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  1. #11
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Entschuldigt bitte, dass ich so unwissend bin: aber was ist mit der Unverletzlichkeit der Wohnung? Muss man dazu den 1. Wohnsitz in der Immobilie haben oder was? Wo ist die rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen???

    Zitat: Derzeit werde dies zwar noch nicht in Betracht gezogen, sagte Karl bei einer Einwohnerversammlung. „Aber wenn es nicht anders geht, müssen wir das prüfen. Ich kann den Besitzern die Angst nicht nehmen.“

    Offenbar plant man den Leuten ihr Eigentum wegzunehmen ohne irgendeine gesetzliche Grundlage, ohne finanzielle Entschädigung etc.

    Da ist klarer Rechtsbruch oder irre ich mich da?

    Ich würde eher mein Eigentum komplett zerstören als es Asylanten zu überlassen. Dann hätten die ein Grundstück mit Bauschutt drauf.

  2. #12
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Zitat Zitat von No Islam! Beitrag anzeigen
    Entschuldigt bitte, dass ich so unwissend bin: aber was ist mit der Unverletzlichkeit der Wohnung? Muss man dazu den 1. Wohnsitz haben oder was?
    Wo ist die rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen???

    Zitat: Derzeit werde dies zwar noch nicht in Betracht gezogen, sagte Karl bei einer Einwohnerversammlung. „Aber wenn es nicht anders geht, müssen wir das prüfen. Ich kann den Besitzern die Angst nicht nehmen.“

    Besitz kommt von Besitzen, offenbar plant man den Leuten ihren Besitz wegzunehmen ohne irgendeine gesetzliche Grundlage, ohne finanzielle Entschädigung etc.

    Da ist klarer Rechtsbruch oder irre ich mich da?
    Wie es in Deutschland ist weiß ich nicht, aber in Österreich geht das nur bei Straßen- und Eisenbahnprojekten. Dafür sind aber Entschädigungen vorgesehen.

  3. #13
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Unverletzlichkeit der Wohnung gilt im Grunde nur für Nichtdeutsche. Den Einheimischen darf auf die Bude rücken, wie man will, vorausgesetzt man ist Migrant oder Staatsgewalt. Alle klar??

  4. #14
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Der Staat darf eine Hypothek auf Immobilien seiner Bürger eintragen, einfach so:


    Wer bisher dachte, dass Immobilien zu einer relativ sicheren Form der Geldanlage gehören, wird den folgenden Artikel mit Sicherheit für einen schlechten Witz halten. Leider entspricht es jedoch den Tatsachen, dass auch Immobilienbesitzer im Notfall staatlich zwangsenteignet werden können – und dies wurde sogar vor wenigen Monaten im Parlament von Kirsten Lühmann (SPD) angeregt.

    Die Zwangsenteignung von Immobilien (euphemistisch als Lastenausgleich bezeichnet) in Deutschland ist keine neue Erfindung. Schon in den Jahren 1923 und 1948 gab es eine solche von Seiten des Staates aufoktroyierte Zwangshypothek auf Wohneigentum, um die klammen Staatskassen zu füllen. Bei Licht betrachtet sind wir von solchen Zuständen nicht allzu weit entfernt. Griechenland ist de facto pleite, daran ändert die derzeitig betriebene Insolvenzverschleppung auch nichts mehr. Italien und Spanien stehen auch bereits mit dem Rücken zur Wand, der folgende Crash wird auch an Deutschland nicht spurlos vorübergehen. Schon jetzt sind die Kassen vieler Kommunen leer. Die Lösung: Zwangsenteignung von Immobilienbesitzern. Hierbei wird einfach eine Grundschuld zu Gunsten des Staates in die Grundbücher eingetragen. Schluss also mit dem crashsicheren Betongold. Wer Besitzer einer Immobilie ist, wird zwangsweise verschuldet, egal ob er sich jahrelang mühevoll jeden Cent vom Mund abgespart hat, um sich den Traum vom Eigenheim zu verwirklichen, oder nicht. Der Artikel 14.3 gibt dazu eindeutig grünes Licht:

    Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen….

    ...Das Immobilienvermögen der Deutschen ergibt gebündelt knapp 9 Billionen Euro – ein gefundenes Fressen für unseren klammen Staat. Und kurz bevor er den Staatsbankrott erklären muss, wird er sicherlich zu diesem letzten Mittel greifen. Die Massenenteignung von Immobilienbesitzern ist kein großer administrativer Aufwand. Die Grundbücher werden heute elektronisch geführt und so reichen wenige Klicks, um dem Besitzer eine neue Hypothek einzutragen.

    Mehr hier: http://sachwertanlagetipps.de/immobi...in-deutschland

    - - - Aktualisiert oder hinzugefügt- - - -

    Außerdem hab ich noch die gesetzliche Grundlage gefunden:

    http://www.rechtslexikon.net/d/entei...enteignung.htm


    Es ist erlaubt wenn es der Allgemeinheit dient, na ich kann nicht erkennen dass es der Allgemeinheit und dem Frieden in unserem Land dient, wenn man den Bürgern die Wohnungen wegnimmt und Asylanten dort einquartiert!! in unserem Land dient, wenn man den Bürgern die Wohnungen wegnimmt und Asylanten dort einquartiert!!

