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  1. #1
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    Grundgesetzänderung zur Kfz Steuer

    Guten Morgen,

    ich habe heute ein dubioses Schreiben ohne Unterschrift vom Hauptzollamt Nbg. erhalten, aus dem mehr oder weniger hervor geht, daß die KFZ Steuer seit letztem Jahr durch den Zoll erhoben wird.
    Die Netzrecherche ergab, daß dies auf Grund einer Grundgesetzänderung im Jahr 2009 erfolgt.
    Ist vielleicht jemandem bekannt, warum und in welcher Art des GG diesbezüglich geändert wurde? Welche Teufelei könnte hier dahinter stecken? Auf der Zollseite unter dem Menü Punkt 'Warum', nur Larifari und keine Begründung.
    Ist das Erheben von Steuern nicht Sache des Finanzamtes?
    Sind die Aufgaben des Zolls nicht die Bekämpfung des Schmuggels, der Markenpiraterie, der illegalen Einwanderung und der Schwarzarbeit?
    Hab ich etwas verpasst?

    Grüße aus Franken
    Harald

    PS: Weiss jemand, ob es in Nürnberg auch eine Pegida gibt?

  2. #2
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    AW: Grundgesetzänderung zur Kfz Steuer

    Wikipedia schreibt dazu...


    Zollämter sind (mit den Abfertigungsstellen als Dienststellen) örtliche Bundesfinanzbehörden im Bereich der Bundeszollverwaltung. Sie erheben die Zölle und Verbrauchsteuern sowie die Einfuhrumsatzsteuer und unterstehen jeweils einem Hauptzollamt.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Zollamt
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  3. #3

    AW: Grundgesetzänderung zur Kfz Steuer

    Hmmm könnte das ein Fake sein? Sind da Betrüger am Werk? Frag lieber beim Finanzamt nach oder such im Netz nach Antworten.

  4. #4

    AW: Grundgesetzänderung zur Kfz Steuer

    Das ist anscheinend tatsächlich so, also kein Hoax oder Fake...

    Übernahme der Kraftfahrzeugsteuer

    Die Zollverwaltung - Ihr neuer Ansprechpartner ab 2014


    Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bislang von den Ländern erhoben und verwaltet. Zum 1. Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern auf den Bund übertragen.

    Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übten ab diesem Zeitpunkt die Länder im Wege der Organleihe weiter aus. Im ersten Halbjahr 2014 übernahm die Zollverwaltung diese Aufgabe schrittweise.

    Aufgrund des großen Umfangs der Daten von etwa 58 Millionen Fahrzeugen erfolgte die Aufgabenüberleitung schrittweise ab dem ersten Quartal 2014:

    Februar: Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen
    März: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
    Schleswig-Holstein
    April: Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
    Mai: Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

    Die Daten wurden in ein neues, automatisiertes Verfahren der Zollverwaltung übernommen.

    ...
    http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Kr...euer_node.html

  5. #5

    AW: Grundgesetzänderung zur Kfz Steuer

    Behördenversagen
    26.08.14
    Warum Sie dringend Ihre KFZ-Steuer prüfen sollten

    Ohne Aufsehen sollte die Kraftfahrzeugsteuer 2014 erstmals vom Zoll eingezogen werden. Doch die Umstellung macht Probleme: Viele Berechnungen sind fehlerhaft. Das liegt nicht nur an der Software.

    ...
    Wer nicht am automatischen Lastschriftverfahren teilnimmt, muss zusätzlich aufpassen. Denn aufgrund der Änderung der Zuständigkeit muss die Steuer auch auf ein neues Konto überwiesen werden. Die entsprechende Bankverbindung kann unter www.zoll.de eingesehen werden. Außerdem können sich die Steuerpflichtigen nicht mehr darauf verlassen, dass vor der Fälligkeit der Steuer ein Erinnerungsschreiben kommt. Diese Benachrichtigung wurde abgeschafft, und man muss nun selbst darauf achten, pünktlich zu bezahlen – sonst landet irgendwann eine Mahnung im Briefkasten.
    ...
    http://www.welt.de/finanzen/verbrauc...n-sollten.html

  6. #6
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    AW: Grundgesetzänderung zur Kfz Steuer

    Zitat Zitat von burgfee Beitrag anzeigen
    Hmmm könnte das ein Fake sein? Sind da Betrüger am Werk? Frag lieber beim Finanzamt nach oder such im Netz nach Antworten.
    Nein, das stimmt definitiv. Erhebende Behörde ist tatsächlich die Bundeszollverwaltung - und, was das besonders Schöne an den in der Vergangenheit halbwegs an Kundenfreundlichkeit und Kontaktmöglichkeiten gewöhnten Deutschen ist: Er kann keinen direkten Kontakt mehr herstellen. So ist es mittlerweile bei der Post und bei den Ämtern, die die Arbeitlosigkeit, die Sozialhilfe und das Kindergeld verwalten, die kaum oder gar nicht mehr erreichbar sind. Nun also auch im Bereich der Kfz-Steuern.

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