Entschuldigt bitte, dass ich so unwissend bin: aber was ist mit der Unverletzlichkeit der Wohnung? Muss man dazu den 1. Wohnsitz in der Immobilie haben oder was? Wo ist die rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen???

Zitat: Derzeit werde dies zwar noch nicht in Betracht gezogen, sagte Karl bei einer Einwohnerversammlung. „Aber wenn es nicht anders geht, müssen wir das prüfen. Ich kann den Besitzern die Angst nicht nehmen.“

Offenbar plant man den Leuten ihr Eigentum wegzunehmen ohne irgendeine gesetzliche Grundlage, ohne finanzielle Entschädigung etc.

Da ist klarer Rechtsbruch oder irre ich mich da?

Ich würde eher mein Eigentum komplett zerstören als es Asylanten zu überlassen. Dann hätten die ein Grundstück mit Bauschutt drauf.