Wandere aus, solange es noch geht - Finca Bayano in Panama!
Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte
Ergebnis 11 bis 20 von 44
  1. #11
    Registriert seit
    09.06.2013
    Beiträge
    6.716

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Der Täter war aus Serbien und das Opfer wohl türkischstämmig. Inzwischen ist sie aufgrund ihrer Verletzungen für hirntot erklärt worden.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  2. #12

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass der Streit bereits auf der Toilette des Schnellrestaurants begonnen hätte. Die 22-Jährige soll beobachtet haben, wie die drei Männer dort zwei Frauen bedrängten. Sie sei dazwischen gegangen und habe mit anderen Gästen die Jugendlichen aus dem Restaurant vertrieben. Die Situation schien demnach geklärt, doch vor dem Restaurant sei sie erneut eskaliert. Die Jugendlichen hätten Tugce A. und ihre Freundinnen abgepasst und beschimpft, dann habe einer von ihnen der 22-Jährigen ins Gesicht geschlagen. Eine Zeugin sagte der "Bild" zufolge: "Er traf sie voll an der Schläfe. Sie fiel wie ein Baumstamm um." Die Polizei hat diesen Ablauf bislang noch nicht bestätigt.

    Wo waren die Mc Donalds Mitarbeiter? Müssen die Gäste sich alleine um ihre Sicherheit kümmern und sich lebensgefährlichen Risiken aussetzen?

  3. #13

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Zitat Zitat von Antonia Beitrag anzeigen
    Der Täter war aus Serbien und das Opfer wohl türkischstämmig. Inzwischen ist sie aufgrund ihrer Verletzungen für hirntot erklärt worden.
    Ring frei für Organentnahme?

    In den meisten europäischen Ländern gilt bei der Organspende die so genannte "Widerspruchslösung": Das heißt, im Todesfalle dürfen dem Verstorbenen Organe entnommen werden, es sei denn, er hat zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen. In einigen Ländern haben die Angehörigen nach dem Tode noch ein Widerspruchsrecht. In Deutschland gilt die "erweiterte Zustimmungslösung". Wer zu Lebzeiten also nicht ausdrücklich einer Organentnahme zustimmt, wird nicht zum Spender. Angehörige haben nach dem Tod einer Person aber noch die Möglichkeit, eine Spende zuzulassen. Entscheidungsgrundlage soll hierbei der mutmaßliche - oder ihnen bekannte - Wille des Verstorbenen sein.
    http://www.n-tv.de/wissen/Organspend...le5653861.html

  4. #14
    Registriert seit
    03.07.2012
    Beiträge
    10.982

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Mindestens Körperverletzung mit Todesfolge - aber wetten, unsere Kuscheljustiz mildert noch weiter ab. Denn der arme kleine Täter war ja so gefrustet, wollte bloß spielen und hatte jka keine Ahnung, dass das sooo schädlich ist. Aber da die Dame Türkin war - vorsicht vor Brüdas und Cousins!!

  5. #15
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.674

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Nun rauscht es in den sozialen Netzwerken, die Türken sind mal wieder eine einzige Opfergemeinschaft. Nun werden Forderungen aus dieser Community laut, dass der Täter hart bestraft werden soll. Die gleichen Leute haben sich immer mit ihren türkischen Totschlägerkollegen solidarisiert, die inzwischen hunderte Deutsche getötet haben.
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  6. #16
    Registriert seit
    24.04.2011
    Beiträge
    5.586

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Nun rauscht es in den sozialen Netzwerken, die Türken sind mal wieder eine einzige Opfergemeinschaft. Nun werden Forderungen aus dieser Community laut, dass der Täter hart bestraft werden soll. Die gleichen Leute haben sich immer mit ihren türkischen Totschlägerkollegen solidarisiert, die inzwischen hunderte Deutsche getötet haben.
    Natürlich hast Du recht, nur sehe ich anhand der Bilder des Mädchens im Net (geschminkt, ohne Kopftuch), dass sie höchstwahrscheinlich integriert war. Zudem ist es ein absolutes "No Go", eine Frau zu verprügeln. In meiner Jugend bin ich zufällig einmal in eine Situation geraten (Streitschlichtung), in deren Verlauf sich die geballte Kraft zweier Frauen urplötzlich gegen mich wandte, da sie offenbar ihren Streit nicht geschlichtet haben, sondern unter sich austragen wollten. Absolut unangenehm, wie unter Raubtieren! Scharfe Krallen, dadurch bedingt überall Schürfspuren am Oberkörper, inkl. kaputtes Hemd. Man war ich froh, als ich aus der Sache raus war. Absolut unberechenbare Situation!

    Am Freitag wäre das Mädchen übrigens 23 Jahre alt geworden. Nun wird nicht gefeiert, sondern die lebenserhaltenden Maßnahmen eingestellt.

