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  1. #1

    Prügelstrafe in Singapur

    2 junge Ostdeutsche sind in Singapur bei einem Einbruch und Graffitischmierereien erwischt worden und zu 9 mon Haft ohne Bewährung und drei Stockschlägen verurteilt worden. Ist das Urteil zu hart oder findet es ihr gerecht???

    http://www.focus.de/panorama/welt/kr...d_4521452.html
    Bin gegen jede Form extremistischer Gewalt dabei unerheblich aus welchem Lager.

  2. #2
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    AW: Prügelstrafe in Singapur


  3. #3
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    AW: Prügelstrafe in Singapur

    Find ich gut.

  4. #4

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    Singapur hat vermutlich seine Lehren gezogen...

    07. Juni 2010
    Singapur
    Schweizer nach Graffiti-Anklage auf freiem Fuss


    Der wegen Sprayereien in Singapur angeklagte Schweizer ist aus der U-Haft entlassen worden. Das Land kann er aber nicht verlassen.

    Bildstrecke im Grossformat »



    1|6
    Diese Prügelstrafe musste Oliver F. über sich ergehen lassen.


    Diese Prügelstrafe musste Oliver F. über sich ergehen lassen. Die «Rattan»-Stöcke sind über einen Meter lang und 12 Millimeter dick. Dabei werden die Gefangenen an ein Holzgestell gebunden, anschliessend folgen Schläge auf den blanken Hintern. Die Strafe wurde von den englischen Kolonialherren eingeführt. Dieses Graffiti wurde dem 33-jährigen Schweizer zum Verhängnis. Er wurde Ende Mai verhaftet. Die Singapurer sind beunruhigt über die Tatsache, dass der Schweizer unerkannt in das Bahngelände eindringen konnte. Wegen Anschlägsplänen von indonesischen Extremisten herrscht Terrorangst.



    Der 32-jährige Oliver F.* hinterlegte am Montag nach zwei Tagen Untersuchungshaft die nötige Kaution in Höhe von 100 000 Singapur-Dollar (82 000 Franken). Dies berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf die Schweizer Botschaft. Das Aussenministerium in Bern bestätigte die Freilassung auf Kaution.


    ...

    Auf Vandalismus stehen in dem asiatischen Stadtstaat drei bis acht Stockschläge sowie bis zu drei Jahre Haft.
    ...
    http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/24238407


    Auf ein Gerüst gebunden Stockschläge erhalten... diese Art der Bestrafung wurde von den Briten in der Kolonialzeit eingeführt, steht unter einem der Bilder zu lesen.

  5. #5

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    01.07.2013
    Kalifornier drohen 13 Jahre Haft, weil er bankenkritische Parolen mit Kreide auf den Gehweg schrieb

    Dem 40-jährigen Jeff Olson drohen 13 Jahre Haft – sein Vergehen: Er schrieb im letzten Jahr mit wasserlöslicher Kreide bankenkritische Parolen auf Gehwege. Ein Richter verbot es seinem Anwalt, sich während der Verhandlung auf das Recht auf freie Meinungsäußerung zu berufen.

    ...

    http://info.kopp-verlag.de/hintergru...g-schrieb.html

  6. #6

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    Nienburg: Polizeieinsatz wegen Kreide-Schmiererei

    ...
    http://www.mt.de/start/letzte_meldun...hmiererei.html

    ***

    http://mephisto976.de/news/wegen-spr...-gericht-23550

    ***
    Fürth: 4 Tage Jugendarrest wegen Kreide
    http://de.indymedia.org/2008/04/213991.shtml

  7. #7

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    Kreidemalerei von Kindern ist eine Ordnungswidrigkeit
    http://www.jenapolis.de/2014/03/21/k...ngswidrigkeit/

  8. #8

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    Stadt als Werbefläche
    Bezirke ärgern sich über Guerilla-Marketing


    ...
    Werber wie Ahlers versuchen, mit einem Trick davonzukommen: Sie bemalen nicht, sondern reinigen. Beim Reverse Graffiti wird eine Metall- Schablone auf verschmutzte Mauern oder Gehwege gelegt und mit einem Hochdruckreiniger nur das Logo gereinigt. Bis zu sechs Monate hebt sich der sauber geputzte Teil vom restlichen Untergrund ab.
    ...
    „TXL ist das beste Comeback des Jahres“, steht nun auf einem Plakat am Flughafen Tegel. Und am Mehringdamm: „Mustafa’s ist der beste Platz in Berlin, um Schlange zu stehen.“ Damit ist der populäre Imbiss „Mustafa’s Gemüse Kebab“ am U-Bahnhof gemeint, vor dem oft sehr viele Menschen stehen. Amen-Chef Felix Petersen weiß, warum die Sprüche so gut ankommen. „Sie spielen mit dem Ort - und funktionieren auch nur, wenn man dazu den Ort sieht.“ Eine Strafe hat er bisher nicht zahlen müssen, weder für die Plakate an Straßenschildern noch die in der U-Bahn. Im Gegenteil: „Mustafa hat es sich jetzt an seinen Wagen geklebt.“
    ...
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/st...6709542-2.html

  9. #9

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    Bilder reverse grafitti

    Piratenpartei – Reverse Graffiti – Zeichnen mit dem Hochdruck-Reiniger…

    Bei einem Reverse Graffiti wird nicht mit Farbe gearbeitet, sondern durch Abtrag von Dreck und Verunreinigungen Motiv und Schrift aus dem Untergrund herausgearbeitet:


    ...
    http://www.absurde-zeiten.de/piraten...ruck-reiniger/


    Da der Untergrund nicht bemalt oder anderweitig verändert wird, sondern lediglich partiell gereinigt ist, wird Reverse Graffiti meist als legal betrachtet. Diese Frage ist jedoch nicht abschließend geklärt. Im April 2014 erklärte die Stadt Köln, jedes Reverse Graffito bei dem der Urheber ermittelt würde, bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.[2] Vorausgegangen war eine laut Stadtverwaltung kostenintensive Reinigung zweier Flächen, an denen werbende Reverse Graffiti angebracht worden waren.[3]
    http://de.wikipedia.org/wiki/Reverse_Graffiti

  10. #10

    AW: Prügelstrafe in Singapur

    In Köln ist Kunstputzen eine Straftat

    16. April 2014, 18:41 Uhr

    Graffiti kennt jeder, Reverse Graffiti ist noch relativ neu: Künstler malen Bilder in den Staub öffentlicher Wände. Was nach vergänglichem Spaß klingt, hat die Stadt Köln unter Strafe gestellt.

    http://www.stern.de/panorama/reverse...t-2104007.html

    Die Zuordnung zu dem Genre Graffiti ist kunstwissenschaftlich zwar zutreffend, rechtlich aber aufgrund der Stilrichtung Reverse, juristisch gemäß Grundgesetz § 303 im Grunde nicht gleich behandelbar mit Sachbeschädigung. Bei Reverse-Graffiti wird, wie in § 303 II StGB festgelegt, keine dauerhafte Veränderung vorgenommen, die das Erscheinungsbild einer Sache erheblich verändert.

    § 303 Sachbeschädigung

    (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

    (3) Der Versuch ist strafbar
    .
    http://kultur-und-kunstgeschichte.de...hintergruende/
    Geändert von burgfee (06.03.2015 um 20:10 Uhr)

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