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  1. #1

    Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Ich stieß grade auf einen Antrag der Grünen von 2006 an den dt. Bundestag, Genitalverstümmelung als Asylgrund anzuerkennen.
    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/035/1603542.pdf


    2008 stellten sie einen Antrag an den Landtag in Nordrhein-Westphalen.

    http://www.barbara-steffens.de/filea...lverstuemm.pdf


    Was wurde daraus? Wurde Genitalverstümmelung als Asylgrund anerkannt?

  2. #2

    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Europäische Union und andere europäische Staaten

    In den Staaten der Europäischen Union ist der Eingriff als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit eine Straftat; in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Italien, Norwegen, Österreich, Schweden und Spanien gibt es darüber hinaus spezielle Gesetze gegen die Genitalverstümmelung.[90][85] Strafprozesse sind aus Frankreich, Italien und Spanien bekannt.[90] In jüngerer Zeit wird Flucht vor Beschneidung in europäischen Ländern zunehmend als Asylgrund anerkannt bzw. als Grund für die Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft (siehe auch: Geschlechtsspezifische Verfolgung).
    Weitere Länder

    In zahlreichen anderen westlichen Ländern liegen spezielle Gesetze mit dem Tatbestand „Genitalverstümmelung“ vor. Ebenso liegen in Australien[236] und den USA gesonderte Gesetze vor. In den USA wurde von einem Gericht die drohende Beschneidung als Asylgrund anerkannt (siehe Fall Kasinga/Kassindja).[237] In weiteren Ländern ist die weibliche Genitalbeschneidung rechtlich nicht geregelt und wird legal praktiziert oder ist verboten und wird dennoch durchgeführt.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Weiblic...t%C3%BCmmelung


    Anscheinend ist Genitalverstümmelung bei uns zwar strafbar, ist aber kein offizieller Asylgrund.

  3. #3

    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    1. Januar 2009
    Asylrecht: Noch halbherzig

    Eine deutsche Richterin schickt eine bedrohte Frau zurück nach Nigeria.
    Dennoch zeigt das Zuwanderungsgesetz von 2005 Wirkung. Während betroffenen Frauen in den zehn Jahren vor seinem Inkrafttreten insgesamt lediglich 43 Mal eine Duldung erteilt worden war, waren es allein im Jahr 2005 schon 32 Frauen, die wegen drohender Genitalverstümmelung Asyl erhielten. Sechs weiteren wurde ein Abschiebeschutz gewährt.

    Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gab es schon im ersten Jahr des Zuwanderungsgesetzes insgesamt 56 Mal Asyl wegen frauenspezifischer Fluchtgründe; dazu zählen neben Genitalverstümmelung auch Zwangsheirat oder Frauenhandel. 2006 stieg die Zahl der Anerkennungen auf 114. Im Jahr 2007 erhielten 183 Frauen Asyl, weil sie aufgrund ihres Frauseins in ihrem Heimatland in Gefahr gewesen wären.
    Doch ohne engagierte FürsprecherInnen haben viele Frauen keine Chance. Samnia und ihre Tochter Nevin hatten Glück. Otto Löber, ein Pfarrer aus dem hessischen Erbstadt, sorgte via Kirchenasyl und einer Protestaktion am bereits wartenden Flugzeug dafür, dass die Familie in Deutschland bleiben durfte.
    http://www.emma.de/artikel/asylrecht...bherzig-263895


    Also das hört sich immer noch sehr vage und schwammig an. Wie ist denn die aktuelle Gesetzeslage konkret?

    Welche Rolle spielt das Kirchenasyl? Hat die Kirche eigene Gesetze und kann sie unabhängig von den staatlichen ausführen?

  4. #4
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    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Ich warte eher auf den Tag, an dem die Genitalverstümmelung in Deutschland legalisiert wird. Dann dürfte es mit dem Asylgrund allerdings hinfällig sein.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  5. #5

    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Ich warte eher auf den Tag, an dem die Genitalverstümmelung in Deutschland legalisiert wird. Dann dürfte es mit dem Asylgrund allerdings hinfällig sein.

    Hätte auch sein Gutes, dann könnten unsere Frauen im Ausland Asyl beantragen, Auswandern z.B. in die USA wird dann erleichtert.

  6. #6
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    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Nach den Erfahrungen über den Umgang mit der Beschneidung von Kindern dürfte die weibliche Genitalverstümmlung durchaus eines schnöden Tages auch bei uns als kulturell oder religiös bedingtes Brauchtum legalisiert werden.
    Die Beschneidung von Kindern als Zugeständnis an in Deutschland lebende Juden war meines Erachtens ein fataler Fehler, der mit Sicherheit noch weiterem „Brauchtum“ Tür und Tor öffnen wird.

  7. #7

    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Es würde mich nicht überraschen, wenn der weiblichen Genitalverstümmelung als Asylgrund im Namen der Gleichstellung auch die männliche Beschneidung in Asylverfahren gleichgestellt würde.

    Dann dürften sämtliche Jungs aus islamischen Ländern hier Asyl erhalten.

    Wobei die Legitimierung der jüdischen wie auch muslimischen Beschneidung von Jungs dem im Wege stünde.

  8. #8
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    AW: Asylgrund Genitalverstümmelung (?)

    Die Grünen leiden an Gehirnverstümmelung. Eigentlich ein Einweisungsgrund.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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