    Und das ist der Presse zu entnehmen:

    Damit muss der Verdächtige im Fall Tugçe A. rechnen

    Tugçe A. wird sterben, weil sie helfen wollte. Der 18-Jährige, der sie ins Koma prügelte, sitzt in Untersuchungshaft. Er gilt zwar als "polizeibekannt", aber er wollte offenbar nicht töten.
    Die 22-jährige Tugce A. wurde in Offenbach in einem Fastfood-Restaurant so schwer geschlagen, dass sie ins Koma fiel. Trotz aller Bemühungen mussten Ärzte jetzt den Hirntod feststellen.

    Quelle: N24

    Tausende trauern um Tugçe A. Die 22 Jahre alte Studentin war in Offenbach bei einem Streit lebensgefährlich verletzt worden. Jetzt stellten Ärzte den Hirntod fest. Noch ist unklar, was genau in jener Nacht passiert ist. Die wichtigsten Fragen zu dem Fall.

    1. Was ist über den Verdächtigen Sanel M. bekannt?

    Sanel M. wurde im November 1996 in Serbien geboren, wurde also erst wenige Tage vor der Tat, die sich in der Nacht zum 16. November ereignete, 18 Jahre alt. Der Arbeitslose lebt in Offenbach und hat die serbisch-montenegrinische Staatsangehörigkeit. Er hat bereits diverse Delikte begangen, gilt aber nicht als Intensivtäter.


    2. Ab wann ist jemand ein "Intensivtäter"?

    M. wurde von der Polizei bei mehreren Straftaten erwischt, darunter derart schwerwiegenden, dass er auch schon vor dem Jugendrichter stand und verurteilt wurde. Er gilt damit sowohl als "polizeibekannt" als auch "justizbekannt". Er hat mehrere Vorstrafen, darunter eine wegen Körperverletzung. Bei anderen Straftaten handelt es sich unter anderem um Einbruch oder Diebstahl. Er saß auch schon eine kurze Zeit in Jugendarrest.

    Für den Begriff des "Mehrfach- oder Intensivtäters" gibt es keine bundesweit einheitliche Definition, weil die Verhältnisse regional sehr unterschiedlich sind. In Hessen existieren Richtlinien, wonach Intensivtäter über einen längeren Zeitraum mehrfach durch schwerwiegende Gewaltdelikte auffallen. Das ist bei M. laut Staatsanwaltschaft aber nicht der Fall.


    3. Wie könnte die Anklage für Tugçe A.s Angreifer lauten?

    Der Haftbefehl lautet auf den Verdacht auf schwere Körperverletzung. Sollte das Opfer sterben, wartet die Staatsanwaltschaft die Ergebnisse der Obduktion ab, um mit Blick auf die Todesursache zu entscheiden, ob der Haftbefehl erweitert wird auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge.
    Ein Vorwurf von Totschlag oder Mord kommt laut Staatsanwaltschaft nicht infrage. Staatsanwalt Axel Kreutz sagte der "Welt", dass keinerlei Hinweis auf einen Tötungsvorsatz vorliegt.


    4. Wie ist der Stand der Ermittlungen?

    Die Staatsanwaltschaft hat Zeugen und Mitarbeiter von McDonald's vernommen, auf dessen Parkplatz Sanel M. die Studentin abgepasst hatte. Es existiert zudem ein Überwachungsvideo, das den Angriff zeigt. Sanel M. soll rund ein bis knapp zwei Minuten, nachdem Tugçe A. und ihre Begleiter den Imbiss verlassen hatten, zugeschlagen haben. Es gab also keine lange Auseinandersetzung. Um mehr über das Motiv für die Auseinandersetzung zu erfahren, hofft die Polizei jetzt auf die Aussagen der beiden Mädchen, denen Tugçe A. auf der Toilette von McDonald's beigestanden hat. Die zwischen 13 und 16 Jahre alten blonden Mädchen, die möglicherweise betrunken waren, haben sich bisher nicht gemeldet.


    5. Welche Bedeutung hat das Geschehen, also der Streit bei McDonald's, vor der Tat?

    Eine Notwehrsituation für Sanel M. lag nach bisherigen Erkenntnissen nicht vor, weil er offenbar nicht angegriffen wurde. Ebenso wenig gibt es einen Hinweis auf einen rassistischen Hintergrund. Wäre allerdings M. seinerseits provoziert oder beschimpft worden, könnte sich das theoretisch strafmildernd auswirken.