  5. #15
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Zitat Zitat von No Islam! Beitrag anzeigen
    Entschuldigt bitte, dass ich so unwissend bin: aber was ist mit der Unverletzlichkeit der Wohnung? Muss man dazu den 1. Wohnsitz in der Immobilie haben oder was? Wo ist die rechtliche Grundlage für so ein Vorgehen???

    Zitat: Derzeit werde dies zwar noch nicht in Betracht gezogen, sagte Karl bei einer Einwohnerversammlung. „Aber wenn es nicht anders geht, müssen wir das prüfen. Ich kann den Besitzern die Angst nicht nehmen.“

    Offenbar plant man den Leuten ihr Eigentum wegzunehmen ohne irgendeine gesetzliche Grundlage, ohne finanzielle Entschädigung etc.

    Da ist klarer Rechtsbruch oder irre ich mich da?

    Ich würde eher mein Eigentum komplett zerstören als es Asylanten zu überlassen. Dann hätten die ein Grundstück mit Bauschutt drauf.

    Ich bin keine Juristin, aber soweit ich weiß dürfte es mit der Rechtsgrundlage etwas schwierig werden. Enteignungen sind in der BRD nur zum "Wohle der Allgemeinheit" möglich. Man müsste also erklären, warum die Unterbringung von Asylanten der Allgemeinheit dient. Aber Gesetze können ja auch geändert werden.
    Islamkritik ist kein Rassismus!

    Arthur Schopenhauer über den Koran: "...ich habe keinen einzigen wertvollen Gedanken darin entdecken können.“


  6. #16
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    In Österreich gilt noch immer das Staatsgrundgesetz von 1867.

    Artikel 5

    Das Eigenthum ist unverletzlich. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigenthümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt.
    Offiziell sogar in ganz alter Schreibweise. Ich hab das jetzt nur gefunden, bin kein Jurist leider. Heutzutage muß man wirklich in fast jeder Disziplin so firm sein, um überhaupt den Ansatz zur (auch geistigen) Selbstverteidigung zu erreichen.

  7. #17
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Na da steht es ja: "Eine Enteignung kann nur in den Fällen und der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt". Also macht man einfach ein passendes Gesetz, ruft den Notstand aus und bekommt was man möchte.

  8. #18
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Zitat Zitat von No Islam! Beitrag anzeigen
    Na da steht es ja: "Eine Enteignung kann nur in den Fällen und der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt". Also macht man einfach ein passendes Gesetz, ruft den Notstand aus und bekommt was man möchte.
    Den Wahnsinnigen in der österreichischen Bundesregierung ist in der Tat ALLES zuzutrauen. Man muß sich angewöhnen von einem Tag auf den anderen zu leben. Wenn Ihr länger nichts von mir hört, befinde ich mich in einem ungarischen oder slowakischen Flüchtlingslager mit tausenden anderen Österreichern...

  9. #19
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Zitat Zitat von Realist59 Beitrag anzeigen
    Im nächsten Jahr kommen mehr als 300000 "Flüchtlinge". Schon jetzt kann man die bisherigen nicht unterbringen, also wird das, was man jetzt noch als freiwillige Geste sehen will, per Zwang durchgesetzt.
    Das kannst getrost nochmal nach oben korrigieren !!! Da zwangsläufig eine Asylverschärfung kommen wird werden jetzt noch viel mehr Afrikaner kommen.Und ähnlich wie bei der Pauschalanerkennung in Spanien werden viele auch bleiben und den Brückenkopf bilden über Heirat , deutsche Staatsangehörigkraft usw usw
    Nur ein Flügelschlag eines Schmetterlings kann einen Wirbelsturm auslösen

  10. #20
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    AW: Asylbewerber: Beschlagnahme von Ferienwohnungen für Asylbewerber

    Das prekärste dabei ist ja, das die Kommunen manchmal weniger als eine Woche Zeit haben, Quartiere für Flüchtlinge zu finden.
    Eine solch unverantwortliche Politik kann man nicht mehr als demokratisch bezeichnen.
    Das ist im höchsten Maß drakonisch und unfassbar.
    Als wenn unendlich viele Immobilien zur Verfügung stehen würden.
    Der Wahnsinn ist ja schon so deutlich zu erkennen, wenn man bedenkt, dass ehemalige Plattenbauwohnungen, die nach der Wende niemand haben wollte, jetzt zu nostalgischen Retro-DDR-Wohlfühl-Domiziele ausgebaut und verkauft werden.
    Da wäre genug Platz für Flüchtlinge gewesen, aber Schicki-Micki hat Vorrang vor reiner Notwendigkeit.
    Langsam frage ich mich, ob es überhaupt noch Menschen mit Verstand gibt, die man bedenkenlos in unsere Parlamente entsenden kann.
    Schau ich in das Deppen-Gesicht unseres Innenministers de Maizieré, so kommen mir da doch arge Bedenken.
    Was ist nur aus Deutschland geworden!

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