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  1. #1
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    Verfügung der StA Stuttgart: „Koranaussagen sind keine Volksverhetzung“ (§ 130 StGB)

    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine Strafanzeige zurückgewiesen und ein Ermittlungsverfahren zu dem Inhalten des Korans mit Verfügung vom 27.07.15 abgelehnt. Darauf haben wir gewartet – eine politisch-korrekte Entscheidung der Staatsanwaltschaft (StA) zu den z. T. grausamen Suren des Koran und seiner Hadithen: Mitnichten seien Aussagen des Koran bedenklich oder gar strafbaren Inhalts. Im Gegenteil, da […]

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  2. #2
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    AW: Verfügung der StA Stuttgart: „Koranaussagen sind keine Volksverhetzung“ (§ 130 StGB)

    Na prima. Aufruf zum Mord, Herabsetzung Andersgläubiger, Frauendiskriminierung und weiß der Himmel was noch alles ist also alles im Rahmen des deutschen Gesetzes.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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