Baum-Darstellung
-
21.10.2014, 18:15 #11
AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber
Entschuldigt bitte, dass ich so unwissend bin: aber was ist mit der Unverletzlichkeit der Wohnung? Muss man dazu den 1. Wohnsitz in der Immobilie haben oder was? Wo ist die rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen???
Zitat: Derzeit werde dies zwar noch nicht in Betracht gezogen, sagte Karl bei einer Einwohnerversammlung. „Aber wenn es nicht anders geht, müssen wir das prüfen. Ich kann den Besitzern die Angst nicht nehmen.“
Offenbar plant man den Leuten ihr Eigentum wegzunehmen ohne irgendeine gesetzliche Grundlage, ohne finanzielle Entschädigung etc.
Da ist klarer Rechtsbruch oder irre ich mich da?
Ich würde eher mein Eigentum komplett zerstören als es Asylanten zu überlassen. Dann hätten die ein Grundstück mit Bauschutt drauf.
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2)
Ähnliche Themen
-
Deutsche raus - Asylanten rein
Von Antonia im Forum DeutschlandAntworten: 22Letzter Beitrag: 11.03.2015, 20:49
Der 18-Jährige ist mit Sicherheit...
Polizist tot, Täter frei