1 der Ersten Verordnung vom 29. Mai 1943.
    2. 1. September 1969: Artt. 3, 4, 5 Abs. 4, 102, 105 Nr. 1 Buchst. b des Gesetzes vom 25. Juni 1969, Bekanntmachung vom 1. September 1969.
    3. 30. Juli 1960/4. August 1960: Artt. 1 Nr. 3, 6 des Gesetzes vom 30. Juni 1960.

    http://lexetius.com/StGB/189,2


    Demnach konnten damals wohl nur Angehörige einen Antrag auf Verfolgung stellen.

    Kann sein, daß es für verunglimpfte Angehörige von Parteien, öffentlichen Organen etc andere Gesetze gab.

  3. #23

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    29.12.1965
    GESETZESÄNDERUNG.

    Der Münchner SPD-Landtagsabgeordnete Erwin Essl will die Verherrlichung des Dritten Reichs schärfer verfolgen lassen. Der Sozialdemokrat wird im Einvernehmen mit seiner Fraktion beantragen, "die bayrische Regierung möge eine gesetzliche Regelung vorlegen, mit der die öffentliche Verherrlichung des Nationalsozialismus und seiner Persönlichkeiten in Wort, Schrift oder Ton verboten werden kann". Begründung Essls: "Mir macht die Gesamtentwicklung Sorgen. Toleranz ist schön, aber übergroße Toleranz kann tödlich sein."

    ...
    der rechtsradikalen "Deutschen National-Zeitung und Soldaten-Zeitung" ist und dem Blatt wegen mehrerer unter dem Pseudonym "Jonathan Delicius" veröffentlichter Artikel eine Anzeige wegen Staatsgefährdung, Volksverhetzung und Verunglimpfung Verstorbener eingetragen hat.
    http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46275483.html

  4. #24

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    ...
    Beleidigt werden kann jeder Mensch. Tote sind durch die Straftat der Verunglimpfung geschützt, nicht aber durch die klassischen Ehrdelikte. Ob auch eine juristische Person und ähnliches beleidigt werden können, ist nach wie vor ungeklärt.

    Die Familie ist nicht beleidigungsfähig, da es eine selbständige Familienehre nicht gibt (ganz herrschende Meinung).

    ...
    http://www.123recht.net/Straftaten-g...ht-__a364.html

    Auch interessant.

  5. #25

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Welche Äußerungen sind eine strafbare Verunglimpfung des Staates (§ 90a StGB)?

    Die Rechtsprechung hat es u.a. als strafbar angesehen, – unterlassen Sie daher derartige Äußerungen und Handlungen:

    ...
    http://www.rechtsanwaeltin-pahl.de/h...s_staates.html

  6. #26

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Lords of Chaos

    ...
    Möbus hatte den Mord als „großzügigen Akt für die Menschheit“ und Beyer als „Volksschädling“ bezeichnet, wofür er wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt wurde.
    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lords_of_Chaos

  7. #27

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Volksschädling

    Mit dem Begriff Volksschädling wurden in der so genannten Kampfzeit der NSDAP „Schieber und Wucherer“ bezeichnet, ab 1930 wurde der Begriff auch für angebliche Landesverräter benutzt und ab 1939 als juristischer Fachbegriff eingeführt.[1]

    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Volkssch%C3%A4dling

  8. #28

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    Verordnung gegen Volksschädlinge

    Die Verordnung gegen Volksschädlinge, gemeinhin als Volksschädlingsverordnung (VVO) bezeichnet, wurde vier Tage nach Beginn des Zweiten Weltkriegs am 5. September 1939 erlassen und sollte der nationalsozialistischen Justiz ein wirksames Instrument zum Schutz der „inneren Front“ zur Verfügung stellen. Die einzelnen Tatbestände und Strafrahmen waren hierbei bewusst äußerst weit gefasst, so dass auch für sehr geringfügige Taten die Todesstrafe verhängt werden konnte.
    Neben der VVO wurden eine Reihe weiterer Kriegsverordnungen erlassen, zum Beispiel

    ...
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verordn...ch%C3%A4dlinge

  9. #29

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel

    ist derBegriff "Volksschädlinge" eindeutig und ausschließlich der Nazi-Zeit zuzuordnen? Die Wikipedia-Treffer suggerieren den Gedanken.

  10. #30

    AW: Freude über Tod zweier Mitglieder der Grünen hat juristisches Nachspiel


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