Das gibt die Rechtslage her.

Hier schwarz auf weiß aufgeschnappt:

In Herford fallen vor allem Nordafrikaner mit Straftaten auf – kein Einfluss aufs Asylverfahren Nicht alle Flüchtlinge sind dankbar

Politik und Polizei thematisieren das Problem noch nicht öffentlich, doch intern werden angeblich bei der Kripo bereits Listen über Einbrüche, Diebstähle, Körperverletzungen und Überfälle mit Bezug zur Ulmenstraße geführt.
Täter sind 18 und 19 Jahre alt

Beispiele: Nach einem Raubüberfall auf eine Besucherin (18) des »Go-Parc« wurde Sonntagmorgen ein Flüchtling (19) aus der Ulmenstraße als Täter ermittelt. In der Nacht zuvor brachen Männer in eine Tankstelle ein und stahlen Schnaps und Zigaretten. Auch hier ermittelten Polizisten einen Flüchtling (18). Am Montag vergangener Woche wurden in Herford bei Edeka und Marktkauf vier Ladendiebe gefasst – eine Frau und drei Männer aus Algerien, alle aus der Flüchtlingsunterkunft. Ein paar Tage zuvor konnte eine Britin (19), die offenbar von drei Asylbewerbern überfallen werden sollte, den Männern entkommen.

Auch in der Unterkunft kommt es zu Taten. Vergangene Woche wurden einem Flüchtling dort nach seinen Angaben 600 Euro gestohlen, am Wochenende soll eine Christin von einem Muslim bedroht worden sein. Polizeisprecher Michael Albrecht: »Wir werden häufig von Flüchtlingen und dem Sicherheitsdienst, aber auch von Anwohnern gerufen.« Anwohner wollen allerdings nur hinter vorgehaltener Hand über ihre Ängste sprechen. Ein pensionierter Soldat sagte, er gehe jetzt trotz seines Hundes im Dunkeln nicht mehr vor die Tür.

Ihre Chance, Asyl zu bekommen, mindern Flüchtlinge mit den genannten Straftaten übrigens kaum. Corinna Rappe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: »Nur schwere Straftaten können einer Flüchtlingsanerkennung entgegenstehen.« Voraussetzung seien eine rechtskräftige Verurteilung zu mindestens drei Jahren und eine negative Prognose.

http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lo...e-sind-dankbar

Einfach zusammengefaßt: Ein Asylbewerber muß zu mindestens 3 Jahren RECHTSKRÄFTIG verurteilt sein (solche Urteile sind so selten, daß sie schon unwahrscheinlich sind) UND eine negative Prognose haben bzw. gestellt bekommen (Letzteres auch recht unwahrscheinlich). Im Klartext: Selbst eine Verurteilung zu 3 Jahren Gefängnis reicht nicht aus, wenn ihm eine positive Prognose gestellt wird und Besserung in Sicht scheint, also entweder, weil er eine Frau geschwängert hat oder wenn die Tankstelle , die er überfallen hat, längst abgebrannt ist und der überfallene Tankwächter seinen Verletzungen erlag (durch Gewalteinwandung starb), so daß eine Wiederholung der Tat ausgeschlossen ist.

Verzeiht mir den Sarkasmus, der tatsächlich Eingang in Gutachten, Prognosen und Urteile findet.