    6. Mit welcher Strafe muss Tugçe A.s Angreifer wahrscheinlich rechnen?

    Noch ist nicht entschieden, ob M. nach Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht angeklagt wird. Neben dem Alter und seiner Persönlichkeit, der Lebens- und Arbeitssituation spielen auch Vorstrafen eine Rolle. Es sei aber eher unwahrscheinlich, dass ein Beschuldigter, der gerade erst wenige Tage 18 sei, schon nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werde, so die Staatsanwaltschaft.

    Ein Erwachsener hat bei schwerer Körperverletzung mit Todesfolge drei bis 15 Jahre Haft zu erwarten. Bei Jugendstrafen gilt eine Höchststrafe von zehn Jahren, die in einem solchen Fall aber höchst unwahrscheinlich ist. Das Mindestmaß von sechs Monaten könnte auch zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Beim Strafmaß spielen viele Faktoren eine Rolle, darunter, ob M. betrunken war. Das Ergebnis einer Blutuntersuchung liegt noch nicht vor. Auch das sogenannte Nachtatverhalten wird bewertet, ob sich der mutmaßliche Täter also stellte oder flüchtete. M. wurde kurz nach dem Vorfall festgenommen.

    „Für mehr Zivilcourage“ steht am 27.11.2014 in Erinnerung an den Übergriff auf Tugçe A. auf einem Banner vor einem McDonald’s-Restaurant in Offenbach. Die 22-Jährige war auf dem Parkplatz des Restaurants von einem 18-Jährigen so schwer verletzt worden, dass sie seitdem im Koma liegt. Nach Berichten über den Hirntod der Lehramtsstudentin will sich das Klinikum im Laufe des Vormittags zum Zustand der jungen Frau äußern. Tugce würde am Freitag ihren 23. Geburtstag feiern.
    Dieses Plakat ist vor dem Mc-Donald's-Restaurant in Offenbach aufgebaut, in dem Tugçe A. zusammengeschlagen wurde


    7. Wann könnte er wieder aus dem Gefängnis kommen?

    Die tatsächliche Strafdauer – oder ob er überhaupt in Haft müsste, wobei eine Bewährungsstrafe bei mehreren Vorstrafen als unwahrscheinlich gilt – hängt von vielen Dingen ab, unter anderem vom Verhalten in der Haft. Bei einer Jugendstrafe steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Delikte dieser Art tauchen auf jeden Fall im Erziehungsregister auf.

    Quelle
    Das wird dann wohl auf das Mindeststrafmaß hinauslaufen. Ausweisung: Fehlanzeige! Jugendstrafrecht, "lächerliche" Vorstrafen, Migrantensbonus, schlechtes Elternhaus, schwere Jugend, keine berufliche Perspektive. Das wird mal gerad für 3 Jahre reichen, dann ist der Schiss wieder draussen und terrorisiert die Alimentierer!

    Hätte dieser Taugenichts das meiner Tochter angetan, könnte ich für nichts garantieren. Ich glaub, ich würde diesen Nichtsnutz kreuzigen!

  7. #17
    Registriert seit
    13.07.2010
    Beiträge
    57.674

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Bei den Vorstrafen hätte er längst ausgewiesen werden müssen zumal er ja auch auf Staatskosten lebt. Möglich, dass er ein Zigeuner ist?
    Alle Texte, die keine Quellenangaben haben, stammen von mir.

  8. #18
    Registriert seit
    15.11.2007
    Beiträge
    3.781
    Blog-Einträge
    2

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Sanel ist übrigens kein typisch serbischer Name sondern wird von der muslimischen bosnischen Minderheit Serbiens verwendet.

  9. #19
    Registriert seit
    15.11.2007
    Beiträge
    3.781
    Blog-Einträge
    2

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Es war wohl doch ein Ehrenmord. VERSUCHTER EHRENMORD – inzwischen vollendet.

    ”Vier Stunden vor der Tat gegen die Studentin Tugce A., sie posiert zusammen mit zwei blonden Freundinnen für ein Foto…

  10. #20
    Registriert seit
    23.05.2010
    Beiträge
    9.680
    Blog-Einträge
    2

    AW: 18-Jähriger prügelt Studentin ins Koma

    Zitat Zitat von der wache Michel Beitrag anzeigen
    Sanel ist übrigens kein typisch serbischer Name sondern wird von der muslimischen bosnischen Minderheit Serbiens verwendet.
    Schade das die Serben noch ein paar bosnische Muslime übersehen haben.
    Da sieht man mal, wie wichtig es ist, Unkraut mit der Wurzel zu entfernen!
    Keiner macht alles richtig, und zahlt dafür Lehrgeld. Viele aber machen alles falsch, und lassen andere dafür bluten.

Seite 2 von 5 ErsteErste 12345 LetzteLetzte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. Ausländer in No-Go-Zone: Koma
    Von Quotenqueen im Forum Migration und die Folgen der verfehlten Politik
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 29.03.2012, 19:03

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •