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  1. #1
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    Gesetz Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    Kommentar von Bettina Röhl

    Am Freitag verbot ein Gericht dem Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel amtsmißbräuchlich in das Demonstrationsrecht einzugreifen. Geisel darf getreu dem Gesetz nicht zu den Gegendemonstrationen gegen Dügida aufrufen. Damit ist auch der amtliche Aufruf der Spitzenpolitik zum Aufstand der Anständigen gegen Pegida gerichtlich inkriminiert. Denn: Amtsinhaber sind aus gutem Grund zu Neutralität verpflichtet.
    Gelegentlich setzen sich auch das geltende Recht und die geltenden Gesetze vor Gericht durch. Der extrem gefährliche, bis zum Anschlag selbstherrliche Amtsmißbrauch des Düsseldorfer Oberbürgermeisters wurde erstinstanzlich gestoppt.
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/...-aid-1.4788703
    Geisel hatte ex kathedra seines Bürgermeisteramtes den Rest der Stadt, die Politik, die Bürger und gezielt auch die Geschäftsleute aufgerufen eine geplante Dügida-Demonstration platt zu machen, Licht ausschalten usw. Dieses juristisch zwingende Urteil, eine gegenteilige Entscheidung wäre Rechtsbeugung, ist zugleich eine massive Klatsche gegen Gauck, Merkel, Gabriel und co. die alle eine Tendenz zum Amtsmißbrauch in ihrem heldenhaften Kampf gegen ein paar hundert oder ein paar tausend Demonstranten, die sich bislang im Rahmen des Rechtes bewegt haben, an den Tag legen.
    Merkel soll, wenn es in Deutschlands Brennpunkten brodelt als Privatfrau hingehen und für das eintreten, wofür sie eintreten will. Sie soll aber als Kanzlerin sich strikt als Kanzlerin betätigen und sonst nichts. Selbstverständlich darf sie privat demonstrieren, aber ihr Amt auferlegt ihr politische Neutralität. Und dazu gehört sicher auch keine Bündnisse mit den ihr sonst gehassten Antifagruppen einzugehen, in ihrem amtlichen Kampf gegen genehmigte Demonstrationen. Ihr Amtseid abverlangt ihr sich auch für genehmigte Demonstrationen einzusetzen, deren Ziele sie nicht teilt, jedenfalls soweit, dass Demonstrationen ungestört durchgeführt werden können.
    Wenn der von der Nomen Klatura angeschobene Volksaufstand „der Anständigen“ unanständig wird, dann werden historische Erinnerungen an düstere braune Zeiten wach. Die inzwischen amtlich bestallten Staatsfeinde in Gestalt der Antifa und sonstige Mitläufer, die mit Besen durch die Republik rasen, wecken Erinnerungen an Stalins und Lenins sogenannte „Säuberungen“. (Säuberungen waren damals Synonym für Völker-und Massenmord.)
    Das Düsseldorfer Urteil hat eine bisher unerkannte weitreichende Bedeutung für die außer Rand und Band geratene politische Auseinandersetzung in der Bundesrepublik. Das Urteil ist, um es zu wiederholen, ein Schlag in das Gesicht der Selbstgerechtigkeit der politischen Klasse.
    Geändert von der wache Michel (11.01.2015 um 23:24 Uhr)

  2. #2
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    AW: Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    Auch noch Stunden danach mag sich Thomas Geisel nicht beruhigen. "Nein, ich werde diese Entscheidung nicht hinnehmen", schimpft der Düsseldorfer Oberbürgermeister, wenn man ihn auf das Urteil der Präsidentenkammer des Verwaltungsgerichtes der Landeshauptstadt vom späten Freitag Abend anspricht. Die Richter haben dem neuen Stadtoberhaupt in rüdem Tonfall verboten, gegen die islamfeindliche "Dügida"-Demonstration am heutigen Montag zu Felde zu ziehen und ihm auferlegt, einen entsprechenden Aufruf aus der Internetpräsenz Düsseldorfs zurückzuziehen. Als Amtsträger sei er "zur Neutralität" verpflichtet, schreiben die Richter und fügen dann noch hinzu: "Gerade bei einem die originären Aufgaben der Stadt Düsseldorf nicht spezifisch berührenden Diskurs um den Umgang mit gesamtgesellschaftlichen und damit das ganze Land betreffenden Fragen dürfe er nicht unter Einsatz seiner ihm aus seinem Amt zukommenden Möglichkeiten und unter Inanspruchnahme städtischer Ressourcen in der politischen Diskussion gezielt Stellung beziehen."

    weiter

  3. #3

    AW: Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    bravo, das Gericht argumentiert sehr richtig.

