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09.11.2014, 13:40 #21
AW: Deutsche Sprache !
u.a.Aschaffenburg erfasst unseren Wirkungsbereich, gesehen !haben wir die Mietvertäge 4 Zimmer = ca 125 -130 Qm =Kaltmiete 700 für eine 4köpfige Türjsche Familie !
Im gleiche Haus wurde die Wohnung einer DE Familie für >diesen Preis< von der sogenannten ARGE als unangemessen verweigert !
Vermieter /Türke, hier aufgewachsen, kaufte dieses antiquierte Haus und vermietet zu Preisen, welche eventuell in Grosstädten gezahlt werden.
Zu erwähnen wäre , die Heizung läuft über Strom, kein ! HEIZSTROM !(wäre akzeptabel, nicht viel teurer mittlerweile als Oel oder Gas ) sondern HAUSHALTSTROM ,
was diese >Herr< bei Vertragsabschluss NICHT erwähnt !
Bei Strafanzeige fällt man dann auf die , sorry, Schnauze !
STEHT DOCH HEIZUNG = STROM im Vertrag .......so gehört von Polizei Unterfranken /Alzenau !!
NEIN ICH GEHÖRE NICHT ! ZU DEM KREIS ZUWANDERER ! in FB geliebt und verhasst , kennen mich eventuell auch Leute , die hier ! schreiben !
Outen will ich mich NOCH nicht, es ist doch auch relativ egal ?!
In den Patschehändchen allzeit den Koran , hofft er auf die Freuden Allah's nach dem Ableben und in Freitäglichen Mosché Besuchen wird ja schon im Vorfeld vergeben ??!!
Meiner Ansicht nach haben diese Leute schon beim Beten die RICHTIGE Haltung !!! ) gg etwas Nachdenken macht meine Worte sehr klar )
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AW: Deutsche Sprache !
Sofern dies so ist, gilt die Wohnung tatsächlich schon rein hinsichtlich ihrer Größe als unangemessen für 4 Personen. Laut Amt stehen einer vierköpfigen Familie irgendwas zwischen 60-85 qm in der Praxis zu, Tendenz eher kleinere Wohnung. Der Text aus dem Link weist hier Idealwerte aus, die meist nicht erreicht werden. Kinder werden oft erst ab dem Schulalter bzw. auch erst ab dem 12. Lebensjahr hinsichtlich des Wohnraums berücksichtigt, wenn nicht mehr zu umgehen ist, daß sie zumindest Kinderzimmer benötigen. Bei getrenntgeschlechtlichen Kindern scheinbar immer wieder ein Ärgerni.
Zur angemessenen Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45 qm sind für eine, 60 qm für zwei Personen angemessen. Jede weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15 qm beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
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09.11.2014, 14:35 #23
AW: Deutsche Sprache !
Nein, in Ländlichen Gegenden ( Stadt gelten andere Kriterien als in Vororten )
ist nicht die QM Zahl relevant, sonder der Preis........
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AW: Deutsche Sprache !
Der Preis ist immer ein Kriterium: Einfache Wohnlage, einfache Ausstattung, Mietobergrenze.
Die Mietobergrenzen werden von den Gemeinden festgelegt und orientieren sich an den alleruntersten Mieten der letzten Mietspiegel, meist sogar der veralteteten Mietspiegel. Die Gemeinden, die keine Mietspiegel haben, orientieren sich einfach an einer alleruntersten Grenze, die meist noch unterhalb der Erhebungen eines Mietspiegels liegen. Problem ist hierbei, daß du im einen wie im anderen Fall kaum Wohnungen für diesen Preis angeboten bekommst und schon gar nicht nach dem vorschriftsmäßigen Ritual, das da lautet, Wohnung anschauen, zum Amt gehen, sich dort die Wohnung genehmigen lassen und dann erst den Mietvertrag unterschreiben. Welcher Vermieter macht so ein Spiel mit, zumal er nicht weiß, wie und wann und ob das Amt die Vermietung genehmigt. Tut sie das nämlich nicht, hat der Vermieter einen Mietausfall, weil die Wohnung eben dann leersteht. Mieterwechsel finden meist doch ziemlich unmittelbar statt. Ich las an mehrfacher Stelle, daß ein Amt im Schnitt drei Wochen für eine solche Einzelgenehmigung benötigt, Zeit, die weder Mieter noch Vermieter haben. Eingebaute Schikane? Diese Einzelgenehmigungen ließen sich nämlich im Vorfeld schon durch eine generelle Genehmigung, auf der eine Mietobergrenze und eine Höchstquadratmeterzahl angegeben wird, ersetzen. Eigentlich!
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09.11.2014, 14:55 #25
AW: Deutsche Sprache !
Die Mietobergrenzen legen hier ! Vermieter fest, ist ja keiner gezwungen einzuziehen, wer nicht will? hat?
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