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  1. #1

    Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Das ist dann wohl die teurere Variante.


    Flüchtlinge
    Erste Mieter in Flüchtlingswohnung in Mainz


    Nicht nur Kritik an der Flüchtlingspolitik üben, sondern selbst eingreifen - das hat sich die evangelische Kirche in Mainz vorgenommen. Sie hat eine eigene Wohnung für Asylbewerber gekauft. Nun sind die ersten Mieter, eine Familie aus Ägypten, eingezogen.

    17.11.2014
    Die evangelische Kirche vermietet in Mainz künftig eine eigens zu diesem Zweck gekaufte Wohnung an Asylbewerber. Der erste Mietvertrag mit einer vierköpfigen Familie aus Ägypten sei unterzeichnet, teilte der evangelische Mainzer Dekan Andreas Klodt mit. Die Familie, ein Ehepaar und ihre zwei kleinen Söhne, konnten bereits aus einer Sammelunterkunft in das deutlich geräumigere Drei-Zimmer-Apartment im Stadtteil Gonsenheim umziehen. Das Dekanat hatte Klodts Angaben zufolge für die Wohnung, Maklergebühren und Grunderwerbssteuer insgesamt 130.000 Euro ausgegeben.

    Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt die Stadt Mainz die Mietkosten. Die örtliche Kirchengemeinde erklärte sich bereit, die Flüchtlingsfamilie zu unterstützen. Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt steht angesichts der stark gestiegenen Flüchtlingszahlen und des ohnehin angespannten örtlichen Wohnungsmarktes vor großen Problemen, um die ihr zugewiesenen Asylbewerber menschenwürdig unterzubringen. Überwiegend leben Flüchtlinge daher in mehreren Sammelunterkünften. Nach Einschätzung von Flüchtlingshelfern sind die Bedingungen dort insbesondere für Familien mit kleinen Kindern problematisch.


    ...
    http://www.ekhn.de/aktuell/detailmag...-in-mainz.html


    Was man weiter unten im Artikel liest hört sich schon fast nach Veruntreuung von Kirchensteuern an.

  2. #2

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Zwei Erwachsenen und fünf Kindern aus dem Irak droht die Abschiebung nach Spanien. Von dort aus waren die Eltern mit dem Nachswuchs nach Deutschland eingereist. Ihre Zukunft ist ungewiss.

    Die evangelisch-lutherische Andreas-Kirchengemeinde in Norden gewährt einer siebenköpfigen Familie aus dem Irak Asyl. Die beiden Erwachsenen sowie ihre fünf Kinder, von denen drei die Grundschule und zwei den Kindergarten besuchen, sollten am Montag nach Spanien ausgewiesen werden. Seit Sonntag leben sie nun im Obergeschoss der Kirche in Norden.

    ...
    http://www.oz-online.de/-news/artike...rche-in-Norden


    Die Abschiebung hätte im Wohnheim unkompliziert vonstatten gehen können.

  3. #3

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Den einen gewährt man den Luxus einer eigenen großen Wohnung, die anderen werden zeitweilig in Zelten untergebracht.

    http://www.ekhn.de/aktuell/detailmag...en-wohnen.html

  4. #4

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    In der JVA Frankfurt-Preungesheim werden Flüchtlinge gemeinsam mit Sträflingen untergebracht. Der Bundesgerichtshof sagt, das ist unzulässig. Pro Asyl und die Hessische Diakonie fordern eine Freilassung der Flüchtlinge.

    ...
    http://www.ekhn.de/aktuell/detailmag...efaengnis.html

  5. #5
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    13.07.2010
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    57.694

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Die Kirche, selbstlos und immer auf Seiten der Schwächsten. Rührend, einfach nur rührend. So zumindest versucht sich die Kirche selbst darzustellen. Wie sieht es aber wirklich aus?

    Das Dekanat hatte Klodts Angaben zufolge für die Wohnung, Maklergebühren und Grunderwerbssteuer insgesamt 130.000 Euro ausgegeben.

    Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt die Stadt Mainz die Mietkosten

    Warum wird für viele Geld eine Immobilie angeschafft, die dann der Familie nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird? Statt dessen wird aus (Kirchen) Steuermitteln eine Wohnung gekauft und der Steuerzahler muss dann auch noch die Kosten für die Miete tragen. Die Kirche lässt sich als Wohltäter feiern und tatsächlich nutzt man eine Notsituation aus. Das erinnert an den Kauf von drei Mietshäuser in Berlin-Neukölln durch die Katholische Kirche, die die Wohnungen komplett an Romafamilien vermietet und diese Miete kommt durch den Staat in die Kassen der Kirche. Die Kirchen sind Teil der Migrantenindustrie, sie sind Teil des ganzen Problems.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #6

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Die Kirche, selbstlos und immer auf Seiten der Schwächsten. Rührend, einfach nur rührend. So zumindest versucht sich die Kirche selbst darzustellen. Wie sieht es aber wirklich aus?




    Warum wird für viele Geld eine Immobilie angeschafft, die dann der Familie nicht unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird? Statt dessen wird aus (Kirchen) Steuermitteln eine Wohnung gekauft und der Steuerzahler muss dann auch noch die Kosten für die Miete tragen. Die Kirche lässt sich als Wohltäter feiern und tatsächlich nutzt man eine Notsituation aus. Das erinnert an den Kauf von drei Mietshäuser in Berlin-Neukölln durch die Katholische Kirche, die die Wohnungen komplett an Romafamilien vermietet und diese Miete kommt durch den Staat in die Kassen der Kirche. Die Kirchen sind Teil der Migrantenindustrie, sie sind Teil des ganzen Problems.

    Mich würde mal interessieren, wie hoch die Mietkosten angesetzt wurden... sozial niedrig oder besonders hoch... denn man weiß ja nie, wie die Wohnung hinterher hinterlassen wird.

    Sozial niedrig ist dabei natürlich relativ, wenn der Staat dann für die Folgekosten aufkommen soll.

  7. #7

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?


  8. #8

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Ich will an eine asylsuchende Familie vermieten, aber das scheint nicht so einfach...

    ...
    3. Hat mich folgendes Zitat aus Justitia24.de unsicher gemacht:

    "Keine Mietverträge mit Asylbewerbern

    Die Regelungen über die gewerbliche Zwischen- bzw. Weitervermietung gem. § 565 BGB (neu ab 01.09.01, alt: § 549 a) gilt nur für Mieter, die gegenüber dem Vermieter den Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts genießen (vgl. BGH-Urteil in BGHZ 133, 142, 148f.). Diese Voraussetzung ist jedoch nicht erfüllt bei Asylbewerbern, denen die Unterkunft nach § 3 I 1 AsylbLG nur als Sachleistung gewährt wird bzw. die das Mietobjekt allein zu Wohnzwecken nutzen. Mit ihnen werden auch keine Mietverträge abgeschlossen.
    (aus dem Urteil des BGH vom 3.2.1999, Az. XII ZR 308/96)"

    Wenn ich das richtig verstehe, kann ich also mit Asylbewerbern keinen MV abschließen, weil diese nicht den "Kündigungsschutz des sozialen Mietrechts genießen"?

    Wenn mir jemand weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
    Die zuständige Ausländerbehörde zeigte sich erstaunlicherweise leider sehr wortkarg.

    ...
    ...
    Im Internet hab ich zwar das Gesetzt "AsylbLG" gefunden, allerdings scheind das nicht mehr aktuell zu sein, da stehen noch DM Beträge drinnen. Im Gesetzt "AsylVfG" steht auch nur ledigich dazu:

    (1) Ausländer, die einen Asylantrag gestellt haben und nicht oder nicht mehr verpflichtet sind, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, sollen in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Hierbei sind sowohl das öffentliche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen.
    (2) Eine Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet, wenn das Bundesamt einen Ausländer als Asylberechtigten anerkannt oder ein Gericht das Bundesamt zur Anerkennung verpflichtet hat, auch wenn ein Rechtsmittel eingelegt worden ist, sofern durch den Ausländer eine anderweitige Unterkunft nachgewiesen wird und der öffentlichen Hand dadurch Mehrkosten nicht entstehen. Das Gleiche gilt, wenn das Bundesamt oder ein Gericht einem Ausländer die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hat. In den Fällen der Sätze 1 und 2 endet die Verpflichtung auch für den Ehegatten und die minderjährigen Kinder des Ausländers.
    (3) § 44 Abs. 3 gilt entsprechend.

    ...
    man hat mir in der Ausländerbehörde gesagt, dass ich den Mietvertrag mit der betreffenden Familie abschließen könne. Also die asylsuchende Familie, die doch von Abschiebung bedroht ist, soll der Vertragspartner sein.
    Die Behörde würde dann die Mietkosten übernehmen, für die Kaution soll die Familie selber aufkommen.
    Ja, so ist das. Ich komme mir doch etwas allein gelassen vor.
    http://www.vermieter-forum.com/mv-al...o-einfach.html

  9. #9

    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Gegen den Flüchtlingsstrom
    Asylbewerber ins Büro

    Hamburg mietet neue Unterkunft für Hunderte Asylsuchende in leer stehendem Bürokomplex an. Ein Notlager aus Zelten soll so ersetzt werden.
    ...
    Die Miete für 2.416 Quadratmeter liegt bei monatlich 20.000 Euro netto/kalt.
    ...
    Inzwischen aber kommen täglich mehr als 300 Flüchtlinge – mit weiter steigender Tendenz.
    ...
    Sollten die Flüchtlingszahlen nicht wieder sinken, kann Hamburg nach einem Jahr Mietzeit eine Kaufoption ziehen. Die bis dahin gezahlte Miete würde auf den Kaufpreis von 3,1 Millionen Euro angerechnet. Das nicht winterfeste Zeltlager an der Sportallee soll „vorsichtshalber“ bleiben, sagt Reschreiter: „Für den Notfall.“
    http://www.taz.de/!105270/

  10. #10
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    AW: Asylanten-Wohnheim oder Wohnung?

    Man schließt idealerweise einen Mietvertrag mit Stadt/Gemeinde ab, in der die Dauer der Vermietung, der eventuelle Mietausfall und die anschließende Sanierung geregelt sind, ebenfalls die Haftung für Sachschäden. Man bekommt dann von der Stadt eine recht lukrative Mietzahlung oder eine Pauschale pro Mieter von wenigstens 38,-- Euro pro Tag. Was will man mehr. Nur läuft die Angelegenheit eben über die Stadt oder Gemeinde. Da aber alle Städte und Gemeinden suchen, reicht hier ein Anruf und es wird einem geholfen. Zur Zeit werden Spitzenpreise gezahlt.

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