  4. #4
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    AW: Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    Voltaire : Ich teile ihre Meinung nicht, aber ich werde mein Leben dafür geben, dass Sie sie äussern dürfen.

    Mit dem Gedanken hat sich Merkel wohl nie befasst. Er ist einer der Grundpfeiler der Demokratie. Ich finde das peinlich solche Volksvertreter zu haben und es zeigt deutlich was man von der Substanz unserer Rest- Demokratie hier zu halten hat, wo sowieso regelmässig gegen die Mehrheit wichtige Weichen einfach mal so beschlossen werden von einer De- Facto- Einheitspartei in Deutschland, die keinerlei nennenswerte Opposition hat.
    Bei vielen ist die vorherschende Motivation geliebt zu werden und beliebt zu sein und es ist nicht sehr mutig sich in einen Appeasement- Mainstream zu beteiligen, wo man überall nur Schulterklopfen erntet und einige Wählerstimmen mehr.
    Ich habe mehr Respekt vor all denen, die den unbequemen Weg gehen und glaube, die haben da ein echteres Anliegen, wenn die eher mit Nachteulen und Häme rechnen müssen sich wo anzuschliessen.

  5. #5
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    AW: Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    Genau auf den Punkt gebracht! Wer nicht mit dem Mainstream plappert, wird unter Druck gesetzt. Wer zeigt, dass Muslime und Nazis sehr viel mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede haben, wird runtergemacht. Wieso eigentlich?

  6. #6
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    AW: Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    Rolle rückwärts bei der geplanten "Kögida"-Kundgebung am Mittwochabend in der Kölner Innenstadt: Die Teilnehmer werden doch nicht in die Komödienstraße verbannt, sondern dürfen auf den Bahnhofsvorplatz. Das Verwaltungsgericht Köln hat das polizeiliche Verbot eines so genannten "Abendspazierganges" allerdings bestätigt. Heißt: Die Teilnehmer dürfen nicht durch die Innenstadt ziehen.
    Die Polizei hatte ursprünglich erwirken wollen, dass "Kögida" nur in der Komödienstraße und nicht vor dem Dom demonstriert. Das Verwaltungsgericht hierzu: "Die Polizei habe nach Ansicht des Gerichts keine hinreichenden Anhaltspunkte vorlegen können, dass die Kundgebung auf dem Bahnhofsvorplatz zu nennenswerten Beeinträchtigungen des Bahnhofs- und Bahnbetriebes führen werde

    http://www.express.de/koeln/kein-mar...,29556734.html
    Sand im Getriebe der Gutmenschen?

  7. #7
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    AW: Dügida: Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf ist ein Schlag ins Gesicht der bundesdeutschen politischen Spitzenklasse!

    Wenn nicht so, dann eben anders:
    Düsseldorf – Montag für Montag organisiert sie die Aufmärsche derislamkritischen Bewegung „Dügida“. Doch damit könnte schon baldSchluss sein. GegenMelanie Dittmer ermittelt jetzt die Polizei.
    Beleidigung, Volksverhetzung und Verstoß gegen Urheberrecht.Gleich drei Anzeigen liegen den Ermittlern gegen die 36-Jährige vor.In einem Fall, soll die Anmelderin nach dem Ende des letzten„Dügida“-Aufmarsches einen Polizeibeamten beleidigt haben. Weilsie vor der Moschee an der Adersstraße über das Megafon „Wirwollen keine Salafistenschweine“, gerufen haben soll, erfolgte diezweite Anzeige.
    Außerdem wird gegen Dittmer ermittelt, weil sie ein Video insNetz gestellt hat. Auf diesem Video ist ein Staatsschutzbeamter zusehen. Der Polizist teilt ihr mit, dass sie ihn nicht filmen soll.Doch schon Minuten später lud die Anmelderin der Demonstrationen dasVideo auf ihrer Facebook-Seitehoch.
    Zurzeit prüft Polizei die Anzeigen auf ihren Straftatbestand.

    http://www.express.de/duesseldorf/me...,30036972.html
    Wer hat wohl die Anzeigen erstattet?

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