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AW: Moscheen in Köln: Muezzins dürfen künftig zum Freitagsgebet rufen - Kölner Stadt-Anzeiger
Bleiben wir bei der Argumentation von Reker. Köln als Stadt der Vielfalt ermöglicht anderen Glaubensgruppen die Verwurzelung ihrer religiösen Traditionen auf deutschem Boden bzw. Deutschland später als Ganzes, weil ja nicht nur Köln diesbezüglich vielfältig ist, sondern das gesamte Land.
Der von ihr angestrengte Vergleich mit dem Glockengeläut bringt diese Implementierung allerdings. Das findet nämlich nur vor Gottesdiensten statt und die sind nicht täglich und auch nicht stündlich. Zudem ist das Glockengeläut erst einmal neutral, da Glocken in allen Kulturen verwurzelt sind.
Sofern man nun eine andere religiöse Tradition verwurzeln möchte, kann man diese auf Dauer nicht beliebig und nach Gutdünken einschränken. Der Muezzinruf findet in allen islamischen Ländern mehrmals am Tag statt, der erste Muezzinruf früh morgens, wenn die Angestellten noch fest schlafen und der letzte in der Nacht, wenn sie schon zu Bett gegangen sind. Der Muezzinruf bestimmt das gesamte soziale, gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben und er soll unüberhörbar sein.
Minarett und Muezzin. Beide gehören zusammen wie Tag und Nacht und gelten als Inbegriff sicht- und hörbarer Wahrzeichen des Islams. Der fünfmal täglich erklingende und damit immer gegenwärtige Ruf des Muezzin prägt den gesamten islamischen Kulturkreis und gehört in Ägypten, insbesondere in Kairo, zu den intensiven auditiven Eindrücken.Der islamische Gebetsruf, der Adhan, fordert traditionell in arabischer Sprache fünfmal täglich zum gemeinschaftlichen Gebet (salat) auf. Adhan bedeutet so viel wie „zuhören“ oder „informiert sein“. Er wird von einem Gebetsrufer, dem Muezzin, live verkündet; früher gut hörbar vom Minarett aus, heutzutage immer mehr mit einem Mikrophon aus dem Moscheeraum in Lautsprecher, die in die vier Himmelsrichtungen am Minarett angebracht sind. Ohne diese technischen Hilfsmittel war das Rufen zum Gebet eine aufwändige Aufgabe, denn der Muezzin musste nicht nur fünfmal täglich das Minarett oder Dach der Moschee erklimmen, sondern jeweils viermal hintereinander, nämlich in jede Himmelsrichtung, seinen Ruf verkünden.
Unmittelbar vor Beginn des Gebets im Inneren der Moschee erklingt nochmals die Iqama, der mit dem Adhan fast identische Gebetsaufruf.
Eine Implementierung religiöser Riten und Besonderheiten wird auf Dauer immer vollständig erfolgen müssen, für die Moslems der Gebetsruf eben fünf Mal am Tag und in unüberhörbarer Lautstärke und man wird in einem zweiten Schritt auch die Muslime in den Gebetszeiten von der Arbeit freizustellen haben. Nur ein bißchen geht hier nicht, also entweder ganz oder gar nicht.Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
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