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    18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Nur wenige Medien berichteten über folgenden Zwischenfall, der sich vergangenes Wochenende ereignete.

    Offenbach

    18-Jähriger prügelt Studentin vor McDonald's ins Koma

    17. November 2014, 12:34 Uhr

    Folgenschwerer Streit in einem Schnellrestaurant: Eine Studentin ist in Offenbach von einem jungen Mann so brutal geschlagen worden, dass sie schwere Hirnverletzungen erlitt und im Koma liegt.

    Die brutale Tat ereignete sich in der Nacht von Freitag auf Samstag vor einer McDonald’s-Filiale in Offenbach: Auf dem Parkplatz vor dem Schnellrestaurant kam es laut einem Bericht der "Offenbach-Post" gegen 4.15 Uhr zu einem heftigen Streit zwischen einer 22-Jährigen und drei jungen Männern. Als die Situation eskalierte, habe einer der Männer, ein 18-Jähriger, zugeschlagen, schreibt die Lokalzeitung unter Berufung auf die Polizei. Die Studentin sei auf den Boden gefallen und mit dem Hinterkopf so unglücklich aufgeprallt, dass sie bewusstlos geworden sei. Sie habe schwere Gehirnverletzungen davongetragen und liege seitdem im Koma. Ihr Zustand sei kritisch.

    Die Polizei nahm den 18-jährigen mutmaßlichen Täter wenig später fest. Der polizeibekannte Mann sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

    Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass der Streit bereits auf der Toilette des Schnellrestaurants begonnen hätte. Die 22-Jährige soll beobachtet haben, wie die drei Männer dort zwei Frauen bedrängten. Sie sei dazwischen gegangen und habe mit anderen Gästen die Jugendlichen aus dem Restaurant vertrieben. Die Situation schien demnach geklärt, doch vor dem Restaurant sei sie erneut eskaliert. Die Jugendlichen hätten Tugce A. und ihre Freundinnen abgepasst und beschimpft, dann habe einer von ihnen der 22-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Eine Zeugin sagte der "Bild" zufolge: "Er traf sie voll an der Schläfe. Sie fiel wie ein Baumstamm um." Die Polizei hat diesen Ablauf bislang noch nicht bestätigt.

    Quelle
    Offenbach, 3 junge Männer, polizeibekannt, Frau verprügelt, Hirnverletzung, Opfer im Koma! Es fehlt in dem Bericht lediglich der Hinweis auf eine gut motorisierte Limousine eines dt. Herstellers.

    Und typisch auch wieder, dass die Rechtfertigung der Tat gleich mitgeliefert wird. Ein Unglück!

    Die Studentin sei auf den Boden gefallen und mit dem Hinterkopf so unglücklich aufgeprallt, dass sie bewusstlos geworden sei.
    Im Klartext: für den Fall des Todes des Opfers wird das Strafmaß, wie bei Jonny K., schwere Körperverletzung mit Todesfolge nicht übersteigen. Im Prinzip muß es Bewährung geben, da es sich ja, wie im Bericht bereits angedeutet wurde, um einen 'unglücklichen Aufprall', der keineswegs gewollt war, gehandelt hat. Der Täter konnte nicht davon ausgehen, dass die Folgen derart schwer sind. Ein dt. Sprichwort besagt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Bei diesen verachtenswerten Kreaturen gilt dieser Leitsatz aufgrund ihrer geistigen Zurückgebliebenheit (Verblödung) nur leider allzu oft nicht. Man könnte fast wetten, dass der/die Täter einen gewissen Hintergrund besitzen.

    Noch Fragen?
    Geändert von Seatrout (18.11.2014 um 19:51 Uhr)

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