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  1. #11
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Macht nichts, denn alle dürfen bleiben. Und wem haben wir das zu verdanken? Dreimal darfst Du raten. Ich gebe einen Tipp: Es hat mit der Farbe Grün und der Richtung "links" zu tun...
    Da wird der Irrsinn zur Methode: Nicht anerkannt, darf aber bleiben!
    Auch die Justiz reiht sich inzwischen mit ihren Bewährungsstrafen in diesen „Drainstream“ ein. Das allgemeine Motto lautet: „Wir tun was, aber nichts dagegen!“.

  2. #12
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Macht nichts, denn alle dürfen bleiben. Und wem haben wir das zu verdanken? Dreimal darfst Du raten. Ich gebe einen Tipp: Es hat mit der Farbe Grün und der Richtung "links" zu tun...
    Alle? Kannst du das mit Zahlen belegen?
    Für ein buntes und weltoffenes Deutschland. Gegen einen totalitären dogmatischen Islam, der Menschen in
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  3. #13
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Theo Strabe Beitrag anzeigen
    Alle? Kannst du das mit Zahlen belegen?
    Du möchtest ganz ernsthaft Zahlen aus einem Land, das in diesem Punkt so wahrhaft demokratisch ist, daß es verschleiert, wo es nur zu verschleiern gilt? Nähern wir uns der Wahrheit einmal an (wobei im Vorfeld gesagt sei, daß Abschiebung nicht Abschiebung bedeutet, d.h. daß Asylbewerber, die in die Abschiebung erfaßt wurden, dennoch bleiben, weil die Abschiebung nicht vollzogen wird (es gibt einige, die schon seit Monaten oder Jahren Abschiebebescheide in den Händen halten), sondern aufgeschoben oder der Asylbewerber sich in das Kirchenasyl begeben hat und von dort aus sein Anliegen betreibt oder Gremien und Schiedsstellen anruft etc. pp.

    Das behauptet die Alternative für Deutschland - nicht mehr ganz aktuell - die sich immerhin die Mühe machte, Zahlen zusammenzutragen (wobei auch hier gilt, s.o., Abschiebung bedeutet noch nicht, daß tatsächlich abgeschoben wird, denn oft ist der Abschiebebescheid zwar als Abschiebung statistisch erfaßt, an sich aber nur Vollzugsdrohung:

    Abschiebequote unter 7% ◄◄◄ Deutschland gilt mittlerweile als ein Land, aus dem nicht mehr abgeschoben wird. Bei rund 110.000 - 120.000 vollziehbar Ausreisepflichtigen gibt es jährlich nur etwa 7000 - 7500 Abschiebungen
    https://www.facebook.com/afdgrzabg/p...65120806960682

    Aber wenden wir uns von dieser Pfui-Organisation (die ja bestimmt rechtspopulistisch oder rechtsradikal ist) ab und den Bestimmungen zu:

    Was sagt der Generalsekretär der CSU, die nicht im Verdacht steht, auch nur annähernd so ausländerfreundlich wie beispielsweise die SPD in NRW zu sein:

    Scheuer: In Bayern leben über über 130.000 Asylbewerber, deren Anträge abgelehnt wurden
    Dies übrigens unter der vielsagenden Überschrift des Artikels, in dem Scheurer bekundet, daß Bayern die höchste Abschiebungsquote habe:

    http://www.deutschlandfunk.de/csu-ge...icle_id=307720

    Komisch, nicht?

    Einen kurzen Einblick in die Praxis - ohne daß man die Leser mit Bestimmungen und Kleingedrucktem überfordert - bietet die Seite der Bundesregierung:

    Als erstes der mögliche Instanzenweg - nur eine Nebensächlichkeit, aber auch dieser ist zu erwähnen, denn ein Abgelehnter kann sich durch die Instanzen klagen und erwirkt so lange einen Aufschub seiner Abschiebung:

    Klageverfahren

    Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes steht dem Asylbewerber der Weg zu den Verwaltungsgerichten offen. Die Klage muss grundsätzlich binnen kurzer Zeit erhoben werden. Dabei ist die Hinzuziehung eines Anwalts meist hilfreich. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes, was einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
    Übersicht über die einzelnen Instanzen und weitere rechtliche Möglichkeiten:
    Erste Instanz (Klage) – Verwaltungsgericht (VG)

    Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes kann der Antragsteller (Verpflichtungs-)Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Dies ist festgelegt im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG, § 74 ff.).
    Eine anwaltliche Vertretung vor dem Verwaltungsgericht ist laut Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, § 67 Abs. 1) nicht zwingend erforderlich.
    Zweite Instanz (Berufung) – Oberverwaltungsgericht (OVG) / Verwaltungsgerichtshof (VGH)

    Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist die Berufung nur dann möglich, wenn sie auf Antrag (des Asylbewerbers oder des Bundesamtes) vom Oberverwaltungs- oder Verwaltungsgerichtshof zugelassen worden ist (AsylVfG § 78 Abs. 2 u. 3).
    Voraussetzung ist, dass der Fall eine allgemein bedeutsame Tatsachen- oder Rechtsfrage aufwirft oder das Verwaltungsgericht von der Rechtsprechung ihm übergeordneter Gerichte abgewichen ist oder gravierende Verfahrensfehler gemacht hat. Die Berufung dient nicht der Überprüfung der Richtigkeit der Entscheidung im Einzelfall. Ist sie zugelassen, wird der Fall in zweiter wie in erster Instanz in vollem Umfang neu überprüft und bewertet, also auch bezüglich der Tatsachen.
    Vor den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht müssen sich die Beteiligten juristisch vertreten lassen (§ 67 Abs. 4 S. 1 VwGO).
    Dritte Instanz (Revision) – Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

    Sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch der Verwaltungsgerichtshof können die Revision selbst zulassen, oder sie wird auf Beschwerde eines der Beteiligten –Asylbewerber oder Bundesamt – vom Oberverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshof oder vom Bundesverwaltungsgericht zugelassen (§ 132 Abs. 1 VwGO).
    Ähnlich wie in zweiter Instanz ist Voraussetzung, dass das Verfahren eine bedeutsame Rechtsfrage aufwirft, das Oberverwaltungsgericht - vom Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht als höhere Instanzen - abgewichen ist oder ihm gravierende Verfahrensfehler unterlaufen sind (§ 132 Abs. 2 VwGO).
    In der Revision ist in aller Regel von den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts auszugehen. Das Bundesverwaltungsgericht beschränkt sich somit auf eine rechtliche Überprüfung des Berufungsurteils.
    Reichen die vorliegenden Feststellungen zu einer endgültigen Entscheidung ("Durchentscheiden") nicht aus, hebt das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil auf und verweist die Sache an das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof zurück.
    Gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt es kein weiteres Rechtsmittel. Nach Abschluss des Revisionsverfahrens ist der Rechtsweg ausgeschöpft ("erschöpft").
    Europäischer Gerichtshof (EuGH)

    Ein weiteres wichtiges Gericht im Asylverfahren ist angesichts der immer weiter voranschreitenden Europäisierung des Flüchtlingsrechts der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Im Asylverfahren hat er insbesondere dadurch Bedeutung, dass er von den Instanzgerichten schon während eines laufenden Verfahrens zu einer sogenannten Vorabentscheidung bei gemeinschaftsrechtlichen Zweifelsfragen – etwa hinsichtlich der Qualifikationsrichtlinie – angerufen werden kann (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU) Artikel 267).
    Nach Durchlaufen aller Instanzen – Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

    Sind alle Instanzen durchlaufen, kann der Antragsteller Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen (Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) §§ 90 ff.).
    Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

    Nach "Erschöpfung des Rechtsweges" kann der Antragsteller auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mittels Beschwerde anrufen, wenn er der Auffassung ist, er werde durch eine staatliche Maßnahme oder Entscheidung – wie die Entscheidungen des Bundesamtes oder eines der genannten Instanzgerichte – in seinen durch die Europäische Menschenrechtskonvention bestätigten Menschenrechten verletzt (Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Artikel 34 ff.).
    Datum 22.05.2014
    Und hier wird es sehr interessant - die Praxis habe ich fett gemarkt:

    Abschiebungsverbot ja oder nein?

    Bundesamt wird von Ausländerbehörden häufig um Stellungnahme gebeten

    An vielen Entscheidungen, die die Ausländerbehörden treffen müssen, ist das Bundesamt beteiligt: Es wird um Stellungnahme gebeten, wenn es darum geht, ob ein Ausländer in seinen Heimatstaat abgeschoben werden darf – das heißt, ob ein so genanntes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot vorliegt.
    Die Frage lautet also, ob die Bundesrepublik den so genannten subsidiären Schutz gewähren muss. Denn auch wenn der Asylantrag eines Ausländers keine Chance auf Anerkennung hat, gibt es Gründe, die seine Abschiebung verbieten. Etwa, falls ihm in seinem Heimatstaat die Todesstrafe, Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen oder andere existenzielle Gefahren drohen – er also schutzbedürftig ist.
    Hat ein Ausländer einen Asylantrag gestellt, prüft das Bundesamt automatisch, ob ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot vorliegt. Hat ein Ausländer kein Asyl beantragt, aber dafür ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot, entscheidet die Ausländerbehörde. Nach § 72 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz muss sie aber das Bundesamt vorher beteiligen. Das gilt ebenso für die Frage, ob ein Grund vorliegt, der die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausschließt - auch hier muss die Ausländerbehörde das Bundesamt vor seiner Entscheidung einbeziehen. Sie fragt deshalb schriftlich beim Bundesamt nach und legt den Sachverhalt vor.
    Die Stellungnahme des Bundesamtes beschränkt sich in beiden Fällen auf eine Bewertung: Liegen tatsächlich Gründe für ein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot vor? Bestehen Ursachen, die gegen eine Aufenthaltserlaubnis sprechen? An die Stellungnahme des Bundesamts zu diesen Fragen ist die Ausländerbehörde bei ihrer Entscheidung allerdings nicht gebunden.
    In der bisherigen Praxis ging es bei den Anfragen ans Bundesamt in der Regel um Krankheitsfälle aller Art, doch ebenso um Anfragen zur Situation im Herkunftsland, z.B. für Minderheiten, Kinder oder für alte Menschen. Der Rechercheaufwand ist angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Herkunftsländer sehr groß. Außerdem kostet es viel Zeit, Atteste und Arztbriefe zu bewerten, die als Nachweis für Krankheitsfälle eingereicht werden.
    http://www.bamf.de/DE/Migration/Asyl...gung-node.html

  4. #14
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Danke, Turmfalke. Eine sehr überzeugende Darlegung. Ich habe mich was Politik angeht bisher vor allem mit anderen Themen beschäftigt, wie z.B. dem Islam und der Eindämmung des Klimawandels. Was die Details zum Thema Asyl angeht, muss ich mir erst mehr Wissen aufbauen. Schon jetzt ist für mich klar, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Einige der Gesetze müssen verschärft werden, aber auch mit der Umsetzung exisitierender Gesetze scheint es zu hapern. Wer nur vorgibt verfolgt zu sein, bringt Kommunen in Not und verschlechtert dadurch auch die Bedingungen der tatsächlich Verfolgten. Keinesfalls dürfen diese Missstände aber zu genereller Fremdenfeindlichkeit führen. Wenn das passiert animiert das die Beschützerinstinkte vieler Bürger, was den Politikern dann das Leben schwermacht.
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  5. #15
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Theo Strabe Beitrag anzeigen
    Alle? Kannst du das mit Zahlen belegen?
    Aber gern:

    https://open-speech.com/threads/6690...in-Deutschland
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  6. #16
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Diese Zahlen sind in der Tat sehr beunruhigend. Wenn es keine Konsequenz hat, einen Asylantrag abzulehnen, kann sich das Bundesamt die Arbeit sparen. Die SPD scheint was das Thema Abschiebungen angeht gespalten zu sein, wie z.B. dieser Artikel zeigt, http://www.zeit.de/politik/deutschla...su-abschiebung

    Er zeigt auch Beispiele, bei denen rot-grüne Landesregierungen Asyl-Gesetzesverschärfungen zugestimmt haben. Wie beim Thema Islam kommen die CDU/CSU-Positionen zum Thema Asyl meiner Ansicht näher, als die der SPD, obwohl ich SPD-Wähler bin. An dieser Stelle hätten Volksentscheide im Bund Vorteile. Wenn man sich als Wähler für eine Partei entscheiden muss, sucht man nach den größten Überschneidungen mit den eigenen Ansichten. Ich bin zum Beispiel für den Mindestlohn und gegen eine Mütterrente, die nicht alle Steuerzahler gleich belastet.

    Um Verbesserungen bei der Asylpraxis zu erzielen ist es extrem wichtig sich laut und deutlich von Fremdenfeindlichkeit zu distanzieren, sonst weckt man die Beschützerinstinkte von SPD und Grünen, die sich eben oft als Anwalt der Machtlosen sehen. Hier im Forum gibt es tagtäglich dutzende von fremdenfeindlichen Beiträgen. Wie bei genereller Muslim-Feindlichkeit werden dann die guten Argumente nicht gehört. Also was Asylablehnung an geht, ganz klar, das muss dann auch umgesetzt werden. Die Schlupflöcher zur Verzögerung müssen geschlossen werden.
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  7. #17

    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Theo Strabe Beitrag anzeigen
    ..........Um Verbesserungen bei der Asylpraxis zu erzielen ist es extrem wichtig sich laut und deutlich von Fremdenfeindlichkeit zu distanzieren, sonst weckt man die Beschützerinstinkte von SPD und Grünen.............

    Das ist schlicht und ergreifend Blödsinn. Diese Verbrecher sind schlicht und ergreifend germanophob.
    Jeder glaubt eine eigene Meinung zu haben, nur woher hat er vergessen.
    Medien sind das was man über Religionen sagte, Opium fürs Volk.


  8. #18
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Wer als Asylbewerber abgelehnt wurde, kann sich trotzdem auf Kosten des Steuerzahles ein schönes Leben machen, die dummen Gutmenschen zahlen ja..

  9. #19
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Elena Markos Beitrag anzeigen
    ......... die dummen Gutmenschen zahlen ja..

    Nein, die zahlen in der regel nicht. Sie sehen ihren Part damit erfüllt, dass sie diese Leute ins Land holen. Zahlen dürfen jene, die sie dann als Nazis titulieren.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  10. #20
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    AW: Zahl afrikanischer Asylbewerber wächst rasant

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Nein, die zahlen in der regel nicht. Sie sehen ihren Part damit erfüllt, dass sie diese Leute ins Land holen. Zahlen dürfen jene, die sie dann als Nazis titulieren.
    Was meinst du, wieviele von denen, die sich für Einwanderung engagieren, von dieser Einwanderung indirekt oder auch sehr direkt leben?

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