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Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1

    Planungsrecht Asylheime

    27.03.2013
    Berlin / Brandenburg
    Planungsrecht gegen Asylbewerber
    Belegungsfrist für Notunterkünfte läuft aus /Oft wehren sich Bezirke gegen Heime

    ...
    Vor allem in Wohngebieten versuchen mehrere Bezirke, Flüchtlingsunterkünfte zu verhindern. Dabei kommt ihnen die Rechtssprechung zugute. Ein Flüchtlingswohnheim gilt danach nicht als Wohnung, sondern als »Anlage für soziale Zwecke«. Weil Flüchtlinge beengt wohnen, so urteilten Gerichte in Nordrhein-Westfalen und so argumentieren auch Bezirke aus Berlin, weil ihre Wohnräume nicht abschließbar seien, »wohnen« sie nicht wirklich. Ein Teil der Wohnfunktionen werde nach außerhalb des Gebäudes verlagert. Es entstünden Lärmemissionen, die Nachbarn in reinen Wohngebieten nicht zuzumuten seien. Wohlgemerkt - den Nachbarn. Was den Flüchtlingen selbst zugemutet werden darf, darüber urteilten die Gerichte nicht.

    »Reine Wohngebiete«, um die es in diesen Urteilen geht, gibt es ausschließlich im Westteil der Stadt in den »gutbürgerlichen« Wohngebieten. Das ist auch der Grund, warum sich gerade die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf, in denen kaum Asylsuchende wohnen, so vehement gegen die Ansiedlung von Wohnheimen wehren können - mit dem Planungsrecht als Argument. Das Planungsrecht bewahrt die Reichen vor sozialen Problemlagen vor der Haustür. Im Ostteil Berlins, wo die meisten Asylheime stehen, sind Mischgebiete der Normalfall. Kitas vor dem Haus und kleine Tischlerwerkstätten im Hinterhof haben hier Tradition. Und da fügen sich auch Asylheime planungsrechtlich gut in Wohngebiete ein. Auch in Charlottenburg-Wilmersdorf, wo ein Asylheim in einer Häuserzeile zwischen zwei Zufahrten der Stadtautobahn steht, ist planungsrechtlich alles in Ordnung. Doch die meisten Unterkünfte im Westteil werden nur als Provisorien geduldet.

    Neben »reinen« gibt es »allgemeine« Wohngebiete. In denen sind neben Wohnbebauung auch wenige andere Gebäude zulässig. Ob hier Asylheime stehen dürfen, ist umstritten. »Nach unserer Rechtsposition«, so Franz Allert vom Landesamt für Gesundheit und Soziales »ist das sehr wohl zulässig«. Darüber streitet er mit mehreren Bezirken.
    ...
    http://www.neues-deutschland.de/arti...lbewerber.html

  2. #2
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    57.674

    AW: Planungsrecht Asylheime

    Reine Wohngebiete«, um die es in diesen Urteilen geht, gibt es ausschließlich im Westteil der Stadt in den »gutbürgerlichen« Wohngebieten. Das ist auch der Grund, warum sich gerade die Bezirke Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf, in denen kaum Asylsuchende wohnen, so vehement gegen die Ansiedlung von Wohnheimen wehren können - mit dem Planungsrecht als Argument. Das Planungsrecht bewahrt die Reichen vor sozialen Problemlagen vor der Haustür.

    Kein Rotweingürtel sondern ein Champagnergraben